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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Martin MITCHELL
New PostErstellt: 03.06.14, 16:10     Betreff:  Untersuchungsausschuss gefordert Antwort mit Zitat  

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    Zitat:
    .
    "Die ehemaligen Heimkinder werden heute das zweite Mal vergewaltigt"

    Seit einigen Jahren werden in der Öffentlichkeit Fälle von sexueller Gewalt in Internaten und Heimen während der 1950er und 60er Jahre bekannt. Es wurde Aufklärung versprochen, teils auch geleistet; Entschädigungsfonds eingerichtet und Zahlungen an die Opfer geleistet. Wenig bekannt ist, dass auch Kinder in Behinderteneinrichtungen Gewalt erfahren haben und in den gegenwärtigen Auseinandersetzungen nicht berücksichtigt werden. Michael Decker war seit dem vierten Lebensjahr in verschiedenen konfessionellen und staatlichen Heimen der Erziehungs-und Behindertenfürsorge. Er ist infolge der Heimaufenthalte behindert, und er bemüht sich für sich und andere behinderte Leidensgenossinnen um Anerkennung und eine angemessene Entschädigung. Volker van der Locht und Erika Feyerabend sprachen mit Michael Decker über seine Erlebnisse in Heimen und seine Erfahrungen mit der Entschädigungsbürokratie für die ehemaligen Heimkinder.

    NEWSLETTER: Was war der Hintergrund für deine Aufdeckung des Missbrauchs in den Heimen?

    MICHAEL: Ich habe jahrelang geschwiegen, aber ich habe immer gemerkt, dass mir das zu schaffen macht. Meine Kinder wussten das alle nicht bis jetzt. Durch einen dummen Zufall kriege ich 2008 einen Artikel in die Hand von dem Franz von Sales Haus in Essen, in dem sie die große Jubiläumsfeier ankündigen. Da steht wirklich als Titel: Die Ehrwürdige Anstalt für Behinderte, das Franz von Sales Haus feiert 125. Gründungsjahr. Herr Oelscher, der Direktor, bekommt den Gorionsorden des Papstes. Nicht ein Wort von den Naziverbrechen, von den Leuten die vergast worden sind, von den Kindern, die da kaputt gemacht worden sind, nicht ein Wort. Da habe ich gedacht: Das kann doch wohl nicht wahr sein. Jetzt ist Schluss damit. Ich war von 1966-1969 in dem Haus, bis ich 14 Jahre alt war. Ich bin mit allen Unterlagen, die ich hatte, zu Peter Wensierski vom SPIEGEL gefahren. Drei [
    Tage] später erschien der Artikel mit dem Aufruf, dass Leute sich melden, denen ähnliches passiert ist. Dann stand bei mir das Telefon nicht mehr still.

    NEWSLETTER: Und du bist in dem Franz Sales Haus auch sexuell missbraucht worden?

    MICHAEL: Da gab es den Herrn Gruß. Das war ein Bergmann. Und dort oben waren drei Zellen, da kamen Kinder rein, die was [
    angestellt] hatten. Er ist, je nachdem auf welchen Jungen er jetzt Bock hatte, von Zelle zu Zelle gegangen und hat nachts durchgefeiert. Aber das Unmögliche an der Kiste war, dass man Kinder manchmal über ein Jahr eingesperrt hat. Es sollte niemand mehr Kontakt mit ihnen haben. Und was man solchen Kindern angetan hat, dieses Wegsperren, mit Zigaretten verbrannt, oder wenn Kinder weggelaufen sind, dann kriegtest du Bügeleisen hingestellt. Die waren heiß. Wenn die Fußsohlen schön gebrannt haben, schön wässrig waren, also dass du dich richtig verbrannt hast und keinen Schritt mehr laufen konntest. Ich zum Beispiel bin zur Polizei gegangen und habe denen erzählt, was man dort im Heim mit den Kindern macht. Dann haben die mich ins Heim zurückgebracht und forschten nach. Der Leiter, Direktor Faber, hat gesagt: "Hier ist das Gutachten. Der heißt Michael Decker, das ist der Junge. Was steht denn da? Da steht 'debil' und 'schwachsinnig'. Haben Sie noch irgendwelche Fragen?" "Nö nö", hat die Polizei gesagt, "ist alles in Ordnung!" Haben sich verabschiedet und sind gegangen. So hat der Direktor das immer wieder gemacht. Nachdem da stand, der ist 'schwachsinnig', hat keiner der Polizisten mir geglaubt. Der eine hat mir noch über den Kopf gestrichen und gesagt: "Armer Kerl." Und sind wieder weggefahren, und ich war denen schutzlos ausgeliefert. Für sämtliche Strafen.

