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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Martin MITCHELL
New PostErstellt: 29.11.14, 04:32     Betreff:  Re: Torture of children in care. = Kinder in Heimen gefoltert. Antwort mit Zitat  

166/und die Brennende Stadt
.
    Zitat:
    .
    Entfristung der Fonds Heimerziehung Ost und West

    Veröffentlicht am 27. November 2014 von admin [ VEH e.V. ]

    Anfrage an den Deutschen Bundestag
    [ Anfrage vom 13.11.2014 ]

    In der Zeit von 1949 bis 1975 lebten etwa 700.000 bis 800.000 Kinder und Jugendliche in Säuglings-, Kinder- und Jugendheimen in der Bundesrepublik Deutschland (West). Andere Schätzungen sprechen von 800.000 bis 1.000.000 Personen. Hinzu kamen Kinder und Jugendliche, die über einen längeren oder kürzeren Zeitraum in der Psychiatrie eingesperrt waren und tausende von Kindern in Einrichtungen für Behinderte.

    In der ehemaligen DDR (Ost) gab es bis 1989 – als geschätzte Zahl – 270.000 Kindern und Jugendlichen, die gezwungen waren in Spezialkinderheimen und Jugendwerkhöfen in der ehemaligen DDR zu leben.

    Der Heimaufenthalt war vielfach von traumatisierenden Lebens- und Erziehungsverhältnissen geprägt: Misshandlungen, sexuelle Gewalt, Zwangsarbeit, Bildungsentzug waren systembedingt und an der Tagesordnung.

    Wem während der Heimunterbringung im vorgenannten Zeitraum in der Bundesrepublik Deutschland bzw. in den Heimen der ehemaligen DDR Unrecht und Leid zugefügt wurde, das heute noch zu Beeinträchtigungen führt, kann Unterstützung gewährt werden.

    Aus einer Übereinkunft von Bund, westdeutschen Bundesländern und Kirchen ist der Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ hervorgegangen, der zum 1. Januar 2012 errichtet wurde.

    Der Fonds „Heimerziehung Ost“, zuständig für Menschen, die in den Heimen der ehemaligen DDR ein ähnliches Schicksal wie in Westdeutschland erlitten, wurde erst zum 01.07.2012 eingerichtet, ist aber bereits seit dem 30.09.2014 für Neuanmeldungen geschlossen.

    Die Anmeldefrist für ehemalige Heimkinder beim Fonds West ist zum 31.12.2014 befristet, auch diese Frist läuft also demnächst aus.

    Wie ist es überhaupt möglich, diese Fonds zu befristen obwohl:

    1. Davon ausgegangen werden kann, dass lediglich etwa 1 – 2 % der Anspruchsberechtigten West und weniger als 10 % der Anspruchsberechtigten Ost sich bislang überhaupt bei einer der Anlauf- und Beratungsstellen gemeldet haben.

    2. Der Verein ehemaliger Heimkinder e.V. auch heute noch täglich Anrufe von Ehemaligen bekommt, die noch nie von diesem Fonds und dessen (wenn auch eingeschränkten) Möglichkeiten erfahren haben.

    3. Sich auf Grund neuer Erkenntnisse für Einzelne sowie weiteren Auswertungen von Akten und Unterlagen neue Tatsachen (u.a. auch zu dem festgelegten Zeitfenster 1949 – 1975 Fonds West) ergeben können und tatsächlich ergeben, aus denen sich Ansprüche ableiten lassen.

    4. Es nie eine ausreichende öffentliche Bekanntmachung der Möglichkeiten der Inanspruchnahme des Fonds gegeben hat.

    5. Es sattsam bekannt ist, dass viele ehemalige Heimkinder es erst nach langer Zeit überhaupt wagen, den Verein, eine Behörde oder Anlauf- und Beratungsstelle aufzusuchen, selbst wenn sie von dem Fonds gehört oder gelesen haben.

    6. Die Namen der ehemaligen Heimkinder, die aus den unterschiedlichen Gründen in Heime der ehemaligen DDR eingewiesen wurden, den entsprechenden Behörden vorliegen, diese jedoch eine Benachrichtigung der Personengruppe aus „datenschutzrechtlichen Gründen“ verweigert.

    7. Dies nicht mit dem Grundsatz zu vereinbaren ist, dass alle Menschen gleich seien und ihnen die gleichen Möglichkeiten offenstehen müssen. Es kann und darf nicht sein, dass „wer zu spät kommt, halt Pech gehabt hat“ und wer erst nach dem 30.09.2014 (Ost) bzw. dem 31.12.2014 (West) von dem Fonds erfahren hat oder die Kraft findet, sich an diesen zu wenden, einfach leer ausgeht.

    Wieder einmal ausgeschlossen, wieder einmal an die Seite gestellt.


    Aus o.g. Fragen und Gründen ergeben sich für uns nur folgende Möglichkeiten:
    Der Fonds West wie Ost muss entfristet werden.
    Anmeldungen im Osten Deutschlands müssen wieder ermöglicht werden.
    Zahlungen müssen drastisch aufgestockt werden.


    Nach unserer Meinung dient die Befristung des Fonds nur dem Zweck, Geld zu sparen und trägt der täglichen Lebensrealität ehemaliger Heimkinder, denen er ja angeblich dienen soll, keinerlei Rechnung.

    VEH – Heidi Dettinger / Dirk Friedrich – DIE LINKE – 13.11.2014

    .

QUELLE: Verein ehemaliger Heimkinder e.V. - Aktuelle Informationen und Nachrichten @ www.veh-ev.eu/home/vehevinf/public_html/
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