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rubi67
Mitglied
Beiträge: 7 Ort: Blomberg
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Erstellt: 08.09.11, 17:15 Betreff: Personenbeförderungsschein
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Hallo Ihr Lieben, ich bin ab 1.10.11 Voll Erwerbsgemindert und möchte gerne einen 400€ Job machen. Weiß einer von euch ob Mann mit Defi einen Personenbeförderungsschein machen darf um Taxis zu Fahren? Liebe Grüße Bettina
betzy
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Axel
Mitglied
Beiträge: 713 Ort: Kempten
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Erstellt: 08.09.11, 20:34 Betreff: Re: Personenbeförderungsschein
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Hallo Bettina,
Defi und BerufskraftfahrerIn passt m.E. wohl nicht so gut zusammen. Abgesehen davon ist es vielleicht auch nicht so ganz gut, mit einem Defi Leute zu transportiern, also eher als moralische Frage.....
Herzlichen Gruß Axel
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enigmo
Mitglied
Beiträge: 963 Ort: Stallwang
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Erstellt: 08.09.11, 21:43 Betreff: Re: Personenbeförderungsschein
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Personenbeförderung mit Defi ist meines Wissens nicht erlaubt. Generell gilt: Berufskraftfahren höchst bedenklich. Ich glaube nicht, daß Du das machen darfst.
____________________ nein, ich will nicht in den Himmel - da kenn ich ja keinen......
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Alte Fregatte
Mitglied
Beiträge: 172
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Erstellt: 09.09.11, 13:59 Betreff: Re: Personenbeförderungsschein
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Hallo Bettina,
für die Erteilung einer Fahrgastbeförderungserlaubnis ist eine entsprechende Eignungsuntersuchung erforderlich. Frage doch beim zuständigen Landratsamt / Verkehrsamt nach dem entsprechenden Vordruck und lass dir die entsprechenden Adresse(n) für die Untersuchung geben. Gefunden habe ich das bei beim Verkehrsportal und hier sind die entsprechenden Links:
Fahrerlaubnisverordnung (FeV) http://www.verkehrsportal.de/fev/fev.php
Anlage 4 zur FeV - Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen http://www.verkehrsportal.de/fev/anl_04.php
Anlage 5 zur FeV -Eignungsuntersuchungen für Bewerber und Inhaber der Klassen C, C1, D, D1 und der zugehörigen Anhängerklassen E sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: http://www.verkehrsportal.de/fev/anl_05.php
Viel Erfolg beim Antrag und der Untersuchung
die Alte Fregatte
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Shinski
Mitglied
Beiträge: 279 Ort: Düren
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Erstellt: 10.09.11, 01:04 Betreff: Re: Personenbeförderungsschein
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Bei mir stand das auch mal zur Debatte. Also die Richtlinien der Gesellschaft für Kardiologie in der Fassung von 2007 gibt dazu keine definitive Aussage. Taxifahrer und Krankenwagenfahrer werden dabei explizit zwischen Gruppe 1 und Gruppe 2 genannt. Das heisst zwischen der Gruppe 1, die fahren darf und der Gruppe 2, die nicht fahren darf (z.B. Busfahrer, Berufskraftfahrer). Ich habe von meinem Betriebsschamanen damals komplettes Verbot für Einsatzfahrzeuge bekommen, das heisst weder mit Patient noch ohne. Dabei standen auch nicht die Rettungswagen über 3,5t zur Debatte, sondern letztenendes alles was einen Blaulichtbalken aufem Dach hat. Ich war letzten Donnerstag auch wieder zur jährlichen Nachuntersuchung und es wird wieder interessant werden, da noch nicht alle Untersuchungen gemacht wurden, die er gerne haben möchte für seine Entscheidung. Dabei wird auch viel Einfluss drauf haben wie sich die implantierende Klinik oder dein behandelnder Kardiologe zu deiner Situation äußern bzw. empfehlen. Dürfte aber recht unwahrscheinlich sein, dass dir dafür jemand die Freigabe gibt.
So long Kai
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Gemini
Mitglied
Beiträge: 39 Ort: Sprockhövel
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Erstellt: 21.10.11, 19:32 Betreff: Re: Personenbeförderungsschein
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Hallo,
wer Interesse hat, kann von mir die Leitlinien dazu gemailt bekommen. Bitte um PN. Ich hab sie nur als PDF. Rein kopieren geht leider nicht.Leider sind hier keine Attachments möglich. Könnte dann auch mal EKG´s zeigen oder ähnliches.
Kurz:
Personenbeförderung mit Defi-- Ausser bei Prophylaktischer Indikation nicht erlaubt.
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Martin.B
Mitglied
Beiträge: 171
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Erstellt: 24.10.11, 12:06 Betreff: Re: Personenbeförderungsschein
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Hallo Gemini
Gibt es da ein Unterschied zwiechen Prophylaktischer und Primär Prophylaktischer Implantation?
LG Martin
____________________ HOCM
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Gemini
Mitglied
Beiträge: 39 Ort: Sprockhövel
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Erstellt: 24.10.11, 21:34 Betreff: Re: Personenbeförderungsschein
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Hallo Martin,
im Grunde ist beides das Gleiche. Man spricht vom einer Prophylaktischen bzw. Primär Prophylaktischen Versorgung mit Defi , um ein bisher noch dagewesenes Kammerflimmern dann zu therapieren. Bei der Sekundärprophylaxe hatte der Patient schon einmal Kammerflimmern /Flattern bzw. hämodynamisch relevante Kammertachykardien mit eindeutigem Bewusstseinsverlust.
Grüße
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