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Versicherungsschutz uneingeschränkt??

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daggi
Mitglied

Beiträge: 205
Ort: Xanten


New PostErstellt: 27.02.09, 07:35  Betreff: Re: Versicherungsschutz uneingeschränkt??  drucken  weiterempfehlen

Moin,
ich habe als Aussendienstlerin mit meinem Arbeitgeber gesprochen, der mir ja auch mein Firmenfahrzeug stellt. Solange nichts passiert ist alles tutti. Sollte ich aber einen Unfall verursachen, und es kommt - durch was auch immer - raus, das ich ICD Trägerin bin, wird eine Untersuchung gemacht ob der Unfall vom ICD ausgeht (Schock oder so). Wäre das der Fall, würde die Versicherung versuchen sich ihr Geld wieder zu holen.
Als Berufskraftfahrer hätte ich nicht mehr weiter arbeiten dürfen. Aber als Pharmareferntin darf ich das. Obwohl ich ohne Autofahren keine Kundenbesuche machen könnte, zählt hier das fahren nicht. Versteh ich zwar nicht, ist aber so.



idiophatisches kammerflimmern vielleicht auch brugada. implantiert nov.´05.
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Ehemaliges Mitglied


New PostErstellt: 27.02.09, 08:31  Betreff: Re: Versicherungsschutz uneingeschränkt??  drucken  weiterempfehlen

Ist schon toll... es gibt kein Gesetz, dass das audrücklich regelt und verbietet, aber wenn dann doch was passiert, hast du die Arschkarte? Auf welcher Grundlage, holen die sich das Geld wieder? Dann sollen die doch einfach nen Gesetz erlassen, dass das Autofahren mit Defi ausdrücklich verbietet. Aber dann müssten sie wahrscheinlich jedem das Merkzeichen G zugestehen.

Aber wie gesagt, kannst du da nicht einfach mal anonym nachfragen?



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Bibbi
Mitglied

Beiträge: 710
Ort: Ruhrgebiet

New PostErstellt: 27.02.09, 08:42  Betreff: Re: Versicherungsschutz uneingeschränkt??  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: Sign
    Ist schon toll... es gibt kein Gesetz, dass das audrücklich regelt und verbietet, aber wenn dann doch was passiert, hast du die Arschkarte?

...Genau so sieht es aus, Julia!
Ein "schwammiges" Gesetz...Auslegungssache...Da sind dann gute
Anwälte gefragt ( und "humane" Richter )...und viel Zeit, denn so ein Prozess zieht sich dann über Jahre hin...Die Versicherung tritt in Vorkasse für die Schäden - und
versucht, auf Biegen und Brechen, sich das Geld wiederzuholen....
Meist läuft das Ganze dann auf einen Vergleich hinaus ( wodurch allein
die Anwälte (eine zusätzliche RA-Gebühr nämlich) verdienen...
Von einer evtl. Geldbuße später dann mal ganz abgesehen..., denn auch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wird eingeleitet werden...
Also...eine Ermessens- - und keine Grundsatz- -Entscheidung des
Richters...., jenachdem wie "gut" dieses schwammige Gesetz ausgelegt wird....

Ist ja in vielen Versicherungsfragen ähnlich im Leben...(BU-Versicherungen versuchen auch, sich zu "drücken")


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Drei Dinge helfen, die Mühseligkeiten des Lebens zu tragen: Die Hoffnung, der Schlaf und das Lachen.
(Immanuel Kant)
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Axel
Mitglied

Beiträge: 713
Ort: Kempten

New PostErstellt: 27.02.09, 09:28  Betreff: Re: Versicherungsschutz uneingeschränkt??  drucken  weiterempfehlen

Hallo zusammen,

die Unklarheit ist ja auch wirklich ein massives Problem-
ein Blechschaden ließe sich ja verschmerzen, aber wenn
Personenschäden etc. zu regulieren wäre, kann sich jeder
ausmalen, wie eine Versicherung die Sache über Jahre verschleppt.......

