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Hallo Sissi,
nun die Ex darf sich alle zwei Jahre die Einkommensnachweise vorlegen lassen - wenn es zwischenzeitlich nicht wichtige Änderungen gibt, wie z. B. dass seine Arbeitslosigkeit beendet wäre. Zu mehr hat sie nicht Anspruch.
Der Kindesunterhalt kommt vor dem Ehegattenunterhalt. Nach Stufe 5 müßte er bei einem Kind im Alter von 6 bis 11 Jahren 249 Euro bezahlen - wenn er gleichzeitig einer Ehefrau und insgesamt zwei Kindern unterhaltspflichtig ist. Von dem ursprünglichen Betrag von 309 Euro kann er einen Kindergeldanteil von 60 Euro abziehen.
Wenn so gerechnet wird, dass er nur einem Kind gegenüber unterhaltspflichtig ist, würde er in die Stufe 7 gerechnet werden. Bei gleichem Alter dürfte er dann 343 Euro abzüglich das halbe Kindergeld von 77 Euro, also im Endeffekt 266 Euro bezahlen.
Von seinem Nettoeinkommen darf er Arbeitskosten (Weg zur Arbeit, Werkzeuge, Gewerkschaftsbeiträge u. ä.) abziehen. Mindestens 50 Euro höchstens 150 Euro. Höhere Kosten müsste er nachweisen.
Wer hat seine Unterhaltsberechnung gemacht? Wie alt ist das Kind? Sind Steuererstattungen, Steuerberatungskosten, Weihnachts- und Urlaubsgeld in den 1.900 Euro miteingerechnet?
Gruß
Ingrid
----- Original Message -----
From: sissi
To:
Sent: Thursday, September 30, 2004 3:07 PM
Subject: [Zweitfrauen-Forum] Lohnabrechnungen
Hallo,
bin neu hier und grüße als "Zweitfrau" fröhlich in die Runde.
Verfolge die einzelnen Foren aufmerksam habe aber noch nicht eine eindeutige Antwort auf meine Frage respektive erhalten können.
Alle Jahre wieder...werden die Lohnabrechnungen eingefordert, da wir permanent und seid unserer Hochzeit Stress mit der Ex haben und sie versucht den Umgang zu boykottieren, wollen wir jetzt mal ein bißchen nickelig sein.
Mein Mann verdient im Schnitt 1900 Euro netto. Ist in der DDT in Gruppe 5 und zahlt 307 Euro Unterhalt. Jetzt habe ich gelesen, dass er automatisch zwei Stufen höher rutschen würde, da er ja nur für eine Person unterhaltspflichtig ist. Was ist aber, wenn ich arbeitslos bin? Ist er mir gegenüber dann nicht auch Unterhaltpflichtig?
Zur Vorab-Info: Wir zahlen gerne und regelmäßig Unterhalt, beteiligen uns an der sehr kostenspieligen Nachhilfe und kleiden den Jungen in der Regel neu ein.
LG
Sissi
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