Beitrag 1.142 von 1.340 (85%) | Anfang zurück weiter Ende |
|
Hallo Sissi,
meine Berechnung war wegen des Alters des Kindes somit nicht richtig gewesen. Mußt einfach in die nächste Altersgruppe gehen.
Bis jetzt gibt es keine höchstrichterliche Urteile, die aussagen, dass Du Dein Einkommen offen legen mußt. Du kannst somit die Auskunft verweigern. Es kann dann aber passieren, dass es geschätzt wird. Wer mehr als den Durchschnitt der entsprechenden Berufsgruppe verdient tut gut daran es auf die durchschnittliche Schätzung ankommen zu lassen.
Keine Auskunft geben, so lange Du dazu nicht aufgefordert wirst. Mach schon jetzt den Hinweis, dass Du, in X Monaten, wenn Du keine Arbeit findest, ALG II bekommen solltest, bzw. nicht bekommst, weil Dein LG/Mann sein Einkommen (abzüglich seiner Unterhaltsbelastungen) mit bei Dir angerechnet werden.
Gruß
Ingrid
----- Original Message -----
From: sissi
Sent: Friday, October 01, 2004 9:53 AM
Subject: [Zweitfrauen-Forum] Re: Lohnabrechnungen
Hallo Ellen,
danke, für deine Antwort. An der Nachhilfe möchten wir uns eigentlich weiterhin beteiligen. Sie ist wirklich sehr kostspielig (da Einzel-und Intensivunterricht)und alleine von ihr nicht zu tragen. Und, was uns wichtig ist: Wir wissen, es kommt dem Kind zu Gute!!
Noch einmal zu der Unterhaltspflicht meinem Mann mir gegenüber: Muss ich dann vorlegen, was ich an Arbeitslosengeld erhalte?
Vielen Dank im vorraus
Sissi