    NEWSLETTER: Dann kam diese Zelle?

    MICHAEL: Nein, als erstes bin ich ausgezogen und über den Tisch gelegt worden. Dann musste jeder der dreißig Jungen auf der Gruppe mit seinem Pantoffel mir drei Schläge auf den Arsch geben. Danach musste ich mich in kaltes Wasser reinsetzen damit das ein bisschen abschwillt und ich erst mal ein bisschen schnattere und friere. Danach kam ich in die Zwangsjacke und wurde dann auf die Speichertreppe gesetzt. Da habe ich dann 150 Tage verbracht. Man sitzt ja nicht nur die 12 Stunden, sondern 24 Stunden. Das ist Wahnsinn. Du glaubst gar nicht, was das für Schmerzen sind. Du wirst verrückt vor Schmerzen. Das ist eine so lange Zeit. Man kann nur sitzen und weint jeden Man hat nichts. Man kann mit den Fliegen, dem Maikäfer rumspielen, wenn man sie im Dunkeln überhaupt sehen kann. Selbst das Licht fehlte, die haben noch die Birne rausgedreht. Das war die letzte Strafe. Danach bin ich ja geflüchtet.

    NEWSLETTER: Wie war das mit Essen, Notdurft und so weiter?

    MICHAEL: Ich durfte ja nur klopfen, wenn ich Notdurft machen musste. Dann kam ein Junge mit der Schwester zusammen, und der hielt mir dann den Pinkeleimer hin. Dann machte er mir die Hose auf, runter, und hieltden Eimer so, dass ich da reinpinkeln konnte. Und wenn ich groß musste, wurde ich zur Toilette geführt und die Jacke aufgemacht. Morgens gab es so einen Wasserkaffee, der schmeckte nach Korn und sonst nichts. Dazu ein oder zwei Scheiben Brot, diese dünne Margarine, wo du durchgucken konntest mehr nicht. Mittags überhaupt nichts und abends nochmal die gleiche Portion. Deswegen war ich auf 43 Kilo runtergemagert und 1,64 groß. Das war die eine Strafe. Aber davor, wo ich noch jünger war, das war ja die letzte Strafe, wo ich reingekommen bin ins Franz Sales Haus, 1966 auf 67, auf 67 bis 68, da haben die mich ja 444 Tage eingesperrt. In dieser Speicherzelle. Die meiste Zeit, die ich im Franz Sales Haus war, da war ich nur eingesperrt.

    NEWSLETTER: Das muss ja eine Art Komplott gewesen sein?

    MICHAEL: Selbstverständlich. Nachdem die ganzen Jahre vergangen sind, haben sich ja Leute bei mir gemeldet - über 600. Die habe ich alle gefragt: Wer von euch ist von dem Herrn Faber angetoucht worden. Da haben sich 14 Leute bei mir gemeldet. Da habe ich nur eine Frage gestellt: Was wisst ihr von dem Herrn Faber? Was hat der an der Innenseite des Schenkels in der Nähe seines Sackes. Jedes der Kinder wusste, dass er dort einen großen Blutschwamm in Streichholzschachtelgröße hatte. Und die habe ich alle dem Herrn Bischof in Essen gemeldet, und die haben daraufhin alle ihre Entschädigung gekriegt [d.h. eine Art Entschädigung für diesen Missbrauch bekommen]. Ich könnte diese sexuell missbrauchten Kinder alle namentlich nennen. Alle haben sich auf meine Bitte hin die Akten besorgt und mir eine Vollmacht gegeben, dass ich die auswerten darf für Öffentlichkeitsarbeit. Das Franz Sales Haus hat auf die Vorwürfe gar nicht reagiert. Keine Antwort. Die haben es nicht bestritten. Die haben es nicht kommentiert. Die haben gar nichts dazu gesagt.

    NEWSLETTER: Wie werdet ihr bei der Diskussion um Entschädigung berücksichtigt?

