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Zweitfamilien, Zweitfrauen, Zweitmänner - .-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.- - Es wird nie langweilig: Ein RA Schreiben aus unerwarteter Richtung...
Hallo zusammen,
aus aktuellem Anlass brauche ich doch mal wieder Euren Rat und Eure Unterstützung bei einem Problem mit folgendem Hintergrund:
Die Tochter meines Mannes ist volljährig (20 Jahre) und selbst Mutter eines inzwischen dreijährigen Kindes. Durch die Beinflussung ihrer Mutter wiederum ist es schließlich leider zu einem kompletten Kontaktabbruch der Tochter gegenüber meines Mannes gekommen. Sie hat zwischenzeitlich auch eine eigene Wohnung. Wie sie diese finanziert ist uns jedoch nicht bekannt, da ihre Mutter Hartz4 erhält und minimal dazu verdient, wird es auch dieser nicht möglich sein die Tochter an dieser Stelle finanziell zu unterstützen. Ob sie einen Schulabschluss hat wissen wir ebenfalls nicht, nur dass sie sich momentan auf einem Berufskolleg befindet und eine Ausbildung zur Tätowiererin machen möchte. In diesem Zusammenhang absolvierte sie auch zwischenzeitlich ein Praktikum. Soviel dazu.
Gestern hat mein Mann ein Anwaltsschreiben erhalten, lt. welchem er seiner Tochter bzw. ihrem Anwalt, Auskunft über seine Einkünfte etc geben soll, um ihren Unterhaltsanspruch errechnen zu können.
Mein Mann hat zum 01.01.09 eine neue Stelle annehmen müssen, da ihm sein alter Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen gekündigt hat. Die neue Stelle bringt ihm einen Verdienst, welcher zwischen 3-400€ niedriger liegt als sein letztes Einkommen, da er dort nach langjähriger Beschäftigung übertariflich bezahlt wurde. Seine Arbeitszeiten sind allerdings deutlich länger und beinhalten den Samstag als weiteren Arbeitstag. Desweiteren bezahlt er für seine beiden minderjährigen Kinder Unterhalt, welcher in einem Vergleich vor 1,5 Jahren festgelegt wurde. In Zahlen ausgedrückt: 1200€ Gehalt, knapp 500€ Unterhalt. Dass ich hier deutlich „reinbuttern“ muss ist, denke ich mal klar.
Ich gehe übrigens auch voll arbeiten und in unserem Haushalt leben meine beiden Kinder (12 und 18).
Mein Mann gedenkt das erhaltene Anwaltsschreiben durch mich (also ohne eigenen Anwalt!) beantworten zu lassen und dem Anwalt seiner Tochter die gewünschten Auskünfte zu erteilen.
1. Macht das ohne eigenen Anwalt wirklich Sinn?
2. Er müsste doch eigentlich die Bescheinigungen für ein Jahr erbringen, aber durch den Arbeitsplatzwechsel ist doch das Gehalt von letztem Jahr überhaupt nicht mehr relevant, da ja auch deutlich höher, oder??
3. Ist er nicht selbst berechtigt Auskunft über Einkommen der Tochter, Zukunftspläne bezgl. Ausbildung o.ä. und Einkommen der Exfrau zu verlangen? Ist das nicht Voraussetzung, um den Unterhaltsanspruch seiner Tochter ihm gegenüber überhaupt errechnen zu können?
4. Falls ja, gibt er erst seine Infos ab und erbittet im Gegenzug die vorgenannten Informationen oder stellt er erst seine eigenen Anforderungen bevor er die seiner Tochter erfüllt?
5. Muss noch irgendetwas Wichtiges beachtet werden, was ich noch nicht erwähnt habe?
Es wäre wirklich super, wenn mir hier jemand helfen könnte!
Danke und viele Grüße
Pumperl
Hallo Pumperl,
das könnt Ihr locker rüberkommen lassen. Einen Anwalt wird er erst mal auch nicht benötigen. Diese Tochter kommt, da sie volljährig ist, nach allen anderen unterhaltsberechtigten Personen (Eltern und Großeltern ausgenommen).
Männe gibt, sachlich ohne große weitere Kommentare, die gewünschten Auskünfte und fügt die entsprechenden Belege in Fotokopie bei. Auch die Kündigung und den neuen Arbeitsvertrag beilegen.
Darauf hinweisen, dass in diesem Fall das Einkommen nicht für die vergangenen 12 Monate ermittelt werden kann, da es das Einkommen aus 2008 in Zukunft nicht mehr geben wird.
Dann noch darauf hinweisen, dass es - unterhaltsrechtlich bevorzugte - Kinder geboren Monat/Jahr gibt und an diese ein Unterhalt in Höhe von Betrag X geleistet wird. (Hinweis am Thema vorbei: diesen Unterhalt kann er evtl. auch nach unten abändern lassen).
