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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Entschädigung für ehemalige Heimkinder

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Autor Beitrag
Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 04.06.14, 08:13  Betreff:  Heimkinder massiv ausgebeutet und um Milliarden betrogen  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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    Zitat:
    .
    Forderungskatalog des VEH e.V.

    Veröffentlicht am 3. Juni. 2014.

    Als Sofortmaßnahmen fordern wir:

    1. Ausweitung der sogenannten Rentenersatzleistungen auf Kinder, die vor Vollendung des 14. Lebensjahres Zwangsarbeit leisten mussten.
    2. Zahlungen der uns gestohlenen und hinterzogenen Löhne nebst Zinsen.
    3. Sofortige Einstellung der Zahlungen von Sachleistungen – die dafür bereitgestellte Summe ist dem ehemaligen Heimkind direkt und ohne Vorlage von Kostenvoranschlägen, Quittungen und Belegen zu überweisen.
    4. Die Sicherung dieser Zahlungen, so dass sie unpfändbar sind.
    5. Die Verlängerung des Fonds Ehemalige Heimkinder über das Jahr 2014 hinaus.
    6. Regelmäßige, großformatige Anzeigen in überregionalen Medien, so dass die Informationen über den Fonds wirklich alle ehemaligen Heimkinder erreicht.
    7. Die Einbeziehung von Ehemaligen mit Behinderung, von Psychiatrisierten, von Säuglingen und Kleinkindern in die Gruppe derer, die vom Fonds partizipieren können.
    8. Eine „verwaltungsschlankere“ Lösung für den Fonds, die tatsächlich nicht nur die Auszahlungen beträchtlich beschleunigen würde, sondern auch sehr viel billiger wäre.
    9. Konkrete Aussagen dazu, was mit unseren in Anlaufstellen und Lenkungsausschüssen gesammelten persönlichen Daten geschieht.
    10. Regelmäßige Veröffentlichungen von Zahlen – Wie viele Menschen wurden beraten, wie viele haben Zahlungen in welcher Höhe erhalten – sowie Veröffentlichungen über die Arbeit der Ompudspersonen.
    11 Berücksichtigung ehemaliger Heimkinder beim Fonds Sexueller Kindesmissbrauch – auch dann, wenn Sie Gelder beim Fonds Ehemaliger Heimkinder beantragt haben. Bekanntermaßen schließt das eine (Zwangsarbeit etc.) das andere (sexuelle Gewalt) nicht aus.

    Darüber hinaus fordern wir:

    12. Klärung über den Verbleib von Sozialabgaben und Waisenrenten.
    13. Verzicht auf Verjährungseinrede bezüglich Schadensersatz und Lohnersatz.
    14. Zahlbarmachungsvorschrift für ehemalige Heimkinder analog dem Ghettorentengesetz. Denn auch wir mussten Zwangsarbeit für verschiedenste Industriebetriebe leisten – dasselbe gilt für landwirtschaftliche Betriebe.
    15. Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Klärung der höchst zweifelhaften Vorgänge und Methoden, mit denen ehemalige Heimkinder am Runden Tisch Heimerziehung hintergangen wurden.

    Als logische Konsequenz daraus fordern wir eine sachliche und ergebnisorientierte Auseinandersetzung – in Augenhöhe – mit den:
    ● Industriebetrieben. Es ist hinlänglich bekannt und durch Zeugenaussagen und Gutachten belegt, dass Heimkinder umfangreich für noch heute bestehende Industriebetriebe arbeiteten.
    ● Landwirtschaftlichen Betrieben. Auch hier ist aus Gutachten bekannt, dass Heimkinder umfangreiche Schwerstarbeit unter inhumanen Konditionen leisten mussten.
    ● Krankenversicherungsträgern. In Gutachten festgehalten wird die Schädigung von bis zu 800.000 Opfern, mit erklecklichen Spätschäden. Die GKV hat eine Regressobliegenheit, die hier im Milliardenbereich liegt.

    .

QUELLE / DIREKT LINK: Verein ehemaliger Heimkinder e.V. @ www.veh-ev.eu/home/vehevinf/public_html/uncategorized/forderungskatalog-des-veh-e-v/
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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 05.06.14, 04:38  Betreff:  Einladung zur Heimkinder-Konferenz in Münster Sa. 14.06.2014  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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Der Verein ehemaliger Heimkinder e.V. lässt wissen:

    Zitat:
    .
    Heimkinderkonferenz am 14.06.2014 in Münster/Westf.

