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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Martin MITCHELL
New PostErstellt: 10.09.15, 01:52     Betreff:  Responsibilität der Staaten für völkerrechtswidrige Handlung Antwort mit Zitat  

Die Königin der Wolle
.
Ich zitiere aus dem FORDERUNGSKATALOG (festgehalten in einem schon seit Mitte 2012 existierenden Faltblatt des Vereins ehemaliger Heimkinder e.V. (VEH e.V.)) ( @ www.veh-ev.eu/Der_Verein/Presseanfragen/Faltblatt_29072012.pdf ), worin die relevanten diesbezüglichen Textpassagen wie folgt festgehalten sind:

    Zitat:
    .
    6. Einrede der Verjährung
    Kirchen beider Konfessionen, Staat und Kommunen machen vor Gericht die Verjährung der Schandtaten geltend.

    Der VEH e.V. fordert von katholischer und evangelischer Kirche, von Staat und Kommunen
    ● auf die „Einrede der Verjährung“ zu verzichten und so die gerichtliche Auseinandersetzung um ihre Vergehen zu erleichtern;

    7. Menschenrechtsverletzungen
    Das Konzept der Menschenrechte geht davon aus, dass alle Menschen allein aufgrund ihres Menschseins mit gleichen Rechten ausgestattet und dass diese egalitär begründeten Rechte universell, unveräußerlich und unteilbar sind. Das Bestehen von Menschenrechten wird heute von fast allen Staaten prinzipiell anerkannt. Artikel 1 Absatz 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) lautet:
    „Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“

    Der VEH e.V. fordert endlich und uneingeschränkt:
    ● Anerkennung der physischen und psychischen Verletzungen Schutzbefohlener in den Heimen der Kirchen beider Konfessionen, des Staates und der Kommunen sowie privater Träger als Menschenrechtsverletzungen;
    ● Aufhebung der Verjährungsfristen für die begangenen Menschenrechtsverletzungen

    8. Zwangsarbeit
    Als Zwangsarbeit wird eine Arbeit definiert, zu der ein Mensch unter Androhung einer Strafe oder eines sonstigen empfindlichen Übels gezwungen wird.
    Im Artikel 14 des 1956 von der Bundesrepublik Deutschland ratifizierten internationalen Abkommens über „Zwangs- oder Pflichtarbeit“ von 1930 heißt es: „Zwangs- oder Pflichtarbeit in allen ihren Formen (sind) in Geld zu vergüten, und zwar zu Sätzen, die weder niedriger sind als die für gleichartige Arbeit in dem Gebiete der Arbeitsverrichtung, noch niedriger als die im Anwerbungsgebiet üblichen Sätze.“

    .

Dieses Faltblattt selbst wurde zwar erst Mitte 2012 gedruckt, der FORDERUNGSKATALOG insgesamt besteht und bestand jedoch schon seit einigen Jahren zuvor und ist und war den Kirchen beider Konfessionen, dem Staat und den Kommunen durchaus bekannt.
Alle darin enthaltenen Forderungen bleiben auch weiterhin bestehen, bis die Schuld [ , wie vom Gesetz und Völkerrecht vorgeschrieben ist ], von den von uns genannten Schuldigern vollumfänglich beglichen ist.

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