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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Martin MITCHELL
New PostErstellt: 24.06.19, 10:29     Betreff:  Der »Verein ehemaliger Heimkinder e.V.« gibt bekannt. Antwort mit Zitat  

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Der „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ lässt wissen – für alle die es interessiert.

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● Ehemalige Heimkinder fordern eine von den Kirchen finanzierte Opferrente in angemessener Höhe auf Lebenszeit.

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Ein Schreiben der Opfervertreter, dass bisher von den KATHOLISCHEN Empfängern unbeantwortet bleibt.

Mehr zutreffend auf die Situation im Westen als auf die Situation im Osten.

    Zitat:
    .
    VEREIN EHEMALIGER HEIMKINDER - VEH e.V.
    Sprecherin für VEH e.V. – Doris Petras,
    Elsen 23, 48720 Rosendahl, Nordrhein-Westfalen, BRD;

    SELBSTHILFEGRUPPEN FRANKFURT/HANNOVER
    Sprecher für die Selbsthilfegruppen – Helfried Gareis
    Engelthalerstraße 16, 60435 Frankfurt/M, Hessen, BRD



    Deutsche Bischofskonferenz
    z. Hd. Herrn P. Dr. Hans Langendörfer
    Postfach 2962, 53019 Bonn, BRD



    Datum: 29.04.2019


    OFFENER BRIEF


    Az. PA S 0484/19

    Sehr geehrter Herr Dr. Langendörfer!

    Mit großem Befremden haben die Leitung des VEH e.V. und die Mitglieder der Selbsthilfegruppen Ihr Schreiben vom 01.04.2019 zur Kenntnis genommen.

    Zur berechtigten Mindestforderung rufen Sie in Erinnerung, dass Leistungen in Anerkennung des Leids und Hilfen aus dem Fonds Heimerziehung gezahlt wurden. Weiter berufen Sie sich auf unabhängige Untersuchungen und Studien, die sich stets als Gefälligkeitsgutachten herausgestellt haben. Der Vorgang um Prof. Christian Pfeiffer hat uns allen sehr drastisch vorgeführt, was sich Staat und Kirchen unter Aufklärung vorstellen. Nämlich: Vertuschung durch gefälschte bzw. verkürzte Statistik unter Geringschätzung ehemaliger Heimkinder und sexuell missbrauchter Opfer. IhreVorstellungen zur Beweislastverteilung sind überhaupt nicht nachvollziehbar; schließlich missbrauchen Staat und Kirchen ihr Daten- und Informationsmonopol. Zur Beweislast später mehr. Nun rufen wir in Erinnerung, dass die sog. etablierten Parteien in staatsrechtlich höchst bedenklicher Weise zum Heimskandal der Nachkriegszeit ein parlamentarisches Outsourcing beschlossen haben. So konnten die Verantwortlichen als Richter in eigener Sache agieren und im Endbericht des Runden Tisches Geschichtsunterdrückung- und fälschung betreiben. Der Höhepunkt der Selbstgerechtigkeit besteht darin, dass die Verantwortlichen einfach behauptet haben, „.....ein Unrechtssystem war es aber nicht!“ (Abschlussbericht RTH Seite 31) Wir sind nicht bereit, der „Aufarbeitungsindustrie“ von Staat und Kirchen zu folgen. Die ständig wiederholten Hinweise auf den Zeitgeist sind absurd, denn Christliche Botschaft und verfassungsrechtliche Grundordnung dürfen nicht dem Zeitgeist unterliegen, als wäre die Rechtsordnung nur Dekoration.

    Zahlreiche Historiker, darunter viele aus den theologischen Fakultäten, betreiben beharrlich ihre Strategie der Verharmlosung und geben nur zu, was alle Beteiligten bereits wissen. Nonsensrituale wie Entschuldigung oder Bitte um Verzeihung sind obsolet. Ein Schuldeingeständnis zum tatsächlich geschehenen systematischen Unrecht in den Heimen der Nachkriegszeit (40iger-70iger Jahre) ist nun spruchreif bzw. überfällig. Die gesamte Aufarbeitung muss ehrlich werden. Es muss Schluss sein mit einfachen Erklärungen. Es ist zu einfach, die Gewaltherrschaft im 3.Reich als Quelle allen Übels zu bezeichnen. Tatsächlich ist es so, dass die Hierarchisierung von Kulturen und Kodierung von Menschen klerikale Wurzeln hat. Die Nazis waren zu dumm, um das Böse zu erfinden. Sie beriefen sich auf Luther und trieben die Gewalt bis zum Äußersten. Nach der NS-Gewaltherrschaft haben sich Staat und Kirchen davon geschlichen und taten nichts, um die unselige Geisteshaltung in den Köpfen zu überwinden. Die Adenauerregierung glaubte nicht, ohne die Globkes auskommen zu können. Diakonie und Caritas zelebrierten nach calvinistischem Vorbild ihre Vorstellung von „Auserwählten“, die über die „nicht Auserwählten“ herrschen müssen. Gerade die Gleichgültigkeit gegenüber der menschenverachtenden Geisteshaltung, woran der Klerus sehr wohl mitverantwortlich ist, gilt als die 2. Schuld, wie es der Schriftsteller Ralph Giordano treffend formuliert hat.

