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Prozente beim Versorgungsamt

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Tom
Ehemaliges Mitglied


New PostErstellt: 21.10.08, 19:29  Betreff: Re: Prozente beim Versorgungsamt  drucken  weiterempfehlen

Vorausgesetzt der Herr am Schalter hat keine Ahnung so dürften Zugbegleiter (Kontrolettis) das selbige nicht haben. Fahrten aus der Vergangenheit brachten mich nach Würzburg, Hamburg, Norden, Paderborn, Bad Neuenahr, Heidelberg……………………..hatten keine Probleme gezeigt.
Ich hatte mich des Öfteren vor Fahrtantritt damals am Schalter erkundigt. Sorry ist aber so.
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Jörg E.
Mitglied

Beiträge: 160
Ort: Suhl


New PostErstellt: 21.10.08, 19:56  Betreff: Re: Prozente beim Versorgungsamt  drucken  weiterempfehlen

Man kann doch den Herrn Mehdorn auch mal überlisten wenn man mal die große weite Welt sehen will, die sind doch froh wenn sie sich die Normalitäten merken können, Schwerbehindertenextras könnensie doch mal vergessen......
Ich fahr ab Januar jede Woche mit der Bahn ins BFW Thüringen, das wird ein Spaß
Gruß Jörg



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fraster
Mitglied

Beiträge: 451
Ort: Düsseldorf

New PostErstellt: 22.10.08, 12:10  Betreff: Re: Prozente beim Versorgungsamt  drucken  weiterempfehlen

Zu klären wäre demnach, was genau der "öffentliche Personennahverkehr" gemäß §145 des neuntes Sozialgesetzbuches bedeutet, der auf der Wertmarke angegeben ist.

Hierzu gibt es mehrere Quellen im Internet, die den Sachverhalt richtig darstellen. Somit kann man die Verwirrung in diesem Thread ausräumen.

Zitat:

Definition Nahverkehr

Zum öffentlichen Nahverkehr zählen:

  • Straßenbahnen, Busse, U- und S-Bahnen
  • Züge 2. Klasse, wenn sie in einen Verkehrsverbund einbezogen sind und mit Verbundfahrschein benutzt werden können
  • Züge der Deutschen Bahn in der 2. Klasse im Nahverkehr im Umkreis von 50 km um den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Schwerbehinderten. Das Versorgungsamt gibt dazu spezielle Streckenverzeichnisse heraus. Zuschläge (z.B. für EC, IC, ICE) müssen allerdings gezahlt werden.
  • Schiffe im Linien-, Fähr- und Übersetzverkehr im Orts- und Nachbarschaftsbereich

Der fett gedruckte zweite Punkt bedeutet, dass DEUTSCHLANDWEIT Züge auf dem Schienennetz der Deutschen Bahn 2. Klasse kostenlos benutzt werden dürfen, sofern sie mit Verbundfahrscheinen benutzbar sind. Dies ist jedoch bei sehr vielen REs (Regionalexpress-Zügen) der Fall.

Demnach stimmte es also, was ich geschrieben hatte: Die Benutzung von RE ist frei, wenn es die gefahrene Strecke lückenlos zu einem Verkehrsverbundnetz gehört. Beispiel: VRR oder VRS usw.


Viele Grüße
Frank

____________________
Dilatative Kardiomyopathie (DCM) mit ursprünglicher LVEF von 22%, mittelgradige Mitralklappeninsuffizienz, leichte bis mittelgradige Trikuspidalklappeninsuffizienz;
AICD (St. Jude Medical Atlas + VR) mit RV-Elektrode (Medtronic Sprint Fidelis 6949) seit 07/2005; Schwerbehinderung (GdB 70%); Erwerbsminderungsrente
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Tom
Ehemaliges Mitglied


New PostErstellt: 22.10.08, 13:22  Betreff: Re: Prozente beim Versorgungsamt  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: fraster
    Zu klären wäre demnach, was genau der "öffentliche Personennahverkehr" gemäß §145 des neuntes Sozialgesetzbuches bedeutet, der auf der Wertmarke angegeben ist.

    Hierzu gibt es mehrere Quellen im Internet, die den Sachverhalt richtig darstellen. Somit kann man die Verwirrung in diesem Thread ausräumen.

