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Rentenentzug trotz Pflegebedürftigkeit ?!.

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danny.88
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Beiträge: 22

New PostErstellt: 27.03.17, 21:19  Betreff: Rentenentzug trotz Pflegebedürftigkeit ?!.  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Hallo zusammen,

mein Mann ist seit 2012 erwerbsgemindert und erhält eine volle EU Rente wegen

  • Hypoxischer Hirnleistungsschwäche nach 2 maliger Reanimation.
  • Sauerstoffpflichtiger Herzinsuffiziens bei bekannter ARVCM.
  • AV - Block III. bei fehlendem Herzeigenrythmus.
  • Intermittierendes atypisches Vorhofflimmern.

Ferner besitzt er einen Schwerbehindertenausweis

GdB 100 , Merkzeichen G ; aG ; RF ; B ; unbefristet.

Im Jahr 2014 kam noch ein Schlaganfall dabei, seitdem ist er Pflegebedürftig in Pflegegrad 2.

Laut aktueller Befundung aus dem Herzzentrum Bad Oeynhausen wurde folgendes festgestellt (Februar 2017)

Zitat
Zusammenfassend findet sich bei Herrn xy eine schwere Sauerstoffpflichtige globale Herzinsuffizienz mit deutlich eingeschränkter Kardio-respiratorischer Leistungsfähigkeit (EF 17%) mit auftretenden Beschwerden bei bereits leichten körperlichen Tätigkeiten.
Wir nahmen Herr xy in unser HTX Langzeitprogramm auf und empfehlen körperliche Belastungen außerhalb seiner körperlichen Möglichkeiten zu vermeiden sowie eine Trinkmengenbeschränkung von 1,5 Liter zu beachten.
Ferner sind tägliche Puls, Blutdruck und Gewichtskontrollen zu erfolgen.


Wir bekamen im Februar einen Fragebogen zum Rentenüberprüfungsverfahren, wir hatten nicht viel Sorgen, haben diesen ausgefüllt und zurückgeschickt.

Nun kam Antwort

"Ihren Sachverhalt habe ich unter ärztlicher Beteiligung ausgewertet.
Folgendes Leistungsprofil wurde dem Versicherten dabei zugemutet

Leichte Tätigkeiten, überwiegend Sitzend, im Tadienst, keine Nachtarbeit
ohne Zwangshaltung, Klettern + Steigen, Zeitdruck.

Daher liegen die Voraussetzungen für den Bezug einer vollen EM Rente nicht länger vor.

Wie kann man zu so einer Fehleinschätzung kommen, wie geht man da am besten gegen vor ?.





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Boston Inogen X4 CRT-D

ARVCM ; Z.n. Reanimation 2009 , 2011 , 2012.; AV-Block III° ; Z.n. Apoplex 2014. ; Globale Sauerstoffpflichtige Herzinsuffiziens (EF 17%)
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Ikke
Mitglied

Beiträge: 308
Ort: Niedersachsen

New PostErstellt: 27.03.17, 23:38  Betreff: Re: Rentenentzug trotz Pflegebedürftigkeit ?!.  drucken  weiterempfehlen

Geh ganz schnell zum nächsten Sovd.(Sozialverband).
Die kennen sich aus.
Wenn ich so etwas lese,könnte ich K...
Sorry,aber die einen können Arbeiten,wollen aber nicht und kriegen Stütze.
Die anderen,die nicht mehr können,na,du weißt es ja.
Beim Sozialverband bezahlt ihr zwar Jahresbeiträge,aber langfristig lohnt es sich.
Ich sage es dir gleich,manche Leistungen stellen die Pauschal in Rechnung,aber es spart euch ne Menge Ärger.Halte uns auf dem laufenden...

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danny.88
Mitglied

Beiträge: 22

New PostErstellt: 05.04.17, 12:12  Betreff: Re: Rentenentzug trotz Pflegebedürftigkeit ?!.  drucken  weiterempfehlen

Danke Ikke,

das war der Beste Tipp den man mir geben konnte ( und der einzige ;).

Ich bekam am selben Tag meines Anrufs einen Termin, musste erst eine Mitgliedschaft unterschreiben und dann wurde man gegen einen geringen Eigenanteil sofort tätig.

