Andi
Ehemaliges Mitglied
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Erstellt: 23.08.07, 17:47 Betreff: Re: Auto fahren im Ausland |
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Wegen der "englischen" Regelung komme ich zu dem Schluss, zu dem auch Du kommst: für Touristen uninteressant. Ich würde demnach jetzt in England auch fahren.
Vom ADAC habe ich folgende Antwort erhalten:
----------------------------------> Sehr geehrter Herr *****,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Im Bezug auf die Berechtigung zum Führen eines Kfz dürfte es auch in einem solchen Fall bei nur vorübergehenden Aufenthalten im Ausland ausschließlich auf die Rechtslage in Deutschland ankommen.
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft etwas weitergeholfen zu haben und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Kai Thiele Juristische Zentrale - Internationales Recht ADAC e.V., Am Westpark 8, 81373 München Tel. 0 89/76 76 - 36 78, Fax 0 89/76 76 - 25 99 mailto:[email protected] http://www.adac.de <----------------------------------
Diese Aussage macht in Anbetracht der EU-weiten Neuregelung des Fahrerlaubnisrechts Sinn. Sollen wir das so stehen lassen oder wäre sozusagen eine 2. Meinung empfehlenswert? Was meint Ihr?
Gruß
Andi
[editiert: 20.06.10, 12:53 von Thorsten]
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