Martin.B
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Erstellt: 18.09.11, 12:16 Betreff: Re: Juhu ich darf wieder fahren,aber....... |
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Hallo Dani
was mich da verunsichert du schreibst von der Versicheung wird das als Grob fahrlässig Angesehen.
Ich bin da doch etwas Schockiert ist sowas nicht ne Art von Straftat bestand also falls etwas Passiert zahlt zwar die Versicherung aber wie Händelt das dein Freund und Helfer?
Nicht Falsch verstehen ich fahre gehrne Auto und bin darauf angewiessen. Nur diese gesetzeslücke regt mich schon gewaltig auf da sollte es Klare Regeln geben.
Was ist falls was wierklich schlimmes Passiert mit Todesfolge. Nacher sitzt man vorm Gericht und wird wegen Fahrlässiger oder gar Grob Fahrlässiger Tötung verurteilt.
____________________ HOCM
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