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Thorsten
Administrator
Beiträge: 1030 Ort: Lübeck
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Erstellt: 18.11.08, 10:55 Betreff: Re: Bescheid vom Versorgungsamt
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Moin, Carmen hat Recht, das G bekommt man nicht nur wenn man humpelt. Hier gibt es eine fiktive 100m Grenze: wenn man nachweisen kann das man mehr als 100m nur mit großer Anstrengung schafft, fällt man in diese Kategorie - egal mit welcher Grundkrankheit. Dagegegen ist Heiko's Meinung mit Herzkrankheit würde einem das G ja praktisch schon zustehen schlicht falsch. Richtig ist aber, dass das immer im Ermessen und im Sachverstand des Sachbearbeiters/in und in seinen Vorgaben liegt.
Was das aG und den Behindertenparkplatz angeht hat Tom vollkommen Recht.
Gruß Thorsten
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Ehemaliges Mitglied
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Erstellt: 19.11.08, 11:03 Betreff: Re: Bescheid vom Versorgungsamt
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Zitat: Carmen
Wenn man die Sache so begründet, daß man sich wegen dem Defi nicht mehr hinter's Steuer traut (was ja bei vielen der Fall ist) wird in der Regel das "G" auch zugesprochen. |
Hallo!
Ist das so? Ich muss zugeben, dass ich nicht unter Kurzatmigkeit leide. Allerdings habe ich auch keinen Führerschein (aber das wissen die vom Amt ja nicht) ;-) Ich bin am überlegen ob ich einen machen sollte, aber ich habe halt wirklich Angst davor, dass der Defi mal auslöst, während ich fahre. Was ja auf jeden Fall vorkommen kann. Da ich es leider versäumt habe, schon beim Erstantrag das "G" mitzubeantragen, habe ich "nur" 70% bekommen. Bin am überlegen, ob ich nicht das "G" noch nachträglich beantragen sollte.
LG, --Julia
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Gerald
Mitglied
Beiträge: 155 Ort: Hannover
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Erstellt: 19.11.08, 11:21 Betreff: Re: Bescheid vom Versorgungsamt
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Ich habe das G beantragt und der Amtsarzt hat laut Arztbrief geurteilt dort stand nur Herzinsuffizienz NYHA II das hat im anscheinend gereicht.
Das Merzeichen B ist noch im Widerspruchsverfahren. Ich habe jetzt Merkzeichen G und 90% GdB habe aber Widerspruch laufen auf 100%.
Wenn alles abgeschlossen ist werde ich noch Merkzeichen RF beantragen.
Gruß
Gerald
Schwere koronare Dreigefäßerkrankung mit akutem ST-Hebungsinfarkt der Vorderwand sowie Mehrfachreanimation nach VF. Behandelt mit Stammzellinfusion und Setzung von Stents. Vererbte Thromboseneigung linksseitig mit verschlüssen im linken Bein. Herzinsuffizienz NYHA II schwer eingeschränkte systolische linksventrikuläre Funktion. Implantierter Defi mit Herzschrittmacher. Colitis Ulcerosa ( Autoimunkrankheit). Diabetes Typ II Insulinpflichtig. Bandscheibenvorfall operativ behoben
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Carmen
Mitglied
Beiträge: 1121 Ort: bei Kempten/Allgäu
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Erstellt: 19.11.08, 11:23 Betreff: Re: Bescheid vom Versorgungsamt
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HAllo Julia,
probier's doch einfach aus - stelle einen erneuten Antrag, dann wirst Du schon sehen. Auch wenn Du jetzt nicht kurzatmig bist, weißt Du, ob das so bleibt? Niemand weiß das. Und die Mitarbeiter vom Amt wissen doch nicht, daß Du NICHT kurzatmig bist!?! Ein Versuch ist des doch wert.
Liebe Grüße und viel Erfolg. Carmen
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Carmen
Mitglied
Beiträge: 1121 Ort: bei Kempten/Allgäu
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Erstellt: 19.11.08, 11:27 Betreff: Re: Bescheid vom Versorgungsamt
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Julia, ich nochmals - wenn Du eh keinen Führerschein hast, kannst Du das ja noch besser begründen. Daß Du die Fahrerlaubnis erwerben willst, geht doch niemanden was an. Fakt ist: Du bist schwerbehindert aufgrund einer schweren Herzerkrankung und wegen dem Defi traust Du Dich nicht, den Führerschein zu erwerben. Du betrügst damit niemanden und benachteiligst niemanden.