    MICHAEL: Es gibt zwei Arten von Entschädigung. Der Runde Tisch [Heimerziehung-Fonds] hat gesagt, ehemalige Heimkinder sollen entschädigt werden. Dort wurde aber auch beschlossen, dass behinderte Kinder keine Entschädigung erhalten sollen. Alle Kinder, die aus der 'Freiwilligen Erziehungshilfe' kommen, werden entschädigt für das, was man ihnen in den Heimen angetan hat. Die Behinderteneinrichtungen sind eine Extrarubrik. Erst nachdem der Druck in die Öffentlichkeit getragen wurde, hat man gesagt: Gut; wir machen irgendwann mal so ein
    Mittel. Aber inzwischen sind zwei drei Jahre ins Land gegangen, ohne dass es wahr geworden ist. Das heißt, wenn Kinder aus Behinderteneinrichtungen oder Psychiatrien heute einen Entschädigungsantrag [an den Heimerziehung-]Fonds stellen würden, würden sie eine Abfuhr kriegen. Man sagt jetzt von der Politik: O.k., wir werden in naher Zukunft so eine Entschädigung machen. Was aber vergessen wird, 2014 läuft der Runde Tisch [Heimerziehung-Fonds] aus. Dann verlieren die ehemaligen Heimkinder auch den letzten Restanspruch überhaupt entschädigt zu werden.

    NEWSLETTER: Wonach regeln sich die[se] Entschädigungen?

    MICHAEL: Erst mal entschädigen sie ab dem 14. Lebensjahr. Also jeder, der ab dem 14. Jahr im Heim gearbeitet hat, wird entschädigt, weil er ja nicht versichert war. Das Heim hat ja die Leute nicht versichert. Die haben behauptet, die Kinder haben sozialpädagogischen Maßnahmen unterlegen. Ich aber habe denen nachgewiesen, dass sozialpädagogische Maßnahmen gar nicht existent gewesen sind, weil es keine Sozialpädagogen gab. Und als man gemerkt hat, dass man mit dem Schmuh nicht durchkommt, ist man dazu übergegangen und hat gesagt: O.k., alle Kinder, die ab dem 14. Lebensjahr gearbeitet haben, sollen Geld bekommen. Was mit der Zeit vorher war, das wird nicht bezahlt. Es gibt ja keine Kinderarbeit nach deutschem Recht, obwohl die Kinder gearbeitet haben. Das wissen die heutigen Politiker. Die wissen, dass Kinder ab 9 oder 10 Jahren gearbeitet haben.

    NEWSLETTER: Die kriegen also nur die[se] Entschädigung für das, was sie gearbeitet haben?

    MICHAEL: Zunächst mal das. Und dann kriegt jedes
    Heimkind diese berühmten 10.000 Euro, aber die sind zweckgebunden. Wenn du einen Rollstuhl brauchst, kriegst du einen Rollstuhl. Wenn du ein altes Auto brauchst, kriegst du ein altes Auto. Aber das Problem ist, du musst beweisen, dass du das auch gekauft hast. D.h. die schicken dich teilweise in Vorkasse. Z.B.: Ich brauch ein anderes, behindertengerechtes Fahrzeug, habe ich auch gefunden. Das Auto kostet 9.900 Euro, gebraucht, mit Garantie. Da haben die mir zurückgeschrieben, es ist schön und gut. Du bekommst die 10.000, aber du musst erst einmal den Kaufvertrag vorweisen. Wie soll ich das machen? Ich habe doch keine 10.000 Euro. Ich kann keinen Kaufvertrag machen. Also werde ich auch keine Entschädigung bekommen.

    NEWSLETTER: Was ist, wenn ein Kaufvertrag gemacht wird und das kommt nicht zustande?

    MICHAEL: Dann wirst du vom Verkäufer verklagt. Um aus dem Kaufvertrag wieder rauszukommen, musst du wenigstens die Hälfte oder 15% des Kaufvertrages zahlen. Du bist denen was schuldig. Und wenn du kein Geld hast, wirst du trotzdem verklagt. Wir hatten z.B. einen älteren Herrn, der wollte eine Donaureise machen. Der ist über 70, kriegt ein bisschen Rente und ein bisschen was vom Amt. 10 Tage auf so einem Dampfer. Kostenpunkt 2.800 Euro. Er hat den Antrag gestellt, und die haben ihn abgelehnt. Begründung: Das wäre etwas, was aus den
    Mitteln [des Heimerziehung-Fonds] nicht zu zahlen wäre. Er könnte sich ein Auto kaufen und das dann bei ebay verkaufen. D.h. die haben von ihm verlangt, er solle sich ein Auto oder Möbel kaufen. Hat er auch gemacht und hat für 3.800 Euro Möbel bestellt und hat von seinem bisschen Rente, was er gespart hatte, bezahlt. Hinterher, als er gefragt wurde, haben die dann gesagt: Die Möbel bezahlen wir Ihnen jetzt, aber das restliche Geld bekommen sie nicht für eine Donaureise. Bis die Zeitung in Bremen darüber berichtet hat, dann haben sie schnell die 10.000 Euro überwiesen und wollten damit nichts mehr zu tun haben.

