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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Martin MITCHELL
New PostErstellt: 17.05.14, 10:38     Betreff:  Vertragspartner - Pakt für bürgerliche und politische Rechte Antwort mit Zitat  

ALPINA Erwachsene Skihelm Grap, Blac...
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„Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“

"No one shall be subjected to torture or to inhuman or degrading treatment or punishment."


Zusammemfassung

Folgende Möglichkeiten und Alternativen bestehen und jeder Bürger in Europa / in der Europäischen Union kann diesen Weg gehen:

1.) Man kann sich gemäß Europarecht und Internationalem Menschenrecht an den EUROPÄISCHEN GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE in Straßburg wenden, muß aber erst alle innerstaatlichen Gerichtsinstanzen in seinem eigenen Lande durchlaufen haben bevor diese Möglichkeit besteht.

( Jeder Bürger in welchem Land auch immer kann auch die folgenden beiden Wege gehen: )

2.) Man kann sich an das Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (OHCHR) / das Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte –
Anti-Folter Abteilung in Genf in der Schweiz wenden, muß aber erst alle innerstaatlichen Gerichtsinstanzen in seinem eigenen Lande durchlaufen haben bevor diese Möglichkeit besteht. Letzteres ist keine gerichtliche Prozedur sondern ein völkerechtlicher Weg.

3.) Man kann sich an seine eigene innerstaatliche Menschenrechtsorganisation wenden (falls solch eine Organisation im Lande existiert und diese auch wirklich unabhängig vom Staat ist), und diese innerstaatliche Meschenrechtsorganisation wird dann (a.) ihre eigene diesbezügliche Untersuchung gestalten/abhalten und (b.) wird es dann möglicherweise so so arrangieren (lobby), dass das UN ANTI-FOLTER KOMITTEE ebenso darauf aufmerksam wird und dem menschenrechtsverstoßenden Staat einen diesbezüglichen Fragenkatalogue vorlegt.

Es gibt keinen specifischen und einzigen DIREKTEN LINK auf den man verweisen könnte, der diese Wege und Möglichkeiten aufzeichnet, geschweige denn einen solchen Link der in Deutsch zu lesen wäre. Alles ist weitgehend in Englisch, denn dies ist die offizielle Sprache des Völkerrechts; auch für Deutschland und Österreich und für jedes andere beliebige Land der Welt ebenso.

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