    Ehemalige Heimkinder -
    Gewalt und Zwangsarbeit
    Wann kommt die Entschädigung


    Öffentliche Veranstaltung –
    Samstag, 14. Juni 2014 um 10:30 Uhr bis 18:00 Uhr

    .

Das Ganze ist schon in Plannung seit Ende März 2014 ( im April war der vorgeschlagene „Veranstaltungsort“ noch das „LANDESHAUS“ in „Münster“ in „NRW“ )

Der jetzt und endgültig gewählte „Veranstaltungsort“ für diese Öffentliche Veranstaltung ist nun definitiv:

    Zitat:
    .
    [ Zusammenkunft: ] Cafe "Die Weltbühne",
    [ Gebäude: ] Kommunikationszentrum im ESG-Haus,
    [ Bezeichnung: ] Breul 43,
    [ Ort: ] Münster, NRW,
    [ Termin: ] Samstag, 14. Juni 2014 um 10:30 Uhr bis 18:00 Uhr

    .

Das Veranstaltungsprogramm und die vom Verein verfolgten Ziele sind auf der Vereinswebseite des Vereins ehemaliger Heimkinder e.V. für jeden anschaubar:

www.veh-ev.eu/home/vehevinf/public_html/uncategorized/heimkinderkonferenz-am-14-06-2014-in-muensterwestf/
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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 07.06.14, 09:50  Betreff:  Heimkinder massiv ausgebeutet und um Milliarden betrogen  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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Hier zitiert und jetzt noch einmal hochgeholt wird von mir ein meinerseitiger Beitrag aus dem Jahre 2011: Beitrag 39 vom Donnerstag, 10. März 2011, um 04:32 Uhr im Thread »GERMANY. - Wer soll für den Schaden der Heimopfer und Missbrauchsopfer haften?« im HEIMKINDER-FORUM.DE @ http://heimkinder-forum.de/v3/board3-heim-talk/board7-offener-talk-heime/12566-germany-wer-soll-für-den-schaden-der-heimopfer-und-missbrauchsopfer-haften/index2.html#post237517

    Zitat:
    .
    Eingeständnis. - Die Beweise der nachkriegsdeutschen Zwangsarbeit befinden sich in den Kirchen-Archiven !

    Concession / confession: Evidence of post-war forced labour within Germany can be found in the church archives !

    In der Bundesrepublik Deutschland weigern sich alle Medien diese Fakten zu veröffentlichen --- sie sagen es zwar nicht eindeutig, dass sie sich weigern, aber sie veröffentlichen es einfach nicht ( Selbstzensur pur !!! ).

    The media ( all relevant Media ! ) in the Federal Republic of Germany refuse to publish these facts. It is not that they say that they refuse to publish these facts, but they simply don’t publish it ( uncompromising self-censorship !!! ).

    In GERMANY war Zwangsarbeit sofort nach dem Zweiten Weltkrieg wieder akzeptabel und wurde weitgehend angewendet ( um die Betriebe aufrechtzuerhalten und die Wirtschaft anzukurbeln und in Schwung zu halten – denn es herrschte besonders in West-Deutschland über lange Jahre hinweg Arbeitermangel [ besonders auch Mangel an Arbeitern und Arbeiterinnen, die bereit gewesen wären für einen Hungerlohn oder sogar völlig umsonst zu arbeiten ! ] ) !!!

    Nutznießer von nachkriegsdeutscher Zwangsarbeit scheffelten dabei über Jahrzehnte hinweg Milliarden-Gewinne in ihre Geldbeutel, vielfach auch noch ohne jegliche Steuern dafür zu bezahlen.

    Germany arrogantly continues to deny and ignore its breach of international law pertaining to the continued use of "forced labour" in its child welfare institutions immediately after cessation of hostilities in 1945 --- and continuing in West-Germany for many decades after the war – with the churches in the forefront of this ongoing despicable practice raking in billions in profits therefrom ( between ca 1945-1985 ) !!! – and not willing even today, in 2011 [ or even in 2014 ], to make amends for these atrocious transgressions and human rights violations back then.