    Zitat:

    Definition Nahverkehr

    Zum öffentlichen Nahverkehr zählen:

    • Straßenbahnen, Busse, U- und S-Bahnen
    • Züge 2. Klasse, wenn sie in einen Verkehrsverbund einbezogen sind und mit Verbundfahrschein benutzt werden können
    • Züge der Deutschen Bahn in der 2. Klasse im Nahverkehr im Umkreis von 50 km um den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Schwerbehinderten. Das Versorgungsamt gibt dazu spezielle Streckenverzeichnisse heraus. Zuschläge (z.B. für EC, IC, ICE) müssen allerdings gezahlt werden.
    • Schiffe im Linien-, Fähr- und Übersetzverkehr im Orts- und Nachbarschaftsbereich

    Der fett gedruckte zweite Punkt bedeutet, dass DEUTSCHLANDWEIT Züge auf dem Schienennetz der Deutschen Bahn 2. Klasse kostenlos benutzt werden dürfen, sofern sie mit Verbundfahrscheinen benutzbar sind. Dies ist jedoch bei sehr vielen REs (Regionalexpress-Zügen) der Fall.

    Demnach stimmte es also, was ich geschrieben hatte: Die Benutzung von RE ist frei, wenn es die gefahrene Strecke lückenlos zu einem Verkehrsverbundnetz gehört. Beispiel: VRR oder VRS usw.
Hallo Frank,
genauso bin ich seit Jahren mit der Bahnunterwegs! Aber zu meinen eigentlichen Beitrag den ich gerade schreiben wollte:


Ich glaub es nicht!!

War heute in Essen bei der Bahn. Dort weis die rechte Hand nicht was die linke tut. Meine erste Gesprächspartnerin sagte mit mir dürfte auf keinen Fall kostenfrei die Bahn benutzen. (schon mal die erste die fehl am Platze war!) Nach Nachfrage wer sich besser auskennt wartete ich eine ½ Stunde und bin dann auf die Broschüre „Die Bahn und Menschen mit Handikap“ verwiesen worden (toller Service) Mein dritter Ansprechpartner musste sich selber erst einmal schlau machen und telefonierte im Haus rum. Kopfschüttelnd teilte er mir mit das er unterschiedliche Aussagen erhalten hatte. Als ich ihn auf die 50 km und das Beiblatt mit dem Streckenverzeichnis ansprach schauten mich 2 Augen an als ob ich ihm erzählen wolle das PRO 7 nun auch die Bahn übernehmen wolle. Sprich er wusste nichts! Nach einer weiteren ½ Stunde bekam ich den vierten Mitanwesenden vor die Nase (Mitarbeiter scheint mir nicht das richtige Wort zu sein). Er meinte dass ich schriftlich Bescheid bekommen werde. Wetten ich bekomme das übliche Wischiwaschi!!! Warten wir halt mal ab.
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fraster
Mitglied

Beiträge: 451
Ort: Düsseldorf

New PostErstellt: 22.10.08, 13:48  Betreff: Re: Prozente beim Versorgungsamt  drucken  weiterempfehlen

Pah, lass die Schnarchnasen doch weiter Rätsel raten und setz dich einfach in den passenden Zug. Merke: Wer viel fragt, kriegt viele (falsche) Antworten. ;-)

Viele Grüße
Frank

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Thorsten
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Beiträge: 1030
Ort: Lübeck


New PostErstellt: 22.10.08, 14:32  Betreff: Re: Prozente beim Versorgungsamt  drucken  weiterempfehlen

Hallo Frank,
das mit der Tarifgemeinschaft ist so nicht ganz richtig, d.h. Du darfst zwar von einem Tarifverbund in den nächsten fahren, aber das auch nur 50 km (laut Infobroschüre "Mobil mit Handicap" der Deutschen Bahn unter http://www.bahn.de/p/view/mdb/pv/pdf/diverse/handicap/MDB46969-mobilitaet_14_02_2008.pdf , Seite 145 ff) und auch nicht darüberhinaus in eine weitere Tarifzone hinein. Allein der gesunde Menschenverstand sagt einem doch schon, dass man, wenn auch behindert, nicht spaßeshalber lückenlos kostenlos durch Deutschland gurken kann. Interessant kann aber das studierten der Kursbuchstrecken sein (findet sich am Ende der Broschüre). Hier kann man versuchen zumindest so weit wie möglich kostenfrei in Deutschland rumzueiern, wie schon gestern beschrieben mit 100 Mal umsteigen...

