Wenn Blinker oder Lampen ne E-Nummer haben sind sie in der Regel eintragungsfrei wenn :
"
Die Innenseiten der Lichtaustrittsfläche der Blinker
"von der durch die senkrechte Längsachse des Kraftrades verlaufenden
Ebene" vorne einen Abstand von mindestens 17 cm hinten mindestens 12 cm
haben. Das heisst dass JEDER Blinker diese Entfernung zur Mittelachse
aufweisen muss.
Somit dürfen die Blinkerinnenseiten
vorne nicht näher als 34 cm hinten 24 cm aneinander liegen. Weiterhin
muss der Abstand der Blinkerinnenfläche zum äußersten Rand des
Scheinwerfers mindestens 10 cm betragen
. Der unterste Punkt muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen.
Ausnahmen
§ 54 gilt nicht an Fahrzeugen die erstmals vor dem 01.01.1962 zugelassen worden sind.
Die Anbringung an beweglichen Fahrzeugteilen ist an Fahrzeugen zulässig die vor dem 01.01.1987 zugelassen worden sind.
Rotes Blinklicht ist zulässig an Fahrzeugen die vor dem 01.01.1970 zugelassen worden sind.
Lenkerendenblinker
Anstelle eines Blinkerpaares vorne und hinten dürfen an Motorrädern
auch so genannte "Ochsenaugen" angebaut werden. Dann muss der Abstand
von Blinker zu Blinker mindestens 560 mm betragen."
Dazu sollte man noch beachten das es mitunter unterschiedliche E-Nummern für vorne oder hinten gibt. Also nicht einfach dranschrauben sondern im Zweifel E-Nummer überprüfen.
Glaube 10e ist für vordere Blinker, hinten, keine Ahung, hab ja nur vorne welche !
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Jetzt wieder mit ner "Umbau-Baustelle" in der Garage.
Wie man links im Avatar und im Profil erkennen kann gehts voran !!! ;oP