Sie sind nicht eingeloggt.
LoginLogin Kostenlos anmeldenKostenlos anmelden
BeiträgeBeiträge MembersMitglieder SucheSuche HilfeHilfe StatStatistik
ChatChat VotesUmfragen FilesDateien CalendarKalender BookmarksBookmarks
Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

Anfang   zurück   weiter   Ende
Autor Beitrag
Martin MITCHELL
New PostErstellt: 01.06.14, 09:43     Betreff:  Untersuchungsausschuss gefordert Antwort mit Zitat  

Chroniken der Unterwelt - City of Bo...
    Zitat:
    .
    Untersuchungsausschuss gefordert

    Gefordert wird ein Untersuchungsausschuss zur Gewalt an Heimkindern in Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie während des Zeitraums 1950 bis 1975[1]

    Wird es ihn geben? Wie frei wäre er in der Beweiswürdigung?

    Die Fragen sind nicht unberechtigt angesichts
    ● der Geschichte des Runden Tisches/Heimkinder,
    ● seiner Vorgeschichte und Installierung,
    ● seiner Arbeitsphase,
    ● seiner Ergebnisse und
    ● deren Umsetzung.

    Der Runde Tisch/Heimkinder [2009/2010] hatte einen vergleichbaren Untersuchungsgegenstand. Darum haben sich schon in frühem Stadium auch ehemalige Heimkinder aus Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie an den Runden Tisch gewendet. Doch der erklärte sich für diese Betroffenengruppe nicht zuständig, also blieben sie außen vor. Dies betraf und betrifft logischerweise auch den Fonds, der als Ergebnis des Rundes Tisches [2012] eingerichtet wurde, finanziert – zumindest nach Plan – zu je einem Drittel vom Staat (wer auch immer in unserem abgestuft föderalen System dafür erfolgreich anzusprechen ist,) und den beiden Großkirchen, die eine ähnlich föderale Struktur haben, zusätzlich zu den Unterschieden zwischen den „verfaßten“ Kirchen und ihren Wohlfahrtseinrichtungen.

    Die Forderung nach einem Untersuchungsausschuß ist berechtigt, weil es wichtig ist zu erfahren, warum gerade die schwächsten der ehemaligen Heimkinder, die aus Behindertenheimen und psychiatrischen Einrichtungen übergangen wurden, war doch bei ihnen eine besondere Schutzbedürftigkeit anzunehmen. Die Ausnutzung dieser besonders Hilfebedürftigen stellt eine noch dringendere Untersuchungsnotwendigkeit dar, als die der Behandlung der Schutzbefohlenen aus den Erziehungsheimen, die allerdings auch im höchsten Grad verwerflich war. Das mindeste wäre gewesen, beide Gruppen gleich zu behandeln. Diese Ungleichbehandlung ist an sich schon unverständlich und bedarf der Aufklärung. Der Handlungsbedarf ist umso dringender angesichts der Nichtdiskriminierungsrichtlinien nach UN- und EU-Recht[
    2].

    Doch nicht genug damit. Wenden sich ehemalige Heimkinder aus den Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie während des Zeitraums 1950 bis 1975 an „ihre“ Einrichtung, so werden sie abgewiesen mit der Begründung, man habe ja bereits in den Heimkinderfonds einbezahlt, der sei zuständig – was dieser ablehnt. Ich beziehe mich hier auf das Beispiel der früheren Volmarsteiner Anstalten[
    3]. Ein Untersuchungsausschuß müßte sich also auch um die Geldflüsse kümmern, die angeblich zugunsten dieser Betroffenengruppe geleistet und wohl fehlgeleitet wurden[4].

    Eine weitere Unklarheit besteht hinsichtlich der Vorkommnisse sexuellen Mißbrauchs von Kindern. Dafür gab es einen eigenen Runden Tisch mit anderen Ergebnissen. Mir ist bis heute nicht klar, ob ehemalige Heimkinder, die nicht nur mißhandelt usw., sondern auch mißbraucht wurden, Leistungen aus beiden Fonds erhalten können, die Ergebnis beider Runder Tische waren. Da es auch in Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie neben vielfachen Mißhandlungen fallweise auch sexuellen Mißbrauch gab, wäre es sinnvoll, es hier nicht zu einem weiteren Beispiel unterschiedlicher Opferdignitäten kommen zu lassen.

    Der Runde Tisch/Heimkinder [2009/2010] hat mit dem [2012 eingerichteten] Fonds erklärtermaßen kein Recht geschaffen, kein einklagbares Anrecht auf irgendwelche Leistungsansprüche. Folgerichtig wurden die Leistungen aus dem Fonds zunächst auch als erklärungspflichtiges Einkommen der Empfänger angesehen. Inwieweit die auf Bundesebene politisch gewünschte Nicht-Anrechenbarkeit auf allgemeine Sozialleistungen von allen Sozialämtern respektiert wird, ist mir nicht bekannt.