    NEWSLETTER: Wird das Bargeld eigentlich auf Hartz IV angerechnet?

    MICHAEL: In vielen Fällen machen sie das auch. Der Bundestag hat gesagt, dieses Geld darf nicht angerechnet werden. Aber viele Behörden halten sich nicht daran. Das ist Ländersache, sagt man jetzt. In Bremen würden die wahrscheinlich sagen, das rechnen wir auf ihren Lebensunterhalt an und ziehen das wieder ab. Das ist einer der vielen Gründe; warum viele der ehemaligen Heimkinder das gar nicht erst beantragen, weil die meisten Hartz IV bekommen.

    NEWSLETTER: Hier sind doch zwei Klassen von Heimkindern entstanden?

    MICHAEL: Sie werden alle nicht entschädigt, die haben alle Ablehnungen gekriegt. Ich muss ehrlich sagen, alles was da an den Heimkindern begangen worden ist – und auch heute noch begangen wird – die ehemaligen Heimkinder werden heute das zweite Mal vergewaltigt. Ich selbst habe Anspruch an den Berliner Runden Tisch [Heimerziehung Fonds] und brauche nicht drauf zu warten, weil ich ja zu unrecht da war. Ich habe ein Gutachten von zwei Psychiatern aus Bonn, dass ich zu keinem Zeitpunkt schwachsinnig gewesen bin. Das hat Prof. Schmitz zu unrecht behauptet. Der war Naziarzt und hat viele Kinder zum Beispiel auch jenische und andere Zigeunerkinder damals unter dem Pseudonym "schwachsinnig" als "unwertes Leben" in die Vernichtung geschickt. Meine Familie ist jenisch. 15 Familienmitglieder sind in Bergen Belsen umgekommen. Nach dem Krieg waren die Heime leer und dieser Prof. Schmitz hat Kinder wie mich wieder für "schwachsinnig" erklärt.

    NEWSLETTER: Was wünschst du dir, was geschehen soll?

    MICHAEL: Was ich mir wünsche, ist, dass im deutschen Bundestag mal die Wahrheit ans Licht kommt und man sagt: Wir machen einen Untersuchungsausschuss, untersuchen die Fälle, wobei die ehemaligen Heimkinder wirklich effizient zu Worte kommen und berichten können, was ihnen zugestoßen ist. Ich wünsch mir auch, dass dann die Leute tatsächlich in die Verantwortung genommen werden. Ich will, dass der Bundestag gemäß der Menschenrechtskonvention von 1949 und der Anti-FolterKonvention entscheidet. Die Verbrechen, wie das Wegsperren auf Speichertreppen, der sexuelle Missbrauch, Zigaretten auf dem Rücken ausdrücken und generell dieses Fesseln, das alles ist Folter. Unter Kriegsumständen, so wie
    in Herzegowina, würde heute Anklage erhoben werden. Da aber hier kein Krieg herrschte, versucht man das nach den deutschen Gesetzen mit der 30jährigen Verjährung abzuwürgen. Das muss untersucht werden vom europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, weil ja hier die Normen der normalen Strafprozessordnung nicht ausreichen, sondern völkerrechtliche Aspekte relevant sind. Die Straftaten, die hier vorgefallen sind, sind eindeutig Verstöße gegen die Menschenrechte.

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QUELLE: Interview zwischen Volker van der Locht zusammen mit Erika Feyerabend und Rolf-Michael Decker wiedergegeben im "NEWSLETTER Behindertenpolitik" Dezember 2013 - Nr. 54 @ www.bioskop-forum.de/files/newsletter_54_seiten_2-4.pdf. – Für diese jetzige Weiterveröffentlichung und zur Leistung dieser erweiterten Öffentlichkeitsarbeit, hier und auch noch an so einigen anderen Stellen im Netz, wurde dieser Text noch einmal ganz genau korrekturgelesen.
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