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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Autor |
Beitrag |
Martin MITCHELL
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Erstellt: 06.03.17, 08:18 Betreff: Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND. |
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. … sowohl wie auch, wie jetzt ebenso belegt, an einer großen Anzahl an einwilligungsunfähigen Erwachsenen !!
Weiterführend zu meinen heutigen Beitrag hier in diesem Thread (Mo. 04.03.20117, um 04:20 Uhr) zu diesem Thema: »Medikamententests …«
Bezüglich dieser angeblichen »Untersuchung seitens des Bundes der „nachkriegsdeutschen Medikamentenversuche an Minderheiten in WESTDEUTSCHLAND“ (d.h. „Medikamentenversuche an einwilligungsunfähigen Personen jeglichen Alters“)«, wird das aus dem Bundeshaushaltsplan 2016 oder dem Bundeshaushaltsplan 2017 finanziert ??
Wenn der Bund dies finanzieren will kann dies nur gemäß dem Bundeshaushaltsgesetz geschehen, und alle Bundestagsfraktionen müssen erst einmal im Bundestag darüber abstimmen !!
Und all das wird auch ganz genau protokolliert und im Plenarprotokoll festgehalten; und wobei auch der Verwendungszweck genau festgeschrieben werden muss !!
Wenn dazu nichts im Internet zu finden ist, dann ist es – meiner Meinung nach – weder „vereinbart“, noch „entschieden“ !! .
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