Am Folgetag bekam ich einen Termin bei einem derer Rechtsanwälte und diese haben die Rentenversicherung umgehend angeschrieben.

Noch warte ich auf Antwort, ich melde mich sobald es was neues gibt.

LG danny




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danny.88
Mitglied

Beiträge: 22

New PostErstellt: 21.04.17, 01:05  Betreff: Re: Rentenentzug trotz Pflegebedürftigkeit ?!.  drucken  weiterempfehlen

Nochmal meinen Dank an dieses Forum und besonders an "Ikke".

Heute kam der Brief von der Rentenversicherung".

Widerspruchsangelegenheit

Sehr geehrter Herr xy,

"Nach erneuter medizinischer Auswertung, insbesondere unter Einbeziehung des Pflegegutachtens sowie der schriftlichen Stellungnahme von Frau Dr..... wird Ihrem Widerspruch abgeholfen.

Es bleibt somit beim letzten festgestellten Bescheid vom 03.04.2013, eine weitere Nachprüfung ist nicht erforderlich."

Dabei habe ich nicht einmal selbst Kontakt mit denen gehabt, das lief alles von selbst zwischen DRV > VDK.




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jutta43
Mitglied

Beiträge: 1119
Ort: 59427 Unna

New PostErstellt: 26.04.17, 19:38  Betreff: Re: Rentenentzug trotz Pflegebedürftigkeit ?!.  drucken  weiterempfehlen

Danny,
was bedeutet das nun konkret?


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Jutta43
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Georg
Mitglied

Beiträge: 245

New PostErstellt: 26.04.17, 22:13  Betreff: Re: Rentenentzug trotz Pflegebedürftigkeit ?!.  drucken  weiterempfehlen

Hallo Jutta,wie meinst Du das konkret??(Kopfschütteln)

Glück Auf
Georg



"Kohle unter uns’ren Füßen,
Schlote ragen hoch hinaus,
uns’re Heimat Ruhrrevier,
unser Club der S04. Ja so ist’s
und so wird’s auch ewig sein."
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Birgitt
Mitglied

Beiträge: 883
Ort: gibt es


New PostErstellt: 27.04.17, 00:19  Betreff: Re: Rentenentzug trotz Pflegebedürftigkeit ?!.  drucken  weiterempfehlen

jutta: dass er weiterhin Rente bekommt und der Widerspruch erfolgreich war.


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Myokarditis im Kindesalter, ICD Implantation in den 90'ern+ 5 Reanimationen + 4 ReImplantation, 1x Sonden- & TaschenRevision, EF 45%, NYHA II, Herzinsuffiziens II°, Mitralklappeninsuffiziens I°,Trikuspidalklappeninsuffiziens I°, Amiodaron/Bisoprolol=ß-Blocker-Unverträglichkeit

Herztod am 29.04.96 + 02.03.16

Manchmal klingt es hart & tut weh, aber danach weißt Du warum !
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jutta43
Mitglied

Beiträge: 1119
Ort: 59427 Unna

New PostErstellt: 28.04.17, 19:52  Betreff: Re: Rentenentzug trotz Pflegebedürftigkeit ?!.  drucken  weiterempfehlen

Danke, Birgitt, für die kurze und sehr aussagefähige Auskunft!

Georg: wenn ich nach mehrmaligem Lesen ich es nicht kapiere, darf ich doch wohl fragen oder??


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Jutta43
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Anett
Mitglied

Beiträge: 315
Ort: Sachsen


New PostErstellt: 28.04.17, 21:28  Betreff: Re: Rentenentzug trotz Pflegebedürftigkeit ?!.  drucken  weiterempfehlen

Ich finde auch, das muss möglich sein.
Dieses Beamtendeutsch versteht nun mal nicht jeder auf Anhieb.

Ich mache auch gerade die Erfahrung, dass einzelne Forumsmitglieder sehr gereizt auf Wortmeldungen bzw.persönliche Ansichten reagieren.
Auch das muss in einem Forum wie diesem möglich sein.
Respekt,Toleranz, Verständnis für den Anderen sowie ein freundlicher Umgangston sollten eine Selbstverständlichkeit sein.



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