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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Martin MITCHELL
New PostErstellt: 26.09.15, 09:37     Betreff:  Responsibilität der Staaten für völkerrechtswidrige Handlung Antwort mit Zitat  

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»Kritik an Verjährung bei Missbrauch in Heimen«


Responsibilität der Staaten für völkerrechtswidrige Handlung.
Verantwortlichkeit der Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen.



re "Heimkinder"+"Staatsverbrechen"+"Verjährung"


Ist die Bundesrepublik Deutschland, mit ihrer dunklen Vergangenheit bezüglich den Heimkindern in ihren Institutionen (in der Nachkriegszeit!) – mit Kirche vielfach und weitgehend ihr ausführendes Organ – , wirklich ein Rechtsstaat?

Ist die Zweite Republik Österreich, mit ihrer dunklen Vergangenheit bezüglich den Heimkindern in ihren Institutionen (in der Nachkriegszeit!) – mit Kirche vielfach und weitgehend ihr ausführendes Organ – , wirklich ein Rechtsstaat?

Kann die Bundesrepublik Deutschland, bezüglich den Staatsverbrechen begangen an Heimkindern in Institutionen (in der Nachkriegszeit!), völkerrechtlich gesehen, wirklich als ein vollwertiges Mitglied der Staatengemeinschaft angesehen werden?

Kann die Zweite Republik Österreich, bezüglich den Staatsverbrechen begangen an Heimkindern in Institutionen (in der Nachkriegszeit!), völkerrechtlich gesehen, wirklich als ein vollwertiges Mitglied der Staatengemeinschaft angesehen werden?

Denn beide dieser ja auch geschichtlich verflochtenen Staaten pochen heute, diesbezüglich, weiterhin willkürlich auf „Verjährung“.

Sind das etwa die Prinzipien und Merkmale von Menschlichkeit, Ethik und Moral, von Menschenrecht und Rechtsstaatlichkeit?

Rechtsexperten sagen: »
Staat könnte problemlos auf diese „Verjährung“ verzichten.«



re "Heimkinder"+"Staatsverbrechen"+"Verjährung"


*** Die Verantwortlichkeit der Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen ist natürlich IMMER NUR bei den mündigen Bürgern dieser Staaten zu suchen. ***

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