Gitarremann
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Erstellt: 20.05.15, 21:09 Betreff: Re: zur Info: Angabe der Schwerbehinderung beim Vorstellungsgespräch |
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Das ist aber auch son Thema, wo man geteilter Meinung sein kann. Im öffentlichen Dienst oder in größeren Unternehmen, die auf einen »Quotenbehinderten« angewiesen sind gilt ja oft die Regel (oder ist sogar in der Stellenausschreibung entsprechend formuliert) Behinderte werden bevorzugt berücksichtigt und dann würde man sich selbst ein Bein stellen.
Oder im umgekehrten Fall, man weiß dass der Arbeitgeber einen behinderten Bewerber ablehnen wird und man will den Job auch gar nicht, weil man etwas Besseres in Aussicht hat, was aber noch nicht ganz sicher ist, aber man braucht deswegen zumindest die offizielle Ablehnung vom Arbeitgeber, dann wäre es ja doof, die Behinderung zu verheimlichen.
Ich schaue manchmal unter meine Füße, ob da wohl ein Verfallsdatum schon steht manche Menschen, die bestell'n mir Grüße, obwohl sie nicht wissen wollen wie's mir geht ich brauche wirklich keine Einbauküche, ich will mir auch kein kleines Häuschen bau'n Was ich gerne hätt' das wäre eine Schaukel, dann würd' ich schaukeln und in den Himmel schau'n
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