LG Carmen
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Ehemaliges Mitglied
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Erstellt: 19.11.08, 20:52 Betreff: Re: Bescheid vom Versorgungsamt
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Hallo Carmen,
also ich habe jetzt einfach mal einen Widerspruch formuliert und werde ihn morgen losschicken. Mal schauen was die sagen. Mehr wie "Nein" geht ja nicht ;-) Hat jemand ne Ahnung wie lange das ganze Prozedere wieder dauert? Ich hoffe nicht so lange wie beim eigentlichen Antrag, denn da habe ich ein halbes Jahr gewartet.
LG, --Julia
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Gerald
Mitglied
Beiträge: 155 Ort: Hannover
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Erstellt: 19.11.08, 22:12 Betreff: Re: Bescheid vom Versorgungsamt
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Hallo Julia
Bei Erstantrag hat die Behörde 6 Monate zZeit bei Widerspruchsverfahren 3 Monate. Die Behörde hat aber immer die Möglichkeit dieses Verfahren zu "strecken". Wenn sie z.b. noch Unterlagen nachfordert.
Sie bearbeiten nicht böswillig lange das ist leider darauf zurück zu führen das viele Stellen gestrichen wurden. Da können wir uns bei der Politik bedanken wie bei so vielen Dingen die und behinderte angehen.
Gruß
Gerald
Schwere koronare Dreigefäßerkrankung mit akutem ST-Hebungsinfarkt der Vorderwand sowie Mehrfachreanimation nach VF. Behandelt mit Stammzellinfusion und Setzung von Stents. Vererbte Thromboseneigung linksseitig mit verschlüssen im linken Bein. Herzinsuffizienz NYHA II schwer eingeschränkte systolische linksventrikuläre Funktion. Implantierter Defi mit Herzschrittmacher. Colitis Ulcerosa ( Autoimunkrankheit). Diabetes Typ II Insulinpflichtig. Bandscheibenvorfall operativ behoben
[editiert: 20.11.08, 08:05 von Gerald]
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Ehemaliges Mitglied
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Erstellt: 19.11.08, 23:41 Betreff: Re: Bescheid vom Versorgungsamt
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Hallo Gerald!
Das die Leute in den Ämtern es nicht extra und böswillig lange bearbeiten habe ich mir schon gedacht ;-) Es ist halt einfach ärgerlich, bei solch wichtigen Dingen so lange warten zu müssen. Aber das ist ja in vielen anderen Bereichen ebenfalls so, leider. Na dann werde ich wohl mal wieder Tee trinken und abwarten.. jetzt allerdings gehe ich erstmal ins Bett ;-)
Gute Nacht, --Julia
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Gerald
Mitglied
Beiträge: 155 Ort: Hannover
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Erstellt: 20.11.08, 08:07 Betreff: Re: Bescheid vom Versorgungsamt
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Ja Julia das wirst du leider müssen denk einfach nicht daran irgendwann kommt dann der Bescheid :-). Ich weiß mich hat es zu Anfang auch immer geärgert. Bei mir dauert es jetzt auch schon wieder 8 Monate mit Widerspruch.
Gruß
Gerald
Schwere koronare Dreigefäßerkrankung mit akutem ST-Hebungsinfarkt der Vorderwand sowie Mehrfachreanimation nach VF. Behandelt mit Stammzellinfusion und Setzung von Stents. Vererbte Thromboseneigung linksseitig mit verschlüssen im linken Bein. Herzinsuffizienz NYHA II schwer eingeschränkte systolische linksventrikuläre Funktion. Implantierter Defi mit Herzschrittmacher. Colitis Ulcerosa ( Autoimunkrankheit). Diabetes Typ II Insulinpflichtig. Bandscheibenvorfall operativ behoben
[editiert: 20.11.08, 08:08 von Gerald]
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