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angelface
Experte


Beiträge: 663


New PostErstellt: 07.06.07, 22:07     Betreff: Re: Das Gesetz muss revidiert werden!

hi snickers

hast dir mit den antworten ja richtig mühe gegeben, auch wenn, statt wirklich auf die problematik einzugehen, wie das für eine petition zweckmässig wäre, eher deine eigene situation ungerecht zu emfinden scheinst.

zu deiner frage, ob ich mich an einer petition mit dem zweck einer gesetzesänderung beteiligen würde, kann ich dir nun eine klare antwort geben:
"nein, würde ich nicht, weil das ganze nicht zu ende übelegt ist".

unterhaltsberechnungen basieren auf verschiedenen faktoren. zum einen ist die basis (im kanton thurgau) eine existenzminimumsberechnung. als weitere faktoren möchte ich hier einmal den lebensstandard, die vorbereitung und argumentation der parteien, die meinung des richters (er ist in seinem entscheid grundsätzlich frei) oder der behörde (ist öfter problematisch) anführen.
in deinem beispiel führst du ein einkommen inkl. unterhalt für das kind von 3720.00 an. rechnen wir mal: grundbedarf alleinerziehende im thurgau 1250.--, zuschlag kind bis 6 jahre 250.00, miete 1100.00, krankenkasse nach abzug der prämienrückvergütung (geschätzt) 250.00 ergibt total CHF 2'850.00.nicht berücksichtigt sind hier z.b. besondere berufsauslagen, vorbestehende unterstützungspflichten etc. steuern werden in der berechnung gemäss BGE nicht einbezogen.
so ich die tasten des rechners richtig getroffen habe, liegst du aktuell 870.-- über dem betreibungsrechtlichen existenzminimum. von da her wäre anzunehmen, dass da nicht so falsch gerechnet wurde.

für ihn gibst du ein einkommen von 5500 netto an, bei welchem man sich nun wirklich fragen könnte, ob ein unterhalt von 720.-- (inkl. oder exkl. kinderzulagen?) angemessen ist. hier kommt nun die subjektivität der beteiligten personen ins spiel: wie wurde bei der definition des betrages z.b. argumentiert, welche position hat die behörde in deinem fall bezogen etc. inwiefern wurde z.b. die "beibehaltung des lebensstandards" für das kind miteinbezogen etc.

eines ist klar: mit unterhalt für dich selbst hättest, zumal ihr offenbar nie verheiratet wart, wirklich keine chance und wenn der unterhalt für das kind heraufgesetzt würde, wäre das geld, welches ganz klar für das kind und nicht zur erhöhung deines eigenen lebensstandards vorgesehen ist.

da nun aber z.b. die betraglich oft sehr relevante position "kinderbetreuung" offen ist, welche möglicherweise aufgewendet werden muss, damit du deinen eigenen lebensunterhalt erwerben kannst, könnte es ich für dich lohnen, die ganze berechnung einmal mit einer kompetenten beratungsstelle durchzugehen und zu prüfen, ob du eine chance auf eine anpassung hättest.

ich denke, das wäre wesentlich schneller und effizienter als mit einer noch nicht zu ende gedachten petitionsgeschichte am ende noch frustrierter dazustehen.





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