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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Martin MITCHELL
New PostErstellt: 04.06.14, 08:08     Betreff:  Heimkinder massiv ausgebeutet und um Milliarden betrogen Antwort mit Zitat  

Kindle Paperwhite, 15 cm (6 Zoll) ho...
.
Relevanter Auszug aus webarchiv.bundestag.de/archive/2012/0615/bundestag/ausschuesse17/a13/anhoerungen/archiv/2011/Heimerziehung/Stellungnahmen/a13_108_b.pdf Schriftliche Stellungnahme von Ralf Weber vorgetragen vor dem Ausschuss für Familie, Senioren Frauen und Jugend im Deutschen Bundestag am 27.06.2011 ( insgesamt 7 Seiten ) ( Ausschussdrucksache 17(13)108b )

Relevant zu den darin enthalten Forderungen seitens Ralf Weber für Ehemalige Heimkinder OST und WEST.

[ Seite 6 und Seite 7 ]


    Zitat:
    .
    IV. – Schlussbetrachtung

    [ ……… ]

    Abschließend kann ich feststellen, dass mein Standpunkt zu einer einvernehmlichen Entschädigungszahlung derart ist, dass Opfern der Heimerziehung in beiden deutschen Staaten, eine monatliche und lebenslange Rente zu zahlen ist.

    Die Höhe der monatlichen Rente sollte mindestens zwei Faktoren in sich vereinen und für die Entschädigung des erlittenen Unrechts stehen, ebenso wie für die durch das Unrecht erlittenen Benachteiligungen, die aller Wahrscheinlichkeit nie völlig aufgehoben werden können.

    Die Höhe der monatlichen Rente sollte nach Wertung und Angemessenheit für jedes Opfer gleich sein und 150,00 Euro (
    einhundertfünfzig) betragen .

    Eine derartige monatliche Rentenzahlung würde verhindern, dass Entschädigungszahlungen zweckentfremdet für Verwaltung und Bürokratie, oder für Leistungen erbracht werden müssen, von denen der Großteil der Opfer keinen Nutzen hat.

    Eine derartige monatliche Rentenzahlung würde dafür Sorge tragen, dass Opfer die bereits Erwerbsunfähig-oder Altersrentner sind, eine angemessene Rentenerhöhung erhalten.

    Leistungen zur Gesunderhaltung und Krankenbetreuung für Opfer werden im Rahmen der bestehenden Fürsorgepflichten von den Krankenkassen übernommen. Es sollte kein zusätzlicher medizinischer Aufwand zur Betreuung der Opfer betrieben werden, da auch hier zu befürchten steht, dass Entschädigungsleistungen zweckentfremdet benutzt werden.

    Eine monatliche Rente ist anrechnungsfrei auf andere soziale Leistungen.

    [ unterzeichnet ]
    Laubusch, den 20.06.2011

    Ralf Weber
    Vorsitzender des Opferbeirates der Gedenkstätte Torgau

    .



Dr. Hans-Siegfried Wiegand, hingegen, in seiner Stellungnahme vorgetragen vor dem Ausschuss für Familie, Senioren Frauen und Jugend im Deutschen Bundestag am 27.06.2011 ( wiedergegeben @ webarchiv.bundestag.de/archive/2012/0615/bundestag/ausschuesse17/a13/anhoerungen/archiv/2011/Heimerziehung/Stellungnahmen/a13_108_i.pdf Schriftliche Stellungnahme von Dr. Hans-Siegfried Wiegand vorgetragen vor dem Ausschuss für Familie, Senioren Frauen und Jugend im Deutschen Bundestag am 27.06.2011 ) forderte und schlug vor

[ Seite 6 und Seite 7 ]


    Zitat:
    .
    Die Ausgleichszahlungen sollen in einem angemessenen Verhältnis zu dem stehen, was Opfer ehemaliger Heimerziehung in anderen europäischen und in außereuropäischen Ländern bisher erhalten haben oder voraussichtlich erhalten werden. In diesem Sinne wird vorgeschlagen:

    Vorschlag I zur Ausgleichszahlung (Djurovic, Fleth, Wiegand):

    Pauschale Lösung: Jedes Opfer der Heimerziehung erhält, unabhängig von der Anzahl der erlittenen Schädigungen, lebenslang eine monatliche Rente von 300 Euro oder wahlweise nach der üblichen Bemessungsgrundlage eine einmalige Ausgleichzahlung.

    Vorschlag II (Alternativvorschlag, Wiegand):

    Individuell-additive Lösung: Für eine der oben genannten Schädigungen erhält der Betroffene lebenslang eine monatliche Rente von 110 Euro oder wahlweise nach der üblichen Bemessungsgrundlage eine einmalige Ausgleichszahlung. Wenn man davon ausgeht, dass im Mittel drei Schädigungen geltend gemacht werden, ergibt sich eine monatliche Rente von 330 Euro oder wahlweise eine dementsprechende einmalige Ausgleichzahlung.

    [ ……… ]

    [ unterzeichnet ]
    Sonja Djurovic
    Eleonore Fleth
    Dr. Hans-Siegfried Wiegand

    .

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