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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Martin MITCHELL
New PostErstellt: 22.09.15, 05:17     Betreff:  Responsibilität der Staaten für völkerrechtswidrige Handlung Antwort mit Zitat  

Honigtot
.
In Bezug auf den unmittelbar vorhergehenden Beitrag, den ich auch in so einigen relevanten Blogs unter der Einleitung »ANFANG DES ZITATS DER AUSFÜHRUNGEN WIE DER DEUTSCHE STAAT WIEDER MAL MINDERHEITEN SEINER BÜRGER DISKRIMINIERT UND SIE BESCHEIßT.« gepostet habe --- und daher auch dementsprechend im Dierk Schaefers Blog gepostet hatte --- vertritt der ev. Pfarrer i.R. Dierk Schäfer, Diplom-Pädagoge und Diplom-Psychologe, die Meinung:

( am 21. September 2015 um 09:33 Uhr @
dierkschaefer.wordpress.com/2015/09/17/kritik-an-verjaehrung-bei-missbrauch-in-heimen/#comment-7138 )


    Zitat:
    .
    Diese Abrechnung ist nicht plausibel. Sie geht davon aus, dass alle ehemaligen Heimkinder hätten Zwangsarbeit leisten müssen. Es fehlen jedoch ernstzunehmende Schätzungen über den Anteil zwangsarbeitender Kinder und Jugendlicher in den Heimen. Zudem dürfte es schwierig sein, die Leistungen gegeneinander abzugrenzen. Wirklich „haushaltsnahe“ Leistungen inform von Mithilfe bei alltäglichen Aufgaben, wie sie auch in Familien anfallen und gesetzlich erwartet werden dürfen, wird man nicht als Zwangsarbeit ansetzen [und] verrechnen können. Was anderes sind Arbeitseinsätze, für die die Einrichtungen Geld eingenommen haben oder nicht kindgemäße schwere oder umfangreiche Arbeiten im Eigenbetrieb der Anstalten. Darüber gibt es Angaben, die man jedoch nicht ohne weiteres hochrechnen kann. Es gibt auch glaubwürdige Angaben über richtige KINDER-Arbeit, die vom Fonds nicht berücksichtigt werden.
    Es ist nicht hilfreich, unplausible Forderungen zu erheben. Das untergräbt die Glaubwürdigkeit. Und wo wir nichts begründet wissen, dürfen wir keine Tatsachen behaupten.

    .

Worauf ihm die 1. Vorsitzende des Vereins ehemaliger Heimkinder e.V. (VEH e.V.), Heidi Dettinger, antwortete:

( am 21. September 2015 at 16:32 Uhr @
dierkschaefer.wordpress.com/2015/09/17/kritik-an-verjaehrung-bei-missbrauch-in-heimen/#comment-7139 )


    Zitat:
    .
    Die erste Frage müsste doch lauten: Warum gibt es keine ernst zu nehmenden Angaben bzw. nicht einmal Schätzungen?

    Plausibel wird die Rechnung, wenn man bedenkt, dass sie von jeweils nur von EINEM Jahr der Zwangsarbeit ausgeht – es gibt jedoch zahllose Berichte, die von sieben, acht bis hin zu 10 und mehr Jahren Arbeit erzählen. Plausibel wird die Rechnung auch dann wieder, wenn man Berichte von KINDER-Zwangsarbeit (zwischen 6 und 14 Jahren) hinzuzieht, die nirgendwo berücksichtigt werden.

    Hinzukommt, dass schlichtweg jede in den Heimen geleistete Arbeit, die über “Mithilfe bei täglichen Aufgaben, wie sie auch in Familien anfallen” eine Form von Kinder- und Zwangsarbeit darstellt. Und ich habe bislang noch keinen Bericht gehört oder gelesen, in dem Ehemalige davon berichteten, dass sie ihre Arbeit als “haushaltsnahe” Leistungen betrachtet haben. Sie [Herr Schäfer] waren – wie ich im übrigen auch – der Meinung, dass z.b. Schuhe putzen durchaus “haushaltsnah” sein könne – aber 100 Paar am Tag? Auch dürfte tagelanges Kartoffelschälen kaum mehr als “haushaltsnah” betrachtet werden. Dazu könnten noch etliche Beispiele genannt werden.

    Im Übrigen erhebt die Berechnung keinen Anspruch auf Wissenschaftlichkeit, sondern soll allenfalls einen Denkanstoß geben und den Bruch zwischen dem, was ehemaligen Heimkindern (rein finanziell) gestohlen wurde und dem, was der Fonds für sie leistetverdeutlichen!

    .

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