:-)

Gruß
Thorsten

p.s. Wenn man es darauf ankommen läßt und in Stuttgart erwischt wird (bei Wohnsitz Berlin) könnten die dann nicht nur auf die Idee des Schwarzfahrens sondern auch auf die des vorsätzlichen Betruges kommen. Weia.





[editiert: 22.10.08, 15:33 von Thorsten]
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Maria N.
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Beiträge: 689
Ort: Köln


New PostErstellt: 22.10.08, 16:35  Betreff: Re: Prozente beim Versorgungsamt  drucken  weiterempfehlen

Also Fazit, so ganz genau weiß es Keiner. Ihr habt Euch wirklich große Mühe mit der Aufklärung gegeben. Ich für meinen Teil habe zu viel Angst als "Schwarzfahrer" zu gelten und fahre nur dort, wo ich 100 % sicher bin!
Trotzdem habe ich verstanden, daß ich die Straßenbahn, U- oder SBahn im ganzen Bundesgebiet nutzen kann, also ich wohne in Köln und habe auch hier die entsprechende Berechtigung. Ich besuche Leipzig und kann dort auch die Straßenbahn kostenlos benutzen? Ist das richtig?????????
Danke im voraus für die Antwort!
Eva-Maria N.



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Thorsten
Administrator

Beiträge: 1030
Ort: Lübeck


New PostErstellt: 22.10.08, 16:51  Betreff: Re: Prozente beim Versorgungsamt  drucken  weiterempfehlen

Hallo Maria,
darauf ein klares JA :-)

Gruß
Thorsten



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Tom
Ehemaliges Mitglied


New PostErstellt: 22.10.08, 19:02  Betreff: Re: Prozente beim Versorgungsamt  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: Thorsten
    Hallo Maria,
    darauf ein klares JA :-)

    Gruß
    Thorsten



VETO!!!!!!!!
In Köln gibt es besondere Regeln! Da ist alles anders! SCHERZ!!!!!!!

Ich freu mich schon auf Samstag wenn wir mit ca. 3000 Mopeds duch Köln fahren!
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fraster
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Beiträge: 451
Ort: Düsseldorf

New PostErstellt: 22.10.08, 21:36  Betreff: Re: Prozente beim Versorgungsamt  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: Thorsten
    Hallo Frank,
    das mit der Tarifgemeinschaft ist so nicht ganz richtig, d.h. Du darfst zwar von einem Tarifverbund in den nächsten fahren, aber das auch nur 50 km (laut Infobroschüre "Mobil mit Handicap" der Deutschen Bahn unter http://www.bahn.de/p/view/mdb/pv/pdf/diverse/handicap/MDB46969-mobilitaet_14_02_2008.pdf , Seite 145 ff) und auch nicht darüberhinaus in eine weitere Tarifzone hinein. Allein der gesunde Menschenverstand sagt einem doch schon, dass man, wenn auch behindert, nicht spaßeshalber lückenlos kostenlos durch Deutschland gurken kann.
Hallo Thorsten,

also ganz ehrlich: Ich habe den Verdacht, dass die Deutsche Bahn hier nur abschrecken und Schwerbehinderte bewusst desinformieren will, um mehr Geld als nötig abzukassieren.

Für mich zählt in erster Linie der GESETZESTEXT des Sozialgesetzbuches und nicht, wie die Bahn diesen (fälschlicherweise) auslegt. Und darin steht nunmal das, was ich in meinem letzten Beitrag geschrieben habe. Also freie Fahrt auf allen lückenlosen Verbundnetzstrecken mit S-Bahnen und REs 2. Klasse.

Um ganz auf Nummer Sicher zu gehen, werde ich aber mal beim Versorgungsamt nachfragen. Die müssen es ja wissen.

Viele Grüße
Frank

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