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Hans
Mitglied
Beiträge: 60 Ort: Emmerich am Rhein
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Erstellt: 24.06.11, 21:27 Betreff: Behindertenschein 50 %
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Hallo Habe heute meinen Behindertenschein bekommen. Habe 50 % kann evtl.etwas beikommen durch Hörgeräte. Kann mir einer sagen was ich für Vor und Nachteile habe ,Urlaub ,Steuer usw. Mir geht es im Moment gut mit dem Defi.Habe keine Probleme.
Bis bald hans
[editiert: 25.06.11, 08:57 von Sabine Vogel]
Behinderteschein
Nachteile mit 50 % |
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0% |
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Vorteile mit 50 % |
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100,0% |
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5 Stimmen wurden abgegeben.
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Schwejk
Ehemaliges Mitglied
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Erstellt: 24.06.11, 22:54 Betreff: Re: Behindertenschein 50 %
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Moin Hans,
da fallen mir so auf die Schnelle ein:
- Steuerfreibetrag (ca. 500,- EUR)
- Halbierung der Kfz-Steuer
- 5 Urlaubstage mehr im Jahr
- Pensionierung mit 60 Lebensjahren...
Ich gehe mal davon aus, dass Du das Merkzeichen "G" hast.
Schau auch mal hier im Forum unter "Behinderungsgrad".
Gruß!
Alex
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Ralf66
Mitglied
Beiträge: 11 Ort: 59457 Werl
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Erstellt: 25.06.11, 19:39 Betreff: Re: Behindertenschein 50 %
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Schwerbehinderteneigenschaft Steuerfreibetrag 570 € Bevorzugte Einstellung, Beschäftigung Kündigungsschutz begleitende Hilfe im Arbeitsleben Freistellung von Mehrarbeit Zusatzurlaub von einer Arbeitswoche Schutz bei Wohnungskündigung Vorgezogene Pensionierung Beamter mit 60 Altersrente mit 60 bzw. 63 Befreiung von der Wehrpflicht Sonderregelungen für Lehrer nach § 8 bay. Lehrerdienstordnung Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung für Behinderte in Werkstätten Besondere Fürsorge im öffentlichen Dienst Abzugsbetrag bei Beschäftigung einer Haushaltshilfe: 924 € Abzug eines Freibetrages bei der Einkommensermittlung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung bei Pflegebedürftigkeit: 2.100 € Freibetrag beim Wohngeld bei Pflegebedürftigkeit i. S. d. § 14 SGB XI: 1.200 € Ermäßigung bei Kurtaxe (je nach Ortssatzung) gruss ralf
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Carmen
Mitglied
Beiträge: 1121 Ort: bei Kempten/Allgäu
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Erstellt: 26.06.11, 09:52 Betreff: Re: Behindertenschein 50 %
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Hallo Ralf,
könntest Du mir für Deine obigen Ausführungen die Quelle sagen? dann würde ich nämlich mal bei mir nachschauen, weil ich habe GdB 100 unbefristet und GB. Da würde mich nämlich noch einiges interessieren und ich muß nicht suchen :-). Danke Dir schon mal. Liebe Grüße von Carmen
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Ralf66
Mitglied
Beiträge: 11 Ort: 59457 Werl
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Erstellt: 26.06.11, 12:11 Betreff: Re: Behindertenschein 50 %
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Hallo hier mal dre link der seite:http://www.inkontinenz-selbsthilfe.com/html/gdb.html
Gruss Ralf
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andy
Mitglied
Beiträge: 1672 Ort: NRW
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Erstellt: 26.06.11, 15:40 Betreff: Re: Behindertenschein 50 %
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So Besser: http://www.inkontinenz-selbsthilfe.com/html/gdb.html Kann dann jeder anklicken
;-)
____________________ Gehörlos durch Gehirnhautentzündung mit 11 Jahren. Defi-Träger seit 2.2008. wegen Ventrikuläre Tachykardien. Periphere Arterielle Verschlusskrankheit (pAVK) letzte Stufe am 2.2013! KHK! Arteriosklerose!
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Carmen
Mitglied
Beiträge: 1121 Ort: bei Kempten/Allgäu
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Erstellt: 26.06.11, 16:42 Betreff: Re: Behindertenschein 50 %
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Danke - da schau ich jetzt mal rein.
LG Carmen
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ChristineJ
Mitglied
Beiträge: 632 Ort: Bonn
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Erstellt: 27.06.11, 15:22 Betreff: Re: Behindertenschein 50 %
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Ich hätte da mal eine Frage. Was bedeutet denn "Abzugsbetrag bei Beschäftigung einer Haushaltshilfe"?
Ich hab mir schon immer eine Putzfrau gewünscht. Vielleicht geht mit Hilfe dieses Abzugsbetrags ja mein Wunsch in Erfüllung ;)
Wenn wir aufhören zu Leben, weil wir uns vor dem Tod fürchten, dann sind wir schon gestorben.
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Ralf66
Mitglied
Beiträge: 11 Ort: 59457 Werl
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brigitte
Mitglied
Beiträge: 547
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Erstellt: 27.06.11, 21:13 Betreff: Re: Behindertenschein 50 %
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Zitat: ChristineJ
Ich hätte da mal eine Frage. Was bedeutet denn "Abzugsbetrag bei Beschäftigung einer Haushaltshilfe"? |
das sind Steuerfreibeträge, die entweder auf Deiner Steuerkarte eingetragen werden und sich Deine Lohnsteuer dementsprechend verringert oder Du machst diesen Freibetrag bei Deiner Steuererklärung geltend.
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dez
Mitglied
Beiträge: 13 Ort: Potsdam
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Erstellt: 28.06.11, 09:23 Betreff: Re: Behindertenschein 50 %
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Mein Steuerberater wies mich darauf hin, dass der Abzugsbetrag nur bis 2008 für Schwerbehinderte galt. Nun gilt es nur für Pflegebedürftige im Haushalt und der normale Abzugsbetrag von 20 % der Kosten für die Haushaltshilfe wie in jedem Privathaushalt. Siehe auch www.steuertipps.de/lexikon/haushaltshilfe .
Herzliche Grüße Detlef
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Hans
Mitglied
Beiträge: 60 Ort: Emmerich am Rhein
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