    Verbunden mit den Leistungen aus dem Fonds sollten, zumindest in der Anfangszeit der Antragstellungen, auch Verzichterklärungen auf sonstige Leistungen in dieser Sache, egal von wem, unterzeichnet werden. Wenn nun ein Untersuchungsausschuß für die bisher nicht eingeplanten ehemaligen Heimkinder gefordert wird, so sollte das nicht auf Gleichstellung im Unrecht hinauslaufen, eine Gleichstellung im rechtsfreien Raum, der frei bleibt von rechtlichen Ansprüchen der Opfer. Der Untersuchungsausschuß sollte sich auch mit den staatlichen Zuständigkeiten für die Zustände in kirchlichen Einrichtungen für Kinder befassen, wie sie vom EuGH im Verfahren gegen Irland definiert wurden.[
    5]

    Die Forderung nach einem Untersuchungsausschuß ist allemal gut begründet und er sollte seine Effektivität darin erweisen, daß er die Fehler, die am Runden Tisch/Heimkinder [2009/2010] sehenden Auges[
    6] und wie ich meine absichtlich gemacht wurden, vermeidet und Recht schafft.



    Anhang

    Zur Erinnerung und Vertiefung seien hier noch einmal die Vorgeschichte, die Geschichte und die Nachgeschichte des Runden Tisches skizziert und in diesem Zusammenhang auf die Aufgaben des gewünschten Untersuchungsausschusses hingewiesen.

    1. Die Vorgeschichte

    Auf die Gewalt an Heimkindern in kirchlichen wie staatlichen Erziehungsheimen muß nicht weiter eingegangen werden. Hier hat der Runde Tisch hinreichend Material zusammentragen lassen und es gibt auch wissenschaftliche Veröffentlichungen, die belegen, daß die Klagen der ehemaligen Heimkinder aus diesen Einrichtungen die Zustände realistisch wiedergeben:
    Einweisungen ohne korrekte rechtliche Grundlage,
    Zwangsarbeit[
    7],
    persönlichkeitszerstörende Demütigungen,
    Mißhandlungen und
    sexueller Mißbrauch

    … waren in den untersuchten Heimen nicht ungewöhnlich, in manchen alltäglich. Durchgängig war das Vorenthalten von Bildungsangeboten, die die Kinder befähigt hätten, anspruchsvollere Berufe mit Zukunftsperspektive zu ergreifen. Dies alles gehört nur darum hierher, weil die Bedingungen für die Insassen der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie während des Zeitraums 1950 bis 1975 nicht besser waren. Beispielhaft sei hier auf die Volmarstein-Untersuchung verwiesen[
    8].

    Man darf erwarten, daß eine Untersuchung ähnlicher Einrichtungen zu ähnlichen Ergebnissen kommen wird. Dies wäre die erste Aufgabe des Ausschusses. Am Runden Tisch wie auch in der Nachgeschichte mit dem Fonds für ehemalige Heimkinder fanden diese Einrichtungen keine Berücksichtigung, nicht einmal Erwähnung. Vom Runden Tisch wurde recht rüde mitgeteilt, man sei für diese Gruppe nicht zuständig. Dabei blieb es bis heute. Das gleiche gilt, und sei der Vollständigkeit halber angefügt, für Säuglingsheime.

    2. Die Geschichte des Runden Tisches …

    … ist insofern heranzuziehen, als sich eine solche nicht wiederholen darf, nun für die bisher vernachlässigten Heimkindergruppen. Nach erfolgreicher Petition der ehemaligen Heimkinder aus den Erziehungsheimen[
    9] setzte der Bundestag den Runden Tisch unter der Leitung von Frau Vollmer ein. Frau von der Leyen, die damalige Familienministerin ließ jedoch verlauten: „Die Einrichtung eines nationalen Entschädigungsfonds wird von Bundestag und Bundesregierung nicht angestrebt.[10] Diesen Teil der Geschichte habe ich in meiner Anhörung am Runden Tisch am 2. April 2009[11] ausführlich dargestellt und auf weitere „Geburtsfehler“ verwiesen, so besonders die asymmetrische Machtverteilung am Runden Tisch, die vonseiten der Leitung wie der Mehrheit nie als Problem angesprochen, geschweige denn kompensiert wurde. So wurde der Runde Tisch zum Lehrstück, wie man schwächere Partner übertölpelt. Das Ergebnis war eine erzwungene Einstimmigkeit mit allen Tricks, die einer gewieften Verfahrensleiterin zur Verfügung stehen. Ich habe diesen Teil der Geschichte analysiert und interpretiert[12]. Ein Untersuchungsausschuß wird – denke ich – um eine gründliche Beachtung dieser Vorgänge nicht umhinkommen können.

    3. Die Nachgeschichte …

    … ist noch nicht abgeschlossen und ich kann auf diverse aktuelle Veröffentlichungen in den Medien verweisen, aber auch auf meinen Blog, der diese Probleme immer wieder aufgreift.[
    13] Zur Nachgeschichte gehört aber auch, daß (angeblich) Behinderteneinrichtungen den Fonds Heimkinder gespeist haben, obwohl dieser nicht für diese Gruppe vorgesehen war, und folgerichtig ist man dort auch nicht bereit, Zahlungen zu leisten. Meine Anfrage an die Volmarsteiner Anstalten[14] blieb bis heute ohne Antwort. Auch deren ehemaligen Insassen wurde auf gleiche Anfrage keine Antwort zuteil[15].