Grüße Axel

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daggi
Mitglied

Beiträge: 205
Ort: Xanten


New PostErstellt: 27.02.09, 10:01  Betreff: Re: Versicherungsschutz uneingeschränkt??  drucken  weiterempfehlen

@Bibbi, genau. Es ist eine Ermessensfrage! In Deutschland wird sich da wohl kein "Entscheider" festlegen. Gehts mir gut fahre ich, gehts mir nicht gut lass ich das bleiben. Und doch, auch wenn es mir gut geht, kann doch unterwegs eine Tachykardie bis hin zum Kammerflimmern auftreten. Bei einigen Krankheiten die einen Defi erfordern, heißt Defi -Implantation auch gleich "Geheilt". So hat es mir auch die Rentenversicherung geschrieben - Störung des Reizweiterleitungssystems ohne Pumpeinschränkung - und hat mich als Gesund eingestuft.
Das alleine ist schon ein Witz !

In England gibt es übrigens das allgemeine Fahrverbot für Defi Träger. Also wer da mal einen Urlaub plant...

Bei der Versichung zu fragen, würde ich mich auch nicht trauen. Ich meine nur, irgendwo gelesen zu haben (oder sagte das mein Kardio ?), das wenn der Defi schockt dann wieder eine 6 Monatige Sperre fällig ist. Stimmt das ??



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Axel
Mitglied

Beiträge: 713
Ort: Kempten

New PostErstellt: 27.02.09, 10:15  Betreff: Re: Versicherungsschutz uneingeschränkt??  drucken  weiterempfehlen

Ja Daggi,
das stimmt so - nach meinem 2. Kammerflimmern, diesmal mit Defi, erklärte mich mein Kardiologe schnellstens darüber auf!
(d.h. Fahrverbot 11.1.-11.7.2009)
Grüße Axel

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Manuel
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Beiträge: 54
Ort: Düsseldorf

New PostErstellt: 04.03.09, 19:45  Betreff: Re: Versicherungsschutz uneingeschränkt??  drucken  weiterempfehlen

Hi Daggi,

meinst du ganz GB, also auch Schottland? Da will ich nächstes Jahr hin ... Hast du irgendwelche Quellen?

HERZ-liche Grüße,
Manuel
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daggi
Mitglied

Beiträge: 205
Ort: Xanten


New PostErstellt: 05.03.09, 07:13  Betreff: Re: Versicherungsschutz uneingeschränkt??  drucken  weiterempfehlen

Hallo Manuel,
ich werd mal googeln... Ob in Schottland auch Fahrverbot gilt weiß ich nicht.

Gruß

Daggi



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fraster
Mitglied

Beiträge: 451
Ort: Düsseldorf

New PostErstellt: 05.03.09, 18:58  Betreff: Re: Versicherungsschutz uneingeschränkt??  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: daggi
    Ob in Schottland auch Fahrverbot gilt weiß ich nicht.
Textpassage von Admin entfernt

Viele Grüße
Frank

____________________
Dilatative Kardiomyopathie (DCM) mit ursprünglicher LVEF von 22%, mittelgradige Mitralklappeninsuffizienz, leichte bis mittelgradige Trikuspidalklappeninsuffizienz;
AICD (St. Jude Medical Atlas + VR) mit RV-Elektrode (Medtronic Sprint Fidelis 6949) seit 07/2005; Schwerbehinderung (GdB 70%); Erwerbsminderungsrente


[editiert: 06.03.09, 11:12 von Thorsten]
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fraster
Mitglied

Beiträge: 451
Ort: Düsseldorf

New PostErstellt: 12.03.09, 21:17  Betreff: Re: Versicherungsschutz uneingeschränkt??  drucken  weiterempfehlen

Es wird langsam lächerlich, Thorsten. Noch so einen Maulkorb für einen harmlosen Scherz und das Forum sieht mich nie wieder.

Viele Grüße
Frank

____________________
Dilatative Kardiomyopathie (DCM) mit ursprünglicher LVEF von 22%, mittelgradige Mitralklappeninsuffizienz, leichte bis mittelgradige Trikuspidalklappeninsuffizienz;
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