Gitarremann
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Erstellt: 03.01.17, 15:58 Betreff: Re: Frage zum Pauschbetrag |
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Hab mir das auch nochmal genauer durchgelesen und verstehe das so:
Bei 60% Behinderung hat man einen Pauschbetrag von 720 Euro. Wenn man nun 800 Euro an Lohnsteuern gezahlt hat und hatte im Zusammenhang mit der Behinderung typische außergewöhnliche Belastungen für die man 500 Euro geltend machen kann, dann kann man diese weglassen und nimmt dafür lieber den Pauschalbetrag. Kommt man bei den außergewöhnliche Belastungen aber auf 780 Euro, dann macht man die natürlich nicht über die Pauschale geltend.
Obergrenze von dem, was man zurückkriegt ist wie gesagt immer die gezahlte Lohnsteuer. Mit den 800 habe ich deswegen nur eine Zahl gewählt, die über meinen Beispielen liegt.
Ich schaue manchmal unter meine Füße, ob da wohl ein Verfallsdatum schon steht manche Menschen, die bestell'n mir Grüße, obwohl sie nicht wissen wollen wie's mir geht ich brauche wirklich keine Einbauküche, ich will mir auch kein kleines Häuschen bau'n Was ich gerne hätt' das wäre eine Schaukel, dann würd' ich schaukeln und in den Himmel schau'n
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