Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
Erstellt: 11.02.17, 07:13 Betreff: re DDR: Antrag auf strafrechtliche Rehabilitierung (StRehaG)
. Ehemalige Heimkinder-OST – informiert Euch bezüglich Eurem Recht !!
Das folgende Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR), im Fall Madaus gegen Deutschland (Entscheidung vom 9. Juni 2016), ist, meines Erachtens, extremewichtigundweitreichendanwendbarseitensallenAntragstellernundAntragstellerinnen – Geschädigten des DDR-Unrechtsystems – die einen Antrag oder erneuten Antrag gemäß dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StRehaG) stellen, gestellt haben oder stellen wollen !!
Die Rechtsfrage ist:Darf einem Kläger / Antragsteller eine mündliche öffentliche Gerichtsverhandlung verweigert werden? --- „Verstoß gegen das rechtliche Gehör“
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
Madaus gegen Deutschland
Enteignungen und Wiedergutmachung - Deutschland verurteilt
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Zitat:
. 28. Juli 2016
Von Klaus Peter Krause - Jahrgang 1936, Publizist und Autor, von 1966 bis 2001 Wirtschaftsredakteur bei der "FAZ".
Deutschland nennt sich Rechtsstaat. Weitgehend ist es das auch noch. Aber schon längere Zeit nicht mehr immer. In Tausenden von Fällen haben Bürger das erlebt und erleben es noch. Wer Recht in Deutschland nicht findet, wendet sich, falls er es vermag, an übernationale Gerichte, zum Beispiel an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Zuvor allerdings muss er sämtliche nationalen Gerichtsinstanzen durchlaufen haben und dort abgewiesen worden sein. Einer von diesen Bürgern hat das auf sich genommen, aber in keiner Instanz sein Recht durchgesetzt: Dr. Udo Madaus aus Köln. Daher erhob er Beschwerde vor dem EGMR, wohlwissend, dass dieser nur einen winzigen Bruchteil der jährlich zigtausend Beschwerden annimmt und von den angenommenen nur einen Bruchteil positiv bescheidet. Aber Madaus hat den Prozess gewonnen und der Gerichtshof die Bundesrepublik Deutschland wegen Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention verurteilt (Az: 44164/14).
Auch für andere Justizopfer von Bedeutung
Dieses Urteil wird auch für andere Rechtsfälle Folgen haben. Darüber informiert hat Udo Madaus jetzt auf einer Veranstaltung in Berlin (Hotel Kempinski) mit seinen Anwälten Stefan von Raumer (Berlin) und Dr. Johannes Wasmuth (München). Knapp 100 Interessierte haben an der Veranstaltung teilgenommen, im Wesentlichen solche Opfer deutscher Justiz, die mit dem Fall Madaus vergleichbar sind. Auch für diese anderen Justizopfer ist das EGMR-Urteil – im Zusammenhang mit dem eigentlichen Verfahren vor dem Landgericht Dresden – von grundsätzlicher Bedeutung. Für sie, die sich die kostspieligen Rechtswege bis zum Ende finanziell häufig nicht mehr leisten konnten, hat Madaus seine Verfahren, wie es jetzt in Berlin zum Ausdruck kam, in der Hoffnung auf Präzedenzwirkung ebenfalls geführt. .