SORRY, ich habe Sie im blendenden Licht, des Ihnen folgenden Auto gar nicht bemerkt. So entschuldigte sich eine geschockte Autofahrerin bei mir, als ich die Kollision mit dem Ausritt in den Waldweg verhindern konnte. Die arme, ehrliche Frau war ganz aufgelöst und musste längere Zeit erholen.
Situation: Ich fuhr in einem Waldstück mit der erlaubten Geschwindigkeit und wie immer mit Abblendlicht, der nachfolgende PKW mit serienmässigem Tagesfahrlicht.
Um meine Sicherheit bangend, fragte ich am Schermenweg (MFK Bern) nach, ob ich am Töff Tagesfahrleuten montieren darf. Der Experte rufte mich später zurück, denn es brauchte eine Abkährung. Vom Gesetz her dürfen an Einspurfahrzeugen die Leuchten nicht montiert werden.
Fazit: Wo ist die BfU? Sind wir Töffler nicht schützenswert? Mit dieser Regelung werden wir zu Abschuss freigegeben, obwohl wir die ERSTEN waren und schon vor 30 Jahren mit orangen Lampenpariser und anschliessend mit Dauerlicht fuhren.
Was meint IHR dazu?
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Das Polierte in der Luft, das Gummierte am Boden