    Führende evangelische Kirchenmitarbeiterin / „Erzieherin“, Dr. Rosemarie Kamp, unbeabsichtigt gesteht nachkriegsdeutsche „Heimkinder-Zwangsarbeit“ ein und sieht nichts verwerfliches darin.

    Ich erwähne dies immer mal wieder schon über die letzten acht Jahre hinweg.
    Ich weiß nicht wie oft ich noch darauf hinweisen muß bevor jemand DAVON Kenntnis nimmt – oder auch nur die deutschen Medien DAVON Kenntnis nehmen:

    Schon in 1947/1948/1949 protestierte ein führender britischer Offizier offiziell gegen die Fortführung in West-Deutschland von „Heimkinder-Zwangsarbeit“ ( besonders in seinem Areal im nordöstlichen Niedersachsen ! ) in einem evangelisch-lutherischen „Mädchenerziehungsheim“ in Braunschweig [ Marienstift genannt – steht nur als ein Beispiel von vielen in West-Deutschland ! ] --- und die gesamte Evangelische Kirche in Deutschland und die gesamte Innere Mission / Diakonie lehnte sich gegen seinen offiziellen Protest auf, und hielt ihren Aufstand gegen den Protest dieses führenden Offiziers der britischen Besaztungsmacht schriftlich fest ( weil diese „Heimkinder-Zwangsarbeitin Deutschland einfach so „Gang und Gäbe“ sei und das „immer schon so gewesen“ sei ! – d.h. „Heimkinder in Deutschland waren schon immer gezwangsarbeitet worden“ und das würde auch „weiterhin so fortgeführt“ werden“ ! ).

    Woher weiß ich, der Australier Martin Mitchell, das ? – Weil ich selbst solch ein Zwangsarbeiter in einer anderen evangelisch-lutherischenEinrichtung in West-Deutschland, in einem Moor in Niedersachen in den frühen 1960er Jahren war.

    und

    Weil im Jahre 2000, anhand von umfangreichem kirchlichen Archivmaterial, öffentlich und ganz freiwillig und lobpraisend eingehend von diesem reputablen führenden Mitglied der Evangelischen Kirche in Deutschland – sowohl wie ein führendes Mitglied dieserArbeitsausbeutungseinrichtungen“ – Dr. Rosemarie Kamp, persönlich, in dem Kirchen-Magazin Doppelpunkt DARÜBER berichtet wurde:


    www.heimkinder-ueberlebende.org/70_Jahre_evangelische_und_katholische_Maedchenerziehungsheime_in_Deutschland_No01.html ( Das Original dieses umfangreichen und detailierten Artikels von Dr. Rosemarie Kamp, in dem Kirchen-Magazin Doppelpunkt aus dem Jahre 2000, war zuvor hier aufrufbar @ www.marienstift-braunschweig.de/fileadmin/downloads/doppelpunkte/archiv/2003/2003_2.pdf, ist aber jetzt, stattdessen, hier aufrufbar @ www.marienstift-braunschweig.de/fileadmin/daten/doppelpunkte/archiv/2003/2003_2.pdf ( 955.56 KB ) ) [ aber im Jahre 2014 auch dort jetzt nicht mehr auffindbar ! Die Evangelische Kirche in Deutschland hat diesen diesbezüglichen Text jetzt völlig aus dem Internet verschwinden lassen ! ]

    .

Ich selbst aber habe, als Einziger, diesen Text gut aufbewahrt und er ist wie zuvor auch weiterhin hier aufrufbar @ www.heimkinder-ueberlebende.org/70_Jahre_evangelische_und_katholische_Maedchenerziehungsheime_in_Deutschland_No01.html
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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 09.06.14, 02:00  Betreff:  Einladung zur Heimkinder-Konferenz in Münster Sa. 14.06.2014  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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Das Ganze noch einmal im vollständigen Überblick:

An alle Anwesenden zu dieser Veranstaltung – ob Vereinsmitglied oder nicht.

    Zitat:
    .
    Liebes Mitglied / Liebe Mitglieder / Liebe Anreisende / Liebe Anwesende

    wir laden Sie herzlich zu unserer Heimkinderkonferenz "Ehemalige Heimkinder - Gewalt und Zwangsarbeit - Wann kommt die Entschädigung?" ein.

