Die Rechtsgrundlage ist eindeutig. Es gibt keine Unterschiede zwischen Foren und Homepages und die Abmahnwelle von Getty ist absolut aktuell.
Hier mal ein Link in Sachen Marions Kochbuch (als Beispiel):
http://www.marions-kochbuch.de/urheberrecht-angeschrieben.htm
http://www.marions-kochbuch.de/bilderklau.htm
http://www.marions-kochbuch.de/urheberrecht-sinn-unsinn-foren.htm
http://www.marions-kochbuch.de/urheberrecht-sinn-unsinn-webseiten.htm
Es gibt also keinen Unterschied zwischen Foren und Webseiten. Wie gesagt, die machen das ganze Theater ja nur, um an Kohle zu kommen. Aber sie bekommen vor Gericht recht. DAS IST AKTUELL!!!
Es gibt übrigens ein ganz interessantes aktuelles Gerichtsurteil vom Februar 2009: da hat jemand bei ebay etwas verkaufen wollen und hat einfach das entsprechende Produktfoto aus dem Internet kopiert und auf seine Angebotsseite gestellt. Innerhalb kürzester Zeit stand der Fotograf auf der Matte und wollte Geld sehen.
Der Fall ging vor Gericht, der Fotograf hat Recht bekommen, und der arglose Verkäufer (wohlgemerkt: ein Privatmensch, kein gewerblicher Verkäufer) musste nachträglich Lizenzgebühren, die Abmahnkosten und die gesamten Prozesskosten bezahlen - für EIN Foto, das er nur für wenige Tage ins Netz gestellt hatte.
Und er hatte noch Glück: da das Foto wirklich nur kurz zu sehen war, kam er mit einer niedrigen Lizenzgebühr davon. Es wurde auch anerkannt, dass es seine allererste Urheberrechtsverletzung war.
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Fotos sind nur als Link erlaubt, einzustellen, also, wenn man auf die entsprechende Seite hinweist. Mit den Screencapes ist es jetzt ja okay. Sie werden auf einer anderen Seite hochgeladen und dann verlinkt.