    Nun also die Bitte nach einem Untersuchungsausschuß für die Opfer von Gewalt in Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie während der Jahre 1950 bis 1975. Hoffentlich kommt er und hoffentlich kann er freigehalten werden von allem Ränkespiel der Einrichtungen, die ihn zu fürchten haben.


    [
    1] www.bioskop-forum.de/publikationen/newsletter-behindertenpolitik.html

    Der Antragstext: „Der Deutsche Bundestag möge einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss einrichten, der

    Erstens: die Gewalt an Heimkindern in Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie während des Zeitraums 1950 bis 1975 untersucht.

    Zweitens: die gesetzlichen Bestimmungen der 30jährigen Verjährung in den Fällen aufhebt, in denen Heimmitarbeiter gegen internationale Vereinbarungen verstoßen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen haben.“

    [
    2] www.un.org/Depts/german/uebereinkommen/ar61106-dbgbl.pdf www.behindertenbeauftragte.de/DE/Themen/Internationales/EU/EU_node.html

    [3] Heute „Die Evangelische Stiftung Volmarstein“ www.esv.de/

    [4] Siehe auch unten Punkt 3. Die Nachgeschichte

    [
    5] dierkschaefer.wordpress.com/2014/02/09/das-durfte-aufsehen-erregen/ www.wdr5.de/sendungen/diesseitsvoneden/missbrauchirland100.html

    [6] Ich habe in einer Anhörung bei der zweiten Sitzung des Runden Tisches alle Problembereiche behandelt und anschließend zu Protokoll gegeben dierkschaefer.files.wordpress.com/2009/04/runder-tisch-bericht-ds.pdf, zudem habe ich Verfahrensvorschläge unterbreitet, die zu einem angemessenen Ergebnis geführt hätten, wenn man denn gewollt hätte: dierkschaefer.files.wordpress.com/2009/04/verfahrensvorschlage-rt.pdf, erneut aufgegriffen unter: dierkschaefer.wordpress.com/2010/08/27/losungsvorschlage-von-dr-wiegand/

    [7] Ein Begriff, der am Runden Tisch nicht zugelassen war, doch der Tatsache, daß erzwungene Arbeit, über normale Mithilfe im Heimalltag hinausging hatte auch die Vorsitzende als richtig anerkannt. Kompensationszahlungen für entgangene Rentenansprüche werden jedoch erst für Zwangsarbeit ab dem 14. Lebensjahr gewährt, obwohl es auch nachgewiesenermaßen Kinderarbeit gegeben hat.

    [
    8] Hans-Walter Schmuhl und Ulrike Winkler, Gewalt in der Körperbehindertenhilfe, Das Johanna-Helenen-Heim in Volmarstein von 1947 bis 1967 eine Besprechung unter: dierkschaefer.wordpress.com/2010/03/21/im-herzen-der-finsternis/

    [9] www.veh-ev.eu/Der_Verein/Petition/Petition_des_Vereins_ehemaliger_Heimkinder.pdf

    [10] Zitiert nach: dierkschaefer.files.wordpress.com/2009/04/runder-tisch-bericht-ds.pdf

    [11] dierkschaefer.wordpress.com/2009/04/05/anhorung-runder-tisch-2-april-2009/

    [12] dierkschaefer.wordpress.com/2011/01/31/der-runde-tisch-heimkinder-und-der-erfolg-der-politikerin-dr-antje-vollmer/

    [13] dierkschaefer.wordpress.com

    [14] dierkschaefer.wordpress.com/2013/11/21/volmarsteiner-anstalten-und-ihr-finanzbeitrag/

    [15] dierkschaefer.wordpress.com/2013/12/12/sobald-wir-konkretere-informationen-erhalten-melden-wir-uns-bei-ihnen/

    .

QUELLE: Dierk Schaefers Blog. Von Dierk Schäfer formuliert und veröffentlicht 25. Mai 2014. Posted in Geschichte, Gesellschaft, Heimkinder, Justiz, Kirche, Kriminalität, Pädagogik. Erstveröffentlichung des Originals @ dierkschaefer.wordpress.com/2014/05/25/untersuchungsausschuss-gefordert/#comments ( Weiterverbreitung erlaubt und ausdrücklich erwünscht. )
Auch schon, seit 30.05.2014, wiedergegeben auf der Vereinswebseite des Vereins ehemaliger Heimkinder e.V. @
www.veh-ev.eu/home/vehevinf/public_html / www.veh-ev.eu/home/vehevinf/public_html/uncategorized/untersuchungsausschuss-gefordert/

.
nach oben
Sortierung ändern:  
Anfang   zurück   weiter   Ende
Seite 921 von 1.153
Gehe zu:   
Search

powered by carookee.com - eigenes profi-forum kostenlos

Design © trevorj