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Nochmal Nebelscheinwerfer

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soundfan
BEST Schrauber


Beiträge: 1753
Ort: Öhringen (eigentl. Neuenstein)

Meine FJ:: ´89er 3CX


New PostErstellt: 29.12.05, 11:24  Betreff: Nochmal Nebelscheinwerfer  drucken  weiterempfehlen

Hallo Leutz,

Schleifes Nebelscheinwerfer haben mich doch sehr neidisch gemacht.
Also dachte ich mir, sowas will ich auch!
Also zu Ebay und nach möglichst kleinen Nebelscheinwerfern gesucht. Habe dann auch welche gefunden:
Klarglasnebelscheinwerfer (oval) mit LED Standlicht.
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=8022270467&ssPageName=STRK:MEWN:IT
Sehen wirklich umwerfend aus und machen echt Tag.
Ach ja, kein Licht ohne Schatten: Die mitgelieferte Verkabelung ist Mist (0,75mm²) und das Relais spinnt. Die Schalter sind auch nicht dicht (Nässe). Also für den Preis gibt es eigentlich nur die Scheinwerfer, den Rest könnt ihr wegschmeissen. Heisst neues Relais, neue Kabel (ich habe 2,5mm² verwendet) und neuen Schalter.

Was mich aber doch etwas beängstigt hat war die allgemeine Unsicherheit beim Thema TÜV und Pozelei.
Also hab ich mich auch hier mal schlau gemacht:
Thema TÜV:

Gültig sind zur Zeit zwei Vorschriften/Richtlinien. Erstens, wie gewohnt, die StVZO, hier §52 und zweitens die EU-Richtlinie 93/92/EWG.
Auf meine Frage beim TÜV, welche denn nun gelte, hieß es, es kommt darauf an. Super!
Aber im Ernst: Laut StVZO ist nur ein Nebelscheinwerfer max. 250mm von der Fz-Längsmitte entfernt erlaubt. Nach EU-RiLi auch zwei, symmetrisch zur Fz-Längsmitte.
Also, der TÜV hat generell nicht gegen zwei Nebelscheinwerfer, solange das restliche Moped ebenfalls der EU-RiLi entspricht. Hat man am Fz jedoch Sonderanbauten, die die EU-RiLi nicht vorsieht (z.B. Ochsenaugen) dann fällt das gesamte Fz unter die StVZO, also nur ein Nebelscheinwerfer.

Ähnlich ist es mit der Bergrenzungsleuchte, besser bekannt als Standlicht:
Hier kommt StVZO §51 und dieselbe EU-RiLi zum Tragen: Nach StVZO ist eine erlaubt, nach EU-RiLi auch zwei, symmetrisch zur Fz-Längsmitte. In meinen Nebelscheinwerfern sind je zwei LEDs als Begrenzungsleuchten verbaut, also insgesamt vier plus die originale im Scheinwerfer. Da die Nebelscheinwerfer aber ECE-zertifiziert sind, gelten die zwei LEDs pro Scheinwerfer als eine Begrenzungsleuchte (ähnlich "Angeleyes"). Einzig die original Begrenzungsleuchte im Scheinwerfer muss deaktiviert werden (Birne raus!).
Was den Schalter für die Nebelscheinwerfer angeht, so kann er beleuchtet sein, muss aber nicht. Aber wenn, dann bitte in grün. Meiner ist orange, der TÜV-Mensch hat aber gesagt das sei ihm Sch...egal.

So jetzt noch das Thema Trachtenverein in grün-weis:
Da sieht die Lage etwas eindeutiger aus:
Fahren mit Nebelscheinwerfern ist verboten, ausser die Sicht ist durch Regen, Schnee oder Nebel stark eingeschränkt (StVO, Paragraph weiss ich gerade nicht auswendig).
Aber:
Auf Nachfrage bei den Freunden und Helfern hieß es: Wegen sowas ziehen wir niemanden raus, es sein denn es gibt noch weitere Mängel / Auffälligkeiten. Anders als bei den (Klischee an) typischen 3er BMW-Fahrern, die mit Standlicht und Nebelscheinwerfern (Kampfbeleuchtung) unterwegs sind (Klischee aus) sind die Ordnungshüter bei Mopedfahrern eher gnädig, es sei denn, man rast mit 120 km/h durch die 30er Zone. Aber das sollte eh jedem klar sein.

Und noch eine weitere Aussage kam hinzu: Sollte man tatsächlich mal wegen dieser Sache angehalten werden, so macht immernoch der Ton die Musik. Will sagen, mit Argumenten wie "Sorry, hab ich echt nicht gemerkt, war keine Absicht, ich mach es sofort aus" oder "Ich fahre nur mit den zusätzlichen Scheinwerfern (hier "Nebelscheinwerfer" vermeiden) um meine passive Sicherheit zu erhöhen" hat man in 99% aller Fälle eine gute Chance auf eine mündliche Ermahnung.

Sollte der Mensch gegenüber wirklich ein Mopedhasser sein, mit dem linken zuerst aufgestanden und am Wochenende nicht zum Schuss gekommen sein, ist höchstens eine Ordungswidrigkeit in Höhe von 10 EUR zu erwarten. Ausnahme: Ihr beharrt darauf, dass ihr immer so herumfahrt und das aus Prinzip macht und euch die Strafe nicht abschreckt und ihr das Licht gleich wieder anmacht. Dann sind es 75 EUR plus Punkte in Flensburg wegen "Unbelehrbarkeit".

Aber wer ist denn bitte so doooooooof?


Ich hoffe, ich konnte etwas zur allgemeinen Verwirrung beitragen.

Ach ja, ein Bild hab ich auch noch. Leider ohne Licht, meine Batterie hält Winterschlaf (steht im Keller).

Grüße Mike


____________________
...unheilbar vom FJ-Virus befallen...


[editiert: 29.12.05, 11:26 von soundfan]



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