dez
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Erstellt: 28.06.11, 09:23 Betreff: Re: Behindertenschein 50 % |
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Mein Steuerberater wies mich darauf hin, dass der Abzugsbetrag nur bis 2008 für Schwerbehinderte galt. Nun gilt es nur für Pflegebedürftige im Haushalt und der normale Abzugsbetrag von 20 % der Kosten für die Haushaltshilfe wie in jedem Privathaushalt. Siehe auch www.steuertipps.de/lexikon/haushaltshilfe .
Herzliche Grüße Detlef
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