Sein Selbstbehalt ist gegenüber diesem jetzt fordernden Kind 1.100 Euro - es bleibt also nix für sie übrig. Somit könnt Ihr Euch das Hickhack um Auskunft für die Mutter ersparen. Von Dir überhaupt nicht reden.
Kann sein, dass die Sozialbehörden diese Auskunft von seiner Tochter fordern, sie es eigentlich nicht aus eigenem Antrieb macht.
Gruß
Ingrid
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Unser Kopf ist rund, damit unsere Gedanken die Richtung ändern können
Schumacher @ zweitfrauen.de
Liebe Ingrid,
vielen Dank für Deine schnelle und beruhigende Rückmeldung! Bist, wie immer, super hilfreich!
LG
Pumperl
Hallo Alle,
Nehmen wir mal folgendes an:
KV wird im August 08 geschieden. KM legt ärztliches Gutachten vor, indem bestätigt wird, dass KM gesundheitlich nicht in der Lage ist mehr als 60 % zu arbeiten. Deshalb wird nachehelicher Unterhalt geltend gemacht. KV will die Sache vom Tisch haben und stimmt Vergleich zu, dass KM einmalig 8500,-€ erhält.
Januar 2009 und 2010 kommen Schreiben der gegn. Anwältin mit dezentem Hinweis, dass die Düdo-Tabelle erhöht wurde. KV hinterfragt nicht und bezahlt die Erhöhungen.
Sept.2010: Sohn wird volljährig. Drei Tage vor dessen Geburtstag kommt Schreiben der gegn. Anwältin, mit der Aufforderung, das Einkommen offen zu legen, zwecks Unterhaltsneuberechnung.
Anwältin des KV setzt Schreiben auf, dass Kind 1 nun volljährig ist und nun auch Einkommensnachweise der KM verlangt werden, da auch KM nun Barunterhaltspflichtig ist.
KM verweigert dies.
Nun rein hypotethisch: Was wäre wenn KM nach erfolgter Scheidung und Zahlung der 8500,-€ mehr arbeiten würde, entgegen des ärztlichen Attestes?
Was wäre wenn das betreffende Kind als Schüler, Gymnasium, 12. Klasse, nebenbei auf 400,-€ Basis arbeitet?
Was wäre wenn Kind 20 000,- € geerbt hat?
Noch eine Frage: Wie bekomme ich diesen störenden Unterstrich wieder weg? :-))
Herzlichst
Stiefmutter
Hallo,
besser ist es, für Fragen einen extra Thread aufzumachen. So wird die Frage bei dieser Forenstruktur (und unserer immer noch gecrashten HP) schwer gefunden.
Die Mutter kann sich nicht weigern, die Auskünfte über ihre Einkünfte zu geben. Die Auskünfte muss der Sohn beibringen. Geschieht das nicht, nehmt Ihr einfach pauschal und fiktiv irgendwelche (möglichst realistische Vollzeit-) Einkünfte der Mutter an. Danach berechnet Ihr dann den Unterhalt.
Wenn die von Euch geschätzten Einkünfte zu hoch sind, wird sie schon damit rauskommen.
Es ist nämlich so geregelt, dass bei einem volljährigen Kind beide Eltern Auskunft geben müssen. Das Kind kann nicht einen Elternteil bevorzugen und sagen, von dem will ich kein Geld, und das dann noch auf Kosten des anderen Elternteiles.
Wenn das Kind Vermögen hat, muss es - mindestens die Erträge (Zinsen) daraus - für den Unterhalt einsetzen. Möglicherweise sogar das Vermögen selber. Hier kommt es vermutlich etwas darauf an, was das Kind macht: Schule, Ausbildung????
Ach ja, der Vater darf ab sofort das ganze Kindergeld abziehen.
Wenn die KM jetzt mehr arbeitet, als sie vor einigen Jahren hätte können, wird sie sich mit Besserung ihres Gesundheitszustandes herausreden.
Mit den Eigeneinkünften des Kindes ist das so eine Sache. Meist wird es so geregelt, dass seltene und unregelmäßige Einkünfte (Ferienjob, ab und an mal helfen) nicht angerechnet werden. Bei regelmäßigen Tätigkeiten (Beispielsweise jedes Wochenende kellnern) sieht das meist anders aus. Die Einkünfte werden meist zum größten Teil angerechnet.
Ihr müsst hier vom Sohn eine Auskunft über sein Vermögen und seine Einkünfte verlangen, deren Richtigkeit er mit Unterschrift bestätigt. Kommt später was anderes raus, als er unterschrieben hat, ist das strafrechtlich relevant und er muss den zuviel kassierten Unterhalt zurückbezahlen.
Wo hast Du einen Unterstrich?
Gruß
Ingrid
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