Kerstin67
Mitglied
Beiträge: 181
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Erstellt: 28.07.17, 17:37 Betreff: Re: Urlaubsanspruch im Arbeitsvertrag |
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Warum fängst du nicht einfach mal an. Wenn du die Probezeit bestanden hast und bleiben willst, kannst du dieses Detail doch immer noch klären.
(Ich habe 20 Urlaubstage und weil ich die Schwerbehinderung verschwiegen habe gibt es auch keinen Zuschlag. Aber besser als Arbeitslos. )
LG Kerstin
Long QT-Syndrom Typ 3
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