Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
Textauszüge aus DIMR website / Text Extracts from DIMR website:
»Menschenrechte schützen und fördern Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Es trägt zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte bei. Das Institut setzt sich dafür ein, dass Menschenrechte bei innen- und außenpolitischen Entscheidungen berücksichtigt und internationale Menschenrechtsabkommen in Deutschland umgesetzt werden.«
»Unabhängig und gemeinnützig Das Institut ist als gemeinnütziger Verein organisiert. Es ist politisch unabhängig und bestimmt selbst über die Ausrichtung seiner Arbeit. Die Richtlinien für die inhaltliche Arbeit legt ein 18-köpfiges Kuratorium fest. Es besteht aus Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Medien.«
»Wie finanziert sich das Institut? Das Institut wird vom Bundesministerium der Justiz, vom Auswärtigen Amt, vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie aus Drittmitteln finanziert.«
»Deutsches Institut für Menschenrechte Das Institut wurde 2001 auf Empfehlung des Deutschen Bundestages gegründet. Es soll über die Lage der Menschenrechte im In- und Ausland informieren und zur Prävention von Menschenrechtsverletzungen sowie zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte beitragen.«
Statutory Body: »Australian Human Rights Commission« - »AHRC« ( innerstaatliche statutarisch eingerichtete Menschenrechtsorganisation völlig unabhängig von der Regierung – totally independent of government ) WIKIPEDIA @ en.wikipedia.org/wiki/Australian_Human_Rights_Commission AHRC website: www.humanrights.gov.au/ e-mail: Complaints - e-mail: Communicationts -
Statutory Body: »Human Rights Commission (New Zealand)« - »NHRI« ( »national human rights institution« ) ( innerstaatliche statutarisch eingerichtete Menschenrechtsorganisation völlig unabhängig von der Regierung – totally independent of government )
Stautory Body: »Irish Human Rights Commission« - »IHRC« ( innerstaatliche statutarisch eingerichtete Menschenrechtsorganisation völlig unabhängig von der Regierung – totally independent of government )
WIKIPEDIATextauszug / Text Extract: »The functions of the IHRC include advising on the compatibility of legislation with the rights protected by the Constitution of Ireland and by international treaties to which the state is party. It also engages inhuman rights educationand conducts inquiries into alleged violations of human rights[in Ireland]«
As is only now being ascertained / unfortunately only now being discovered … As far as Ireland is concerned, the former inmates of the Magdalene Laundries / Magdalene Institutions (»Justice for Magdalenes« - »JFM«) turned to and lodged their complaint (June 2010) with their own national statutory »Irish Human Rights Commission« - »IHRC«, who, after proper investigation of the issues (2010-2013), found in the decision(s) it consequently handed down (November 2010; 5 February 2013; 18 June 2013) that Ireland (ie. the Irish State) – according to the relevant international human rights legislation and agreements – in this regard had participated in FORCED LABOUR and was guilty of serious human rights violations and that therefore the former inmates were entitled to proper compensation from the state. ----- See index of all relevant documents @www.ihrc.ie/search/?cx=000534482150270691479%3Ablto3paiva4&cof=FORID%3A11&q=Magdalene&sa.x=32&sa.y=6 amongst these also especially the 35-page assessment report @ www.ihrc.ie/download/pdf/ihrc_assessment_of_the_human_rights_issues_arising_in_relation_to_the_magdalen_laundries_nov_2010.pdf
Wie sich letztendlich herausstellt / leider erst jetzt herausstellt … Was Irland betrifft, hatten sich die damaligen Insassen der Magdalenen Wäschereien / Magdalenen Heime (»Justice for Magdalenes« - »JFM«) mit ihrer Beschwerde (Juni 2010) an ihre eigene nationale statutarische Menschenrechtsorganisation »Irish Human Rights Commission« - »IHRC« gewandt, die dann (2010-2013) nachdem sie diese Angelegenheiten gründlich untersucht hatte , (November 2010; 5 February 2013; 18 June 2013) zu dem SchlussundBeschluss / Beschlüssen kam, dass Irland (d.h. der Irische Staat) sich an ZWANGSARBEIT beteiligt hatte und sich somit – gemäß relevantem Völkerrecht – schwerwiegenden Menschenrechtsverstößen schuldig gemacht hatte und dass demzufolge den damaligen Insassen von staatlicher Seite angemessene Entschädigung zustünde. ----- Siehe Index aller relevanten diesbezüglichen Dokumente @ www.ihrc.ie/search/?cx=000534482150270691479%3Ablto3paiva4&cof=FORID%3A11&q=Magdalene&sa.x=32&sa.y=6 und unter diesen auch insbesondere den 35-seitigen assessment report @ www.ihrc.ie/download/pdf/ihrc_assessment_of_the_human_rights_issues_arising_in_relation_to_the_magdalen_laundries_nov_2010.pdf .