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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Martin MITCHELL
New PostErstellt: 18.09.14, 03:55     Betreff:  Wie geht es weiter mit HEIMKINDERFONDS OST/WEST ? Antwort mit Zitat  

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Das ECHO im Interview mit Staatssekretär des BMFSFJ, Dr. Ralf Kleindiek, bezüglich dem Fonds Heimerziehung Ost im Vergleich zu dem Fonds Heimerziehung West und den diesbezüglichen jetzt bestehenden Antragsfristen.

Interview mit Dr. Ralf Kleindiek ( 1. Mai 2014 ) @ www.echo-online.de/nachrichten/hintergruende/Es-ist-mehr-als-ein-Tropfen-auf-dem-heissen-Stein;art2638,5001606

    Zitat:
    .
    „Es ist mehr als ein Tropfen auf dem heißen Stein“

    Interview – Ralf Kleindiek vom Familienministerium über finanzielle Hilfen für ehemalige DDR-Heimkinder – Die Aufarbeitung der brutalen Vergangenheit ist schwierig.


    Demütigungen, Zwangsarbeit, Misshandlungen: Das ECHO hat über Schicksale ehemaliger DDR-Heimkinder berichtet, die bis heute unter dem Psychoterror in den Erziehungsanstalten leiden. Ein Fonds von Bund und Ländern soll zumindest den finanziellen Schaden ausgleichen. Doch seit Januar zahlt der Fonds nicht mehr aus. Warum? Dazu haben wir Staatssekretär Ralf Kleindiek befragt.

    DARMSTADT. ECHO: Herr Staatssekretär, sprechen wir über den sogenannten Entschädigungsfonds. Kann man für Folter und Misshandlungen überhaupt entschädigen?

    Kleindiek: Nein, man kann für das Leid und das Unrecht, das die Kinder in den Heimen der DDR erlitten haben, niemanden entschädigen. Aber man kann die Folgen lindern – und das ist das Ziel des Fonds für die Heimkinder Ost.

    ECHO: Der Fonds hat, nachdem sich mehr als zehntausend ehemalige Heimkinder gemeldet haben, seine Zahlungen im Januar eingestellt. Er sei wegen der „unerwartet hohen Nachfrage vorzeitig erschöpft“, hieß es. Hat man die Dimension des erlittenen Unrechts unterschätzt?

    Kleindiek: Der Fonds ist im Juli 2012 eingesetzt worden mit einem Gesamtvolumen von 40 Millionen Euro. Für die Heimkinder in Westdeutschland existierte bereits seit Januar 2012 ein vergleichbarer Fonds über 120 Millionen Euro. Daran hatte man sich orientiert und das Fondsvolumen aus dem Verhältnis zu den Bevölkerungszahlen zwischen Ostdeutschland und Westdeutschland hergeleitet. Andere Anhaltspunkte hatte man damals nicht. Wir müssen aber in der Tat feststellen, dass die Zahl der Antragsteller größer ist als gedacht. Deshalb bin ich sehr froh, dass sich Bund und ostdeutsche Länder darauf geeinigt haben, dass der Fonds finanziell deutlich aufgestockt wird: Für jeden berechtigten Antrag wird genug Geld da sein. Leistungen werden nicht gekürzt. Das ist ein großartiger Erfolg für die Betroffenen.

    ECHO: Die Antragsfrist wurde um zwei Jahre auf den 30. September 2014 verkürzt? Weshalb?

    Kleindiek: Wir haben eine Anmeldefrist eingeführt, keine Antragsfrist. Die Fondslaufzeit bleibt bestehen. Die Bundesregierung und die ostdeutschen Länder haben sich darauf verständigt, dass wir alle Betroffenen bitten, sich bis zum 30. September bei den Anlaufstellen des Fonds zu melden. Das kann ganz formlos zum Beispiel per Postkarte erfolgen. Es geht nur darum, dass man sich gemeldet hat. Konkrete Vereinbarungen, um ihren Hilfebedarf geltend zu machen, werden später geschlossen bis Ende der Fondslaufzeit. Aber dann kennen wir zumindest eine Größenordnung, in die der Fonds sich weiterentwickelt – und vor allem die Länder hätten Planungssicherheit. Wir reden hier ja immerhin von einer Aufstockung um circa 200 Millionen Euro.

    ECHO: Was geschieht mit Betroffenen, die sich erst nach dem 30. September melden?


    Kleindiek: Wer sich nach dem 30. September meldet, kann in der Regel leider nicht mehr berücksichtigt werden. Deshalb werben wir sehr dafür, dass sich Betroffene rechtzeitig melden, und werden über die Anmeldefrist auch noch weiter informieren. Ausnahmsweise kann eine spätere Anmeldung mit einem guten Grund wie sonst auch im Verwaltungsverfahren aber auch später berücksichtigt werden.

    ECHO: Mit wie vielen Betroffenen rechnen Sie?