    Termin: 14.06.2014

    10:30 Uhr - ca. 18:00 Uhr

    Veranstaltungsort: Cafe "Die WeltbühneKommunikationszentrum im ESG-Haus

    Adresse: Breul 43 | 48143 Münster | Westfalen

    Gemeinsam wollen wir mit verschiedenen Fachleuten und den Linken im LWL diskutieren und beraten, wie eine Entschädigung der ehemaligen Heimkinder durchgesetzt werden kann. In der Konferenz wird das zentrale Thema sein, mit welchen politischen Aktivitäten die nachstehenden Hauptforderungen durchgesetzt werden können:

    1. Anhörung im Bundestag
    2. eine Rente analog dem Ghetto-Renten-Gesetz (ZRBG)
    3. die Beteiligung der Industrie an dem aufzulegenden Fonds

    Es wird darüber hinaus die Frage gestellt, inwieweit eine geschlossene Unterbringung von Kindern Gewalt erzeugt. Und es wird am aktuellen Beispiel der geschlossenen Einrichtung der Haasenburg eine verfehlte - schwarze ? - Pädagogik dargestellt und deren Folgen für die Kinder und Jugendlichen.


    Veranstaltungsablauf:

    10:30 Uhr --- Einlass und Kaffeetrinken

    11:00 Uhr --- Eröffnung und Begrüßung -
    Grußwort von Ulla Jelpke MdB für die Fraktion DIE LINKE im Bundestag

    11:15 Uhr --- Geschlossene Unterbringung - Kontinuität eines Unrechtsystems (Dr. Burkhard Wiebel)

    11:45 Uhr --- Die Haasenburg - Wenn nichts geschieht (Torsten Krause, MdL Brandenburg, Fraktion DIE LINKE)

    12:15 Uhr --- Der Bundestag und die ehemaligen Heimkinder (Heidrun Dittrich, ehem. MdB Fraktion DIE LINKE im Bundestag)

    12:30 Uhr --- Mittagspause

    13:15 Uhr --- Ehemalige Heimkinder - mit und ohne Behinderung - berichten über Zwangsarbeit in konkreten Firmen

    14:15 Uhr --- Juristische Möglichkeiten zur Durchsetzung einer Entschädigung (Michael Witti)

    14:45 Uhr --- Kaffeepause

    15:15 Uhr --- Forderungskatalog des VEH

    15:30 Uhr --- Podiumsdiskussion
    Vorstand VEH, Torsten Krause, Björn Ludes, Michael Witti, Heidrun Dittrich, Burkhard Wiebel (Moderation)

    17:30 Uhr --- Zusammenfassung, Aktivitäte

    18:00 Uhr --- Schlusswort

    Wir freuen uns auf eine spannende Veranstaltung und auf möglichst viele BesucherInnen!


    Unser Forderungskatalog

    Als Sofortmaßnahmen fordern wir:

    1. Ausweitung der sogenannten Rentenersatzleistungen auf Kinder, die vor Vollendung des 14. Lebensjahres Zwangsarbeit leisten mussten.
    2. Zahlungen der uns gestohlenen und hinterzogenen Löhne nebst Zinsen.
    3. Sofortige Einstellung der Zahlungen von Sachleistungen – die dafür bereitgestellte Summe ist dem ehemaligen Heimkind direkt und ohne Vorlage von Kostenvoranschlägen, Quittungen und Belegen zu überweisen.
    4. Die Sicherung dieser Zahlungen, so dass sie unpfändbar sind.
    5. Die Verlängerung des Fonds Ehemalige Heimkinder über das Jahr 2014 hinaus.
    6. Regelmäßige, großformatige Anzeigen in überregionalen Medien, so dass die Informationen über den Fonds wirklich alle ehemaligen Heimkinder erreicht.
    7. Die Einbeziehung von Ehemaligen mit Behinderung, von Psychiatrisierten, von Säuglingen und Kleinkindern in die Gruppe derer, die vom Fonds partizipieren können.
    8. Eine „verwaltungsschlankere“ Lösung für den Fonds, die tatsächlich nicht nur die Auszahlungen beträchtlich beschleunigen würde, sondern auch sehr viel billiger wäre.
    9. Konkrete Aussagen dazu, was mit unseren in Anlaufstellen und Lenkungsausschüssen gesammelten persönlichen Daten geschieht.
    10. Regelmäßige Veröffentlichungen von Zahlen – Wie viele Menschen wurden beraten, wie viele haben Zahlungen in welcher Höhe erhalten – sowie Veröffentlichungen über die Arbeit der Ompudspersonen.
    11. Berücksichtigung ehemaliger Heimkinder beim Fonds Sexueller Kindesmissbrauch – auch dann, wenn Sie Gelder beim Fonds Ehemaliger Heimkinder beantragt haben. Bekanntermaßen schließt das eine (Zwangsarbeit etc.) das andere (sexuelle Gewalt) nicht aus.

