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angelface
Experte


Beiträge: 663


New PostErstellt: 05.06.07, 22:20     Betreff: Re: Das Gesetz muss revidiert werden!

hi snickers

was du ansprichst, ist der umstand, dass eine ledige mutter nur einen sehr begrenzten anspruch auf unterhalt vom vater des kindes hat.
das dir beim ausspruch von ueli maurer die galle hoch kommt, liegt wohl eher an der einstellung zur person als zu dem von ihm angesprochenen thema. wie er das nämlich konkret lösen will, ist meines wissens noch nirgends wirklich konkret ausformuliert.

bevor ich mich zu einer allfälligen teilnahme an deiner petition äussere, hätte ich da doch noch ein paar fragen:

1. ist es nicht so, dass zur zeugung eines kindes zwei personen gehören, die in der schule einmal aufklärungsunterricht genossen haben und sich der möglichen folgen ihres tuns bewusst sein müssten?

2. ist es nicht so, dass die gesellschaftliche und finanzielle situation alleinstehender mütter so vieler orts publiziert ist, dass auch die rechtlichen folgen (unterhalt für's kind, nicht aber für die mutter) heute durchaus zum allgemeinwissen gehören?

3. sind ledige mütter nicht u.u. in derselben situation wie geschiedene, deren unterhaltsverpflichteter ex-partner über ein einkommen verfügt, welches gerade die zahlung des kinderunterhaltes, nicht aber des frauenunterhaltes, reicht?

4. ist dein gedanke ernsthaft, dass zum schluss die allgemeinheit einfach für kinder und mütter aufkommen soll und wenn ja, wer soll das aus welchen mitteln finanzieren? muss tatsächlich die allgemeinheit die folgekosten aus oft unüberlegten handlungen einzelner tragen?

5. ist es noch nicht durchgedrungen, dass die zeiten, in welchen man glaubte, ein kind sei die finanzielle existenzsicherung der mutter bis an deren lebensende schlicht vorbei ist?

6. wie hoch schätzt du die anzahl der frauen, die sich - fremdfinanzierung sei dank - immer schön 9 monate bevor das jüngste in den kindergarten kommt von irgend jemandem (ein depp findet sich immer) schwängern lassen und so bis zur menopause ihren lebensunterhalt finanzieren um dann in die sozialhilfe hinüber zu rutschen?

7. bekanntlich wird die elterliche sorge bei unverheirateten eltern automatisch der mutter zugewiesen. wie stellst du dich zum vorschlag, diesen artikel ebenfalls sausen zu lassen, so dass allenfalls auch der vater eines unehelichen kindes die elterliche sorge übernehmen kann? - einfach mal so aus der überlegung: gleiche pflichten = gleiche rechte?

ich möchte den fragankatalog hier nicht ins endlose führen, wäre aber doch dankbar für ein paar antworten und meine, es sollte erst gut überlegt sein.

nur noch so nebenbei: der zuständige regierungsrat des kanton thurgau hatte kürzlich über einen einspruch gegen den entscheid einer vormundschaftsbehörde zu befinden. die ledige mutter hat, zumal sie sich im streit mit dem kindesvater befindet, sein umgangsrecht massiv kürzen lassen. der kindesvater hatte zuvor sein einjähriges kind während 2 tagen pro woche betreut und das sollte nun auf 2 x pro monat von 09.30 - 19.00 uhr beschränkt werden.
der vater machte in seiner eingabe u.a. eine sehr gutes und inniges verhältnis zu seinem kind geltend.
in seinem entscheid bezeichnete der regierungsrat des kantons thurgau, welcher keine der parteien oder das kind jemals gesehen hat, dieses argument als "wunschdenken" des vaters und kürzte das umgangsrecht auf die vorgenannten zeiten.
... welches gesetz würdest denn für solche mütter einführen?...





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