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Josh
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Created: 2010-08-05, 05:31 PM CET Subject: ABRECHNUNG --> Meldung beim Finanzamt / Steuererklärung
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Hey,
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich beziehe derzeit noch Kindergeld und komme mit meinen sonstigen regulären Einkünften recht nah an die Einkommensgrenze.
Nun habe ich eine Frage, wie denn die Einkünfte aus Komparsen-Rollen erfasst werden, da ich durchaus einige Projekte in diesem Bereich im Moment mache und somit die Einkünfte nicht vernachlässigbar sind.
Wenn mit Gagenschein abgerechnet wird, werden diese Einkünfte dann an Sozialversicherungsträger und vor allem an das Finanzamt gemeldet? Muss ich in meiner Steuererklärung was angeben? Gibt es eine Jahresendbescheinigung der kurzfristigen Arbeitsverhältnisse?
Freu mich über jede Auskunft!
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casty
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Created: 2010-10-13, 04:26 PM CET Subject: Re: ABRECHNUNG --> Meldung beim Finanzamt / Steuererklärung
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Hi! Habe deine Frage gerade erst gelesen. Falls Du jetzt noch immer Infos suchst, dann geh mal auf die Seite der Bundesknappschaft: www.minijob-zentrale.de - da findest Du jede Menge Infos! So weit ich zumindest weiß, laufen Jobs, die über die Scheine von MECON oder adag abgerechnet werden, als "kurzfristige Beschäftigung" und werden von den Produktionen mit geringen Pauschal-Sätzen an Steuer, Soz.Vers. usw. abgegolten, so dass die Einnahmen für die EK-Steuer nicht mehr relevant sind!
Gruß Casty
Das wichtigste Casting im Leben endet meistens mit Heirat!
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DerGute
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Created: 2010-10-13, 06:25 PM CET Subject: Re: ABRECHNUNG --> Meldung beim Finanzamt / Steuererklärung
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Habe da auch mal eine frage ich bekomme Hartz 4 wie sieht das da aus muss ich das der Arge melden oder wie ?
Für Rechtschreibfehler übernehme ich keine Verantwortung das war mein PC
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casty
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Messages: 66 Location: Wuppertal
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Created: 2010-10-13, 06:44 PM CET Subject: Re: ABRECHNUNG --> Meldung beim Finanzamt / Steuererklärung
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Oups! Da bin ich allerdings jetzt überfragt! Besser auch hier evtl. die Knappschaft fragen - die haben außer der Service-Nummer auch eine "normale" Tel.-Nr. ( 0355 - 2902-70799 - 07.00 bis 19.00 Uhr ) und die Leute dort sind sehr freundlich und hilfsbereit. Es gibt allerdings Produktionen, die generell niemand mit Harz 4 nehmen.
Viel Glück! Casty
Das wichtigste Casting im Leben endet meistens mit Heirat!
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Daggi
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Created: 2010-10-14, 09:22 AM CET Subject: Re: ABRECHNUNG --> Meldung beim Finanzamt / Steuererklärung
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Das stimmt,das viele Produktionen keine Hartz4 Empfänger nehmen.Ich habe mal gehört,das Du das eigentlich da angeben mußt.Ob das stimmt,kann ich nicht zu 100% sagen.Lieber erkundigen gehen und dann auf der sicherern Seite sein,bevor hinterher das böse Erwachen kommt und die Arge Dir die Bezüge kürzt.
____________________ Daggi
man sollte sich selber und seiner meinung treu bleiben...auch wenn es mal unangenehm ist
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Hagen27
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Created: 2010-10-14, 09:32 AM CET Subject: Re: ABRECHNUNG --> Meldung beim Finanzamt / Steuererklärung
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Also bei Hartz4 gabs folgenden Fall: Ein Komparse, der seit Jahren aufgrund von Krankheit in Hartz4 gerutscht war, hatte geschaut, dass er jeden Monat 3 Drehtage hatte, da jeder H4 Empfänger bis zu 168€ dazuverdienen darf. Da er seit anbeginn den Sachbearbeiter kannte, war eine stille Absprache, dass er nicht jedesmal Bescheid sagen muss. Irgendwann wechselte der Sachbearbeiter und der Komparse sagte halt nicht Bescheid. Daraufhin wurde im das Hartz4 gekürzt wegen Nichteinhaltung der Meldeauflagen.
Als Hartz4 Empfänger musst Du vor Drehbeginn dir die Erlaubnis einholen bzw. deinen Sachbearbeiter informieren. Aber wie schon Daggi sagte, nehmen viele Produktionen keine ALG oder Hartz4 Empfänger weil das ein Riesen Aufwand ist bei der Abrechnung
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stgermain
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stgermain
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DerGute
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Created: 2010-10-21, 03:49 PM CET Subject: Re: ABRECHNUNG --> Meldung beim Finanzamt / Steuererklärung
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Habe auch noch eine frage
Hallo zusammen
ich bekomme ja zurzeit Harz 4 ich habe es mit den komparsen Jobs schon gemeldet kann ich mich selbst ständig melden oder wie so das ich bei der produktion mich nicht mehr sagen Muß das ich arbeitslos bin.
Christian Danke
Für die hilfe
Für Rechtschreibfehler übernehme ich keine Verantwortung das war mein PC
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Hagen27
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Created: 2010-10-21, 06:00 PM CET Subject: Re: ABRECHNUNG --> Meldung beim Finanzamt / Steuererklärung
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@ DerGute:
Das geht nicht, weil wenn Du sich selbstständig machst, bist Du ja nicht mehr arbeitslos. Wenn Du HartzIV bekommst, führt kein Weg dran vorbei, das jeweils der Produktion zu sagen bzw. bei der Bewerbung anzugeben, wenn nach dem beruflichen Status gefragt wird.
Leider gibts es keinen anderen Weg den Du beschreiten kannst
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Bine
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Created: 2010-11-03, 11:15 PM CET Subject: Zahlungsaufforderung von Mecon Media für Steuern aus 2007
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Mein Sohn erhielt heute ein Schreiben vom 01.11.10 von Medcon, daß er aus 2007 (richtig es stimmt 2007) noch 123 Euro an die Rentenversicherung (RV) und Bearbeitungsgebühr nachzahlen soll. Er hatte 2007 einen Termin für den er 55 Euro erhielt und einen Vortermin zur Anprobe und Haare schneiden für den er (weis ich nicht mehr sicher 10 -30 Euro) erhielt. Er hatte also insgesamt 85 Euro Gage für die beiden Tage. Er soll jetzt für den ersten Termin 40,54 Euro für die RV plus 35 Euro Bearbeitungsgebühr und für den Vortermin 12,82 Euro plus 35,00 Euro Bearbeitungsgebühr also insgesamt 123,36 an Medcon überweisen.
Sollte unberechtigt Widerspruch eingelegt werden, so erklärt man sich gleichzeitig bereit 50 Euro Anwaltskosten anzuerkennen. Solle man keinen Widerspruch einlegen, geht medcon davon aus, dass man falsche Angaben auf dem Komparsenbogen gemacht hat und sich strafbar gemacht hat.
Komisch finde ich auch, dass auf dem Steuerbeleg, den Mecon mit der RV erst jetzt abgerechnet hat , für den Hauptdrehtermin von Brutto 95 Euro und netto 54,52 ausgegangen wird und für den Vortermin von Brutto 30,00 Euro und netto 17,20 Euro. Das ist so lange her, da noch Belge zu finden ist schwer.
Irgendwas stimmt doch da nicht. Hat noch jemand so ein Schreiben bekommen.
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Daniel
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Created: 2010-11-04, 12:32 PM CET Subject: Re: ABRECHNUNG --> Meldung beim Finanzamt / Steuererklärung
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Wenn Mecon so drauf ist, dann will eine Meldebescheinigung + ordentliche Abrechnung welche besagt das ich auch tatsächlich gemeldet wurde.
Immer Einspruch einreichen und sich blöd stellen, funktioniert meistens! Mit dem Anwalt drohen ist nur eine Masche.
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Daniel
Guest
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Created: 2010-11-04, 12:33 PM CET Subject: Re: Zahlungsaufforderung von Mecon Media für Steuern aus 2007
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PS: Glaube die wollten die Verjährungsfrist (3 Jahre) nicht durchgehen lassen.
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Bine
Guest
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Created: 2010-11-04, 02:33 PM CET Subject: Re: Zahlungsaufforderung von Mecon Media für Steuern aus 2007
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@ Daniel Ach die Verjährungsfrist ist 3 Jahre? Dann sind doch die 3 Jahre um. Die Termine waren Juli und August 2007. Steht das irgendwo mit der Verjährungsfrist?
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Hagen27
Member
Messages: 145 Location: Hagen
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Ziel: Geld und Spaß
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Created: 2010-11-04, 02:40 PM CET Subject: Re: Zahlungsaufforderung von Mecon Media für Steuern aus 2007
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Ich habs mal fix gegoogled:
Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung In der Fassung des Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1842)
§ 25 Verjährung (1) Ansprüche auf Beiträge verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie fällig geworden sind. Ansprüche auf vorsätzlich vorenthaltene Beiträge verjähren in dreißig Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie fällig geworden sind.
(2) Für die Hemmung, die Ablaufhemmung, den Neubeginn und die Wirkung der Verjährung gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs sinngemäß. Die Verjährung ist für die Dauer einer Prüfung beim Arbeitgeber gehemmt; diese Hemmung der Verjährung bei einer Prüfung gilt auch gegenüber den auf Grund eines Werkvertrages für den Arbeitgeber tätigen Nachunternehmern und deren weiteren Nachunternehmern. Satz 2 gilt nicht, wenn die Prüfung unmittelbar nach ihrem Beginn für die Dauer von mehr als sechs Monaten aus Gründen unterbrochen wird, die die prüfende Stelle zu vertreten hat. Die Hemmung beginnt mit dem Tag des Beginns der Prüfung beim Arbeitgeber oder bei der vom Arbeitgeber mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung beauftragten Stelle und endet mit der Bekanntgabe des Beitragsbescheides, spätestens nach Ablauf von sechs Kalendermonaten nach Abschluss der Prüfung. Kommt es aus Gründen, die die prüfende Stelle nicht zu vertreten hat, zu einem späteren Beginn der Prüfung, beginnt die Hemmung mit dem von dem Versicherungsträger in seiner Prüfungsankündigung ursprünglich bestimmten Tag. Die Sätze 2 bis 5 gelten auch für am 1. Januar 2001 noch nicht abgeschlossene Prüfungen.
Somit sind 3 Jahre falsch, sondern es sind, laut diesem Gesetzestextes 4 Jahre....
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