    Weiterhin fordern wir:

    12. Klärung über den Verbleib von Sozialabgaben und Waisenrenten.
    13. Verzicht auf Verjährungseinrede bezüglich Schadensersatz und Lohnersatz.
    14. Zahlbarmachungsvorschrift für ehemalige Heimkinder analog dem Ghettorentengesetz. Denn auch wir mussten Zwangsarbeit für verschiedenste Industriebetriebe leisten – dasselbe gilt für landwirtschaftliche Betriebe.
    15. Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Klärung der höchst zweifelhaften Vorgänge und Methoden, mit denen ehemalige Heimkinder am Runden Tisch Heimerziehung hintergangen wurden.


    Als logische Konsequenz daraus fordern wir eine sachliche und ergebnisorientierte Auseinandersetzung - in Augenhöhe - mit den:

    Industriebetrieben. Es ist hinlänglich bekannt und durch Zeugenaussagen und Gutachten belegt, dass Heimkinder umfangreich für noch heute bestehende Industriebetriebe arbeiteten.
    Landwirtschaftlichen Betrieben. Auch hier ist aus Gutachten bekannt, dass Heimkinder umfangreiche Schwerstarbeit unter inhumanen Konditionen leisten mussten.
    Krankenversicherungsträgern. In Gutachten festgehalten wird die Schädigung von bis zu 800.000 Opfern, mit erklecklichen Spätschäden. Die GKV hat eine Regressobliegenheit, die hier im Milliardenbereich liegt.

    Für den Vorstand [ Verein ehemaliger Heimkinder e. V. ]
    Dirk Friedrich
    Heidi Dettinger

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Einladung zur Heimkinder-Konferenz in Münster Sa. 14.06.2014
Gast
New PostErstellt: 09.06.14, 12:46  Betreff:  Einladung zur Heimkinder-Konferenz in Münster Sa. 14.06.2014  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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In Bezug auf den Veranstaltungshinweis in den beiden vorhergehenden meinerseitigen diesbezüglichen Beiträgen (oben) hier in diesem Thread, ist folgendes zu sagen:

Seitens der folgenden Heimkinder-Internetauftritte: (1.) "kinder-heim.de"/"Treffpunkt Ehemaliger Heimkinder"/"Regenbogenstadt"/„Seppel-Forum“ (betrieben von Heiko Streichert und Jan Wundrack), (2.) "Heimkinder-Oase"/"Oase für Heimkinder" (betrieben von Klaus-Dieter Kranholdt), (3.) "Heimkinderinsel"/"Insel-für-Heimkinder" (betrieben von Gudrun+Helmut Mickley/„Gudrun“ und „opa-baba“), (4.) "imheim.net"/„Heimkinder-Community“ (betrieben von Ute Marschalek/„angel76“) und (5.) "Gedenkstätte Geschlossener Jugendwerkhof-Torgau"/"Jugendwerkhof-Torgau.info" (betrieben von Gabi Beyler und Bettina Klein) [ alles Webseiten/Foren hauptsächlich betrieben von Leuten in den östlichen Teilen Deutschlands ], gibt es bisher – 09.06.2014 – keinen Hinweis auf die »Einladung zur Heimkinder-Konferenz in Münster Sa. 14.06.2014«, obwohl auch sie sich alle durchaus bewusst sind, dass diese öffentliche Veranstaltung organisiert vom Verein ehemaliger Heimkinder e.V. am Samstag, 14. Juni 2014 in Münster stattfindet. - All diese Webseitenbetreiber sind kürzlich von mir persönlich per Email darüber informiert worden.
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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 09.06.14, 23:48  Betreff:  Vortrag vom 27.05.2014 Esslingen: Prof.Dr. Manfred Kappeler  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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    Zitat:
    .
    [ Seite 1 ]

    Prof. Dr. Manfred Kappeler


    Vortrag im Rahmen der Ethik-Vorlesung an der Hochschule Esslingen (Fakultät Soziale Arbeit) am 27.5.2014

    Anvertraut und ausgeliefert

    Statt Hilfe und Unterstützung erfuhren sie Unrecht und Leid – Kinder und Jugendliche in der Heimerziehung der Vierziger-Siebzigerjahre.

    Zunächst eine Vorbemerkung zu den Grundlagen meines Vortrags:
    ■ Berufserfahrung als junger Sozialpädagoge in der Heimerziehung in den Jahren 1960 – 1968
    ■ Supervisor von pädagogischen Fachkräften in Heimen und sozialpädagogischen Wohngemeinschaften
    ■ Lehrtätigkeit in Ausbildungs- und Studiengängen (Fachschulen, Fachhochschulen, Universitäten)
    ■ Beteiligung an der Kritik der Heimerziehung Ende der Sechzigerjahre (Heimkampagne) und an der Entwicklung von Alternativen
    ■ Wissenschaftliche und publizistische Arbeiten zur Heimerziehung (1. Veröffentlichung 1964 in der Fachzeitschrift „Unsere Jugend“ – jüngste Veröffentlichung in der Zeitschrift „Widersprüche“ im März 2014 und in der TAZ vom 3.3.2014)
    ■ Sachverständiger im Petitionsausschuss und im Familienausschuss des Bundestages
    ■ Mitglied im Fachbeirat des AFET (Bundesarbeitsgemeinschaft für erzieherische Hilfen) 2004 – 2012
    ■ Mitglied im Fachbeirat der Berliner Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder (West und Ost)
    ■ Moderation der Berliner Gruppe ehemaliger Heimkinder bis Juli 2012

    ■ Unterstützung der Initiative ehemaliger Heimkinder für ihre Rehabilitation und Entschädigung seit 2005.

    Mit der Gründung der Bundesrepublik im Jahr 1949 wurde auch die Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe und Jugendpflege (AGJJ – heute AGJ) als Dachverband der Jugendhilfe gegründet. Gründungsmitglieder waren alle großen öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe. In der von Franz Josef Strauß, dem damaligen Leiter des Referats Jugendhilfe im Bayrischen Innenministerium, unterschriebenen Gründungsurkunde heißt es: „Durch die Arbeitsgemeinschaft soll die Tätigkeit der Behörden, der Verbände und Vereinigungen zusammengefasst und für die Jugendwohlfahrt fruchtbar gemacht werden. Es sollen damit alle Kräfte, die in echter Verantwortung dem Wohl und der Förderung unserer Jugend dienen, nach den Grundrechten, die im Grundgesetz der Bundesrepublik verankert sind, sich in wirksamer Weise für dieses Ziel frei entfalten können“. Aber trotz der Bindung an das GG und obwohl der Schutz der Menschenwürde und der Persönlichkeitsrechte durch die Grundrechte in der Verfassung seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland ohne Einschränkungen auch für die Säuglinge, Kleinkinder, Schulkinder und Jugendlichen galt die in Heimen leben mussten. Für den Schutz diese Kinder und Jugendlichen, die die Fürsorge und Geborgenheit einer Familie entbehren mussten, hatte der Staat eine besondere Verpflichtung:: das staatliche Wächteramt nach Art. 6 GG, dessen Ausübung die wichtigste Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe hätte sein müssen. Dennoch wurden sie in den Heimen der Jugendhilfe (damals Jugendfürsorge) wie bis 1945 weiterhin zu Ausgelieferten, die keine Chance hatten, sich gegen die ihnen zugefügte Erniedrigung, Unterdrückung und Ausbeutung zu wehren. Es gab keine Instanz, keine Person die ihnen zugehört oder gar geglaubt hätte.

    [ Seite 2 ]

    Nicht erst aus dem historischen Abstand von heute aus gesehen ist klar, dass die Jugendhilfe ihre Verpflichtung und Selbstverpflichtung auf die Grundrechte der Verfassung, auf Menschenwürde und Menschenrechte, wie sie in dem Gründungsdokument der AGJJ aus dem Jahr 1949 formuliert wurde, in der Alltagspraxis der Heimerziehung während der ersten drei Jahrzehnte der Bundesrepublik nicht eingelöst hat.

    Die mit den zentralen Grundlagen eines demokratischen und sozialen Rechtsstaates in krassem Widerspruch stehenden Zustände in der Heimerziehung waren der Fachöffentlichkeit und der Kinder- und Jugendpolitik zu jedem Zeitpunkt der bundesdeutschen Nachkriegsgeschichte bekannt. Es gab auch zu jedem Zeitpunkt einzelne Einrichtungen und Modellprojekte, die zeigen konnten, dass eine die Würde und die Rechte von Kindern/Jugendlichen achtende, ihre individuelle Entwicklung fördernde Erziehungspraxis in Heimen möglich war. Aber die unselige „Tradition“ der Fürsorgeerziehung als Zwangserziehung, die durch die NS-Jugendfürsorge noch eine Zuspitzung erfahren hatte, weltanschaulich-ideologische Barrieren und fehlender politischer Wille verhinderten über dreißig Jahre die flächendeckende Umsetzung von Alternativen und führten dazu, dass ca. 800 000 Mädchen und Jungen, ein erheblicher Teil von ihnen auch in Baden-Württemberg, in Heimen leben mussten, die zum Typus der Totalen Institutionen (Goffman 1967) gehörten.

    Erziehungsheime für Jugendliche

    Lange bevor diese soziologische Kategorie für auf Zwang beruhende und ihre „Regeln“ mit Gewalt gegen die in ihr „untergebrachten“ Menschen durchsetzende Systeme entwickelt wurde und zu einem festen Begriff in den Gesellschaftswissenschaften werden konnte, hatten Kritiker der Heimerziehung im Nachkriegsdeutschland genau beschrieben, was eine Totale Institution ist und was sie den ihr Ausgelieferten antut.

    Elisabeth Bamberger, die in den ersten Jahren nach Krieg und Faschismus das Jugendamt in München leitete, forderte schon 1948 die Abschaffung der Fürsorgeerziehung und die Streichung des unbestimmten Rechtsbegriffs Verwahrlosung aus dem Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG). Die Praxis der Fürsorgeerziehung hielt sie für pädagogisch kontraproduktiv und politisch mit einer demokratischen Gesellschaftsordnung nicht vereinbar. Sie kritisierte auch die bürokratische „seelenlose Aktenführung“ und Berichterstattung über Kinder, Jugendliche und ihre Familien in Jugendämtern und Heimen.. In dem Standardwerk „Handbuch der Heimerziehung“ wurde 1955 der „Zwangscharakter“ der Fürsorgeerziehung scharf kritisiert: „Sie erfordert eine rationale Durchgestaltung der Erziehung. Die Methode herrscht. Die Ordnung des Zusammenlebens erstrebt die erhöhte Brauchbarkeit des Zöglings. Das Erzieher-Zöglings-Verhältnis ist autoritär. Lehrer, Meister und Erzieher fordern als Vertreter objektiver Ansprüche Gehorsam. Deshalb gilt die gehorsame Unterordnung unter den Anspruch der Ordnung als Erziehungserfolg. Die menschliche Zuordnung dient den Ordnungs-, Lehr- und Arbeitsansprüchen. Unerbittlich hart werden Ordnungs- und Arbeitsgewöhnung organisiert. Die Dressur überwiegt das Bedürfnis, Einsicht zu wecken. Die Entschlossenheit der Macht, die das Ordnungssystem schützt, lässt überall den Strafcharakter noch durchschimmern. Die eindeutige Ausrichtung auf ein arbeitshartes Leben macht die Anstalt klar, einfach und durchsichtig. Der Apparat garantiert die Ordnung, die Leitung ordnet die Arbeit an, überwacht sie und bricht den Widerstand mit Gewalt. Drill, blinder Gehorsam und die Entpersönlichung des Verkehrs werden auf die Spitze getrieben. Der Anstaltsapparat mit seinem pädagogisch unvorgebildeten Aufseherstab bildet den äußeren Rahmen des versachlichten Lebens. Es wird unentwegt gearbeitet, um die Kraft der anderen Triebe zu schwächen. Die Arbeit richtet sich gegen körperliche Verweichlichung. Schwere körperliche Arbeit wird bevorzugt. Die Ausbildung in spezialisierter Arbeit von Lehr- und Anlernberufen wird als seltene Vergünstigung und als Arbeitsantrieb benutzt.“

    [ Seite 3 ]

    Entgegen der Forderung der ehemaligen Heimkinder am Runden Tisch Heimerziehung (RTH) wurde diese „Arbeit“ von der Mehrheit der Institutionenvertreter am RTH nicht als nach dem Grundgesetz verbotene Zwangsarbeit anerkannt, obwohl die im Abschlussbericht des Gremiums dargestellten Fakten und alle bekannten Forschungsergebnisse die Bewertung als Zwangsarbeit rechtfertigen würden.. Diese Nichtanerkennung ist einer der Gründe für die Verweigerung einer angemessenen finanziellen Entschädigung und eine der Hauptursachen für die große Unzufriedenheit vieler ehemaliger Heimkinder mit den „Empfehlungen“ des RTH, die auf der Basis des Bundestagsbeschlusses vom Juli 2011 gegenwärtig durch den Fonds Heimerziehung und die Anlauf- und Beratungsstellen der Bundesländer umgesetzt werden.

    Der Reformpädagoge und Mitbegründer der Gilde Soziale Arbeit Professor Hanns Eyferth charakterisierte schon 1950 die Verhältnisse in den Erziehungsheimen für Jugendliche folgendermaßen: „Sie richten sich auf eine Erziehung des durch Gehorsam erzwungenen vorschriftsmäßigen Verhaltens. Hier wirken sowohl ältere traditionelle Erziehungsauffassungen von der selbstverständlichen Gehorsamspflicht, wie konfessionelle Vorstellungen und schließlich militärische Vorbilder. Dabei haben wir aber nicht Aufseher, sondern Erzieher vor uns“.

    1970 veröffentlichte der in Sachen Erziehung renommierte Klett-Verlag (Stuttgart) eine empirische Studie zu drei Fürsorgeerziehungsheimen für männliche Jugendliche in Baden-Württemberg: einem staatlichen, einem katholischen und einem evangelischen. Die Befunde seiner Untersuchung, so der Autor Herrman Wenzel, seien lediglich eine Bestätigung seit langem bekannter Tatbestände. Je mehr Untersuchungen gleiche Missstände und Mängel aufzeigten, desto gültiger und dringender werde das Postulat, in der Erziehungshilfe neue Wege zu gehen. Der Misserfolg der Heimerziehung liege weitgehend im Versagen der Heime und Behörden begründet, das nicht mit fehlenden finanziellen Mitteln in den öffentlichen Haushalten entschuldigt werden könne. Wenzel zitiert die scharfe Kritik einer Delegation der britischen Regierung an der Praxis der Heimerziehung in Deutschland aus dem Jahre 1947 und vergleicht diese Kritik mit seinen Untersuchungsergebnissen. Sein Resümee: „Inzwischen sind mehr als zwei Jahrzehnte verflossen; die Kritik der britischen Delegation hat aber nichts an ihrer Aktualität eingebüßt“.

    1971 führte Professor Klaus Mollenhauer, einer der bedeutendsten Sozialpädagogen der „alten“ Bundesrepublik, eine empirische Untersuchung in sechs Erziehungsheimen durch. Ich zitiere das Ergebnis dieser Studie: „Eine Erziehung, die an den spezifischen Erziehungsbedürfnissen der Kinder und Jugendlichen orientiert wäre, konnte in keinem der untersuchten Heime beobachtet werden. Die ermittelten Zielvorstellungen und die beobachteten ihnen zugeordneten Methoden sind zugeschnitten auf abstrakte Normen, Einstellungs- und Verhaltensmuster, ohne dass deren Gültigkeit problematisiert würde, weder generell, noch in Bezug auf die Population auf die sie gemünzt sind.

    In diesem institutionellen und personellen Organisationszusammenhang werden die Kinder und Jugendlichen als Störfaktoren definiert. Wenn Anpassung an die Erfordernisse der Organisation somit de facto als der Erziehungszweck des Heimes ausgemacht werden kann, so entspricht dem, dass eine im eigentlichen Sinne pädagogische Konzeption entweder gar nicht oder nur in unzulänglichen