    Kleindiek: Es gab insgesamt rund 500.000 Heimkinder in der DDR. Allerdings wird vor Ort in den Anlauf- und Beratungsstellen aufgrund des jetzigen Anmeldeverhaltens davon ausgegangen, dass sich etwa 20.000 Personen an den Fonds wenden werden.

    ECHO: Was, wenn es deutlich mehr werden?

    Kleindiek: Nach Ablauf der Anmeldefrist wissen wir, mit wie vielen Betroffenen wir rechnen müssen. Dann haben wir Klarheit und können finanziell vorsorgen.

    ECHO: Am Hilfsfonds sind bislang nur der Bund und die ostdeutschen Länder je zur Hälfte beteiligt. In der DDR gab es jedoch auch kirchliche Kinderheime. Warum steuern die Kirchen kein Geld zu dem Fonds bei?

    Kleindiek: Die Frage kann man stellen, zumal am Fonds für die Heimerziehung in Westdeutschland die Kirchen zu einem Drittel beteiligt sind. Allerdings war die Zahl der Kinderheime in kirchlicher Trägerschaft im Osten wesentlich geringer als im Westen.

    ECHO: Pro Antragssteller zahlt der Fonds maximal 10.000 Euro. Ist das nicht bloß ein Tropfen auf dem heißen Stein?

    Kleindiek: Nein. Es ist natürlich mehr als ein Tropfen auf dem heißen Stein. Es ist eine Unterstützung, die wirkt und hilft – viele Betroffene sind darauf angewiesen, da sie nie eine vernünftige Ausbildung erhalten haben und dadurch nur wenig verdient haben und oft arbeitslos waren oder noch sind. Zwei Drittel der Antragsteller sind Hartz-IV-Empfänger.

    ECHO: Antragssteller berichten von einem entwürdigenden Szenario: Sie müssen den Mitarbeitern des Fonds – wildfremden Menschen also – ihre Leidensgeschichte erneut erzählen und für jede Ausgabe Belege vorlegen. Drohen hier nicht erneut Traumatisierungen?

    Kleindiek: Die Mitarbeiter des Fonds gehen mit dem Thema so sensibel um wie möglich. Wir haben diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zudem extra dafür geschult; zum Teil sind diese zudem ausgewiesene Fachkräfte mit Berufserfahrung in dem Bereich.

    ECHO: Eine Antragstellerin hat uns erzählt, dass sie seit Monaten auf den versprochenen Rückruf eines Beraters des Fonds wartet. Das klingt nicht sehr vertrauenerweckend.

    Kleindiek: Wir wissen, dass es in Einzelfällen zu Verzögerungen kommt. Das liegt an der unerwartet großen Nachfrage. Das Personal in den Beratungsstellen und der Fondsverwaltung ist deshalb auch schon aufgestockt worden.

    ECHO: Weshalb hat sich die Politik des Themas Wiedergutmachung erst so spät angenommen? Die DDR ist schließlich schon vor mehr als zwei Jahrzehnten untergegangen.

    Kleindiek: Die Initialzündung kam durch die ehemaligen Heimkinder. Auch in den alten Bundesländern ist erst sehr spät damit begonnen worden, die Folgen von Heimaufenthalten aufzuarbeiten. Über die Hintergründe kann ich allerdings selbst nur spekulieren.

    ECHO: Die Behörden müssen heute staatliche Willkür und Unrecht eines längst untergegangenen Staates aufarbeiten. Viele Unterlagen sind verschwunden, nicht überall ist der Wille zur Aufklärung groß.

    Kleindiek: Gerade weil es oft keine Unterlagen mehr gibt, genügt es, wenn uns ein ehemaliges Heimkind glaubhaft die Erlebnisse im Heim schildert. Nachweise sind nicht zwingend erforderlich. Stattdessen gibt es Leistungsleitlinien, anhand derer die Anlauf- und Beratungsstellen und die Geschäftsstelle prüfen, ob die Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen aus dem Fonds vorliegen.
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QUELLE: ECHO , (Echo Zeitungen GmbH, Holzhofallee 25-31, 64295 Darmstadt) @ www.echo-online.de/nachrichten/hintergruende/Es-ist-mehr-als-ein-Tropfen-auf-dem-heissen-Stein;art2638,5001606 ( Interview mit dem Staatssekretär des Familienministeriums des Bundes vom 1. Mai 2014 )

Tags: Wiedergutmachung, Heimerziehung, Leidensgeschichte, Traumatisierungen, ZWANGSARBEIT, HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT, Familienministerium, Heimaufenthalten, Erziehungsanstalten, Willkür, Unrecht, Folter, Demütigungen, Misshandlungen, Psychoterror, Ehemalige Heimkinder, Heimkinder, BMFSFJ, Ralf Kleindiek, Entschädigungsfonds, Fonds Heimerziehung Ost, Fonds Heimerziehung West, Fondslaufzeit, Antragsfristen, Beratungsstellen, Voraussetzungen, Leistungsleitlinien, Hilfsbedarf, Kleindiek, Zahlungen, Ostdeutschland, Westdeutschland
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