    An das Geschehen in den Heimen der Nachkriegszeit erinnern wir: In den kirchlichen Säuglingsheimen der Nachkriegszeit wurde der Hospitalismus ganz bewusst billigend in Kauf genommen. Die entstandenen Defizite wurden den Kleinkindern von Laien und Naziärzten als Erblast der Sündenbrut angelastet. Wir nennen das heute Kinderseeleneuthanasie.

    Was sagen die kirchlichen Heimträger heute zur Verabreichung schädigender Medikamente und Testreihen mit Arzneimitteln an wehrlosen Säuglingen und Kleinkindern?

    Mit dem Begriff Heilpädagogik wurde von den Heimträgern bundesweit Etikettenschwindel betrieben. Ein großer Teil der Heimkinder wurde willkürlich psychiatrisiert, um ungerechtfertigte Gelder zu kassieren.

    Für die Bildung in den Heimschulen haben die Länder genauso viel Geld pro Kopf ausgegeben wie für die kommunalen Regelschulen. Die Diakonie und die Caritas haben zum großen Teil mit unqualifizierten Lehrkräften den Bildungsauftrag hintertrieben, um sich rechtswidrig zu bereichern. Die Wertschöpfung aus illegaler Kinderarbeit landete in den Kassen der Heimträger. Die Zwangsarbeit für Jugendliche war selbstverständlich illegal. Die Tatbestandsmerkmale zur Zwangsarbeit sind eindeutig erfüllt. Die Erlöse hätten aufgrund der Illegalität nicht für den Unterhalt verrechnet werden dürfen. Weder Diakonie noch Caritas können den Tatbestand der Zwangsarbeit bestreiten. Alle sprachkosmetischen Deutungsversuche aus dem Endbericht des Runden Tisches Heimerziehung sind ebenso absurd wie töricht.

    Kleidergelder wurden beantragt und voll kassiert. Die Kinder und Jugendliche erhielten von den Kleiderspenden bestenfalls die zweite Wahl. Die Waisen- und Halbwaisenrenten durften für den Lebensunterhalt verrechnet werden, allerdings hätte der geringe Betrag aus der Selbstbehaltsregelung (Taschengeld) nicht unterschlagen werden dürfen. Geldsendungen von Eltern oder anderen Angehörigen „verschwanden“ in den Taschen der Heimbetreiber. Sparbücher vieler Kinder wurden nie wieder gefunden. Selbst in den Heimen angespartes Geld wurde bei Entlassung selten ausgezahlt.

    Die Einrichtung und der Gebrauch von Isolierzellen waren im Heimwesen bis in die 70iger Jahre weit verbreitet. Es bedarf keiner weiteren Ausführung, dass die kirchlichen Heimträger niemals Arreststrafen vollstrecken durften. Derart hoheitliche Aufgaben durften nicht an die Heimträger delegiert werden. Der rechtswidrige Gebrauch der Isolierzellen auch für nicht Strafverurteilte belegt ein gestörtes Verhältnis der verantwortlichen Heimträger zur Rechtsordnung. Die Verantwortlichen,die die zahlreichen Selbstmorde in den Zellen registriert haben, hätten die eigenen Kinder niemals für mehrere Tage oder gar Wochen in Zellen eingesperrt.

    Der Medikamentenmissbrauch (Illegale Sedierung) und die Arzneimittel- und Menschenversuche der Pharmaindustrie an Heimkindern spiegeln ein erschreckendes Maß an Geringschätzung menschlichen Lebens wider. Mittlerweile können in diesem Zusammenhang Todesfälle belegt werden. Vielfach zerstörtes Leben kann nicht mit Almosen aus den Fonds „Heimerziehung und Anerkennung und Hilfe“ entschädigt werden. Wo bleibt die Spendendokumentation für monetäre Leistungen der Pharmaindustrie an die kirchlichen Heimträger?

    Zur Beweislastverteilung: Das gesamte Geschehen im Heimwesen der Nachkriegszeit war keineswegs unorganisiert.

    Die Belegungswünsche der kirchlichen Träger wurden weitgehend erfüllt und brachten erhebliche finanzielle Mittel ein. Die Behandlung in den Säuglings- und Kinderheimen war mit calvinistischer bzw. ideologischer Geringschätzung ganz bewusst so organisiert, dass nur die finanziellen Interessen der kirchlichen Heimträger bedient worden sind.

    Der Bildungssektor im Heimwesen der Nachkriegszeit war bundesweit dahingehend ausgerichtet, nur das Nötigste zu leisten. Die Finanzierung und die tatsächliche Leistung rechtfertigen sehr wohl den Vorwurf der rechtswidrigen Bereicherung durch die Heimträger. Zur Kinder- und Zwangsarbeithaben sich Staat und Kirchen ganz bewusst in strafbarer Weise auf organisierte illegale Wertschöpfung verständigt, um dem Staat Geld zu sparen und den kirchlichen Heimträgern rechtswidrige Bereicherung zu ermöglichen. Illegale Geldeintreibung wurde vom Staat grundsätzlich toleriert. Die Unterschlagung von Taschengeldern, Kleidergeldern usw. wurde nie kontrolliert.

    Allen Heimträgern war klar, dass körperliche Züchtigung verboten war. Aus einem Memorandum zur Personalsituation im Heimwesen der Nachkriegszeit geht hervor, dass die Qualität der Betreuung und Erziehung von der Qualifikation des Personals abhängig ist. Es fehle an der Bereitschaft, ausreichende Finanzmittel zur Verfügung zu stellen. Die furchtbaren Gewaltorgien und die täglichen verbalen Herabsetzungen haben sehr wohl mit der finanziellen Gewinnsucht von Staat und Kirchen zu tun.

    Viele Heimkinder wurden in den Selbstmord getrieben. Derartige Fälle wurden in den Anstalten stets verdrängt und sind für die kirchlichen Heimträger eine moralische Hypothek, die sie auch heute verdrängen.

    Das beschämende Kapitel Sexueller Missbrauch steht für den Gipfel schlimmster Menschenverachtung. Die Kinder- und Jugendheime, die als totale Institutionen nur eine äußere Ordnung kannten, verhinderten jegliche Persönlichkeitsbildung. So war den damaligen Heimkindern in der Finsternis des menschlichen Nichts keine Orientierung möglich. Dies haben viele Mitarbeiter schamlos ausgenutzt.

    Die Art und Weise der heutigen Aufarbeitung zeigt sehr eindringlich, dass die kirchlichen Heimträger einen Lernprozess noch vor sich haben. Am 8 Januar 2013 kündigte die Deutsche Bischofskonferenz den Vertrag mit dem unabhängigen kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen, welches zuvor mit der Aufarbeitung des Missbrauches in der katholischen Kirche beauftragt war. Der Institutsdirektor Christian Pfeiffer nannte damals „Zensur- und Kontrollwünsche“ der Kirche als Gründe für das Scheitern. Diese seien mit der Freiheit wissenschaftlicher Forschung nicht vereinbar.

    „Wir müssen uns alle nach der Wahrheit richten
    und nicht die Wahrheit nach uns“ Matthias Claudius

    Die Harmonisierung der Strukturen geht aus den Protokollen der fachbehördlichen Konferenzen hervor. Dies ergab sich zwangsläufig aus der länderübergreifenden Belegung.

    Unter den gegebenen Umständen haben die kirchlichen Heimträger sehr wohl die Pflicht, aus der dokumentierten Pflegesatzökonomie zu beweisen, dass sie dem Auftrag aus dem Jugendwohlfahrtsgesetz gefolgt sind und angemessene Leistungen erbracht haben.

    Ein anständiger Richter, käme niemals auf die Idee, unter den gegeben Umständen des bei den Kirchen, dem Staat und den Heimbetreibern liegenden Informationsmonopols und der Waffenungleichheit (wie sie bei den Verhandlungen am Runden Tisch Heimerziehung vorlag) den ehemaligen Heimkindern die Beweislasten zuzuweisen.

    Die wenigen Idealisten im Heimwesen der Nachkriegszeit waren eine stets bedrohte Minderheit („.....wir fangen hier keine neuen Moden an!“) Nur dann, wenn eine Person mit christlicher, humanitärer Grundhaltung ein Heim geführt hat, ging es den Kindern und Jugendlichen vergleichsweise gut. Diese positiven Beispiele liegen der Zahl nach eher im Promillebereich und dürfen daher nicht als Alibi für eine gute Gesamtversorgung aller Heimkinder missbraucht werden.

    Wir meinen/fordern, dass die Kirchen in friedlicher Absicht auf die ehemaligen Heimkinder zugehen müssen. Das heißt, dass sie Schuld eingestehen und für eine wirksame Entschädigung sofort eintreten müssen. Diese Forderung bezieht sich durchaus auch auf eine von den Kirchen finanzierte Opferrente in angemessener Höhe für ehemalige Heimkinder. Die Novellierung des OEG muss jetzt die Möglichkeit schaffen, auch ohne Bedürftigkeitsprüfung den Opfern, auch wegen der fortwirkenden physischen und psychischen Schäden, Schadensersatz zu leisten. Die Kirchen müssen ihren Einfluss dahingehend nutzen!

    Abschließend ist anzumerken, dass das selbstzerstörerische Verhalten der Kirchen den Verantwortlichen scheinbar keine Sorgen macht.

    Die Widersprüche zwischen Christlicher Botschaft in den Gotteshäusern und dem Verhalten in den Geschäftsleitungen führen seit Jahrzehnten dazu, dass das Volk mit den Füßen abstimmt. Was nützt der unermessliche Reichtum einer Kirche ohne Volk? Wenn der Anspruch auf Absolution ohne Sühne besteht, dann ist die Legitimation zur Verkündigung der Christlichen Botschaft infrage gestellt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sprecherin für den VEH e.V. – Doris Petras
    Sprecher für Selbsthilfegruppen – Helfried Gareis

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#endlichEntschaedigung
#compensationnow
#AlmosenNeinDanke
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