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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Martin MITCHELL
New PostErstellt: 24.09.15, 04:42     Betreff:  Responsibilität der Staaten für völkerrechtswidrige Handlung Antwort mit Zitat  

Severin AT 2509 Automatik-Toaster
.
»Kritik an Verjährung bei Missbrauch in Heimen«


Responsibilität der Staaten für völkerrechtswidrige Handlung.
Verantwortlichkeit der Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen.



re "Heimkinder"+"Staatsverbrechen"+"Verjährung"


"Österreich"+"Deutschland"+"Restitution"+"NS-Raubgut"+"Lösung"

So wurde es seit den 1990er Jahren in Bezug auf
die im Dritten Reich seinerzeit (1933-1945) von Deutschland und Österreich gestohlene Kunst gehandhabt: siehe alle diesbezüglichen Texte und detaillierten Auseinandersetzungen dazu @ kurier.at/kultur/kunst/bestaetigt-kunstmuseum-bern-nimmt-das-erbe-des-kunstsammlers-cornelius-gurlitt-an/98.864.763

Vergleiche:

Die in der Bundesrepublik Deutschland und in der Zweiten Republik Österreich
zwischen den späten 1940er und den späten 1980er Jahren von minderjährigen Heiminsassen seitens diesen beiden Staaten, im jeweiligen eigenen Lande, gestohlenen Löhne, jedoch, werden bisher nicht zurückgegeben / restituiert. Diese beiden Rechtsstaaten vertreten diesbezüglich, jeweilig, einfach, die Meinung, diese systematische Dieberei, Hehlerei und Betrügerei seiverjährt“, d.h. DIESESTAATSVERBRECHENseienverjährt“.

Rechtsexperten sagen: »
Staat könnte problemlos auf diese „Verjährung“ verzichten.«

Siehe diesbezüglich (1.) nochmals die österreichische Tageszeitung DER STANDARD (vom 26.07.2015) @
derstandard.at/2000019685934/Missbrauch-in-Heimen-Rechtsexperten-kritisieren-Verjaehrung?ref=rec (behandelt schon zuvor in obigen Beiträgen hier in diesem Thread).

Siehe diesbezüglich (2.) nochmals die relevanten Auslegungen von Univ. Prof. Dr. Annette Guckelberger, Professorin für Verwaltungswissenschaften und Öffentliches Recht an der Universität des Saarlandes, in ihrem (2004) Fachbuch »Die Verjährung im Öffentlichen Recht«, teilweise wiedergegeben at @
http://books.google.de/books?id=wSwwbHCKY3EC&pg=PA146&lpg=PA146&dq=%22Verj%C3%A4hrung%22%2B%22Zwangsarbeit%22&source=bl&ots=-P7m-9prwO&sig=3iB0ycG6by8mwlXt41u-KQEMOso&hl=en&ei=BixNTZ_TO5G3cfySqfsF&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=5&ved=0CDQQ6AEwBA#v=onepage&q=%22Verj%C3%A4hrung%22%2B%22Zwangsarbeit%22&f=false (behandelt schon zuvor in obigen Beiträgen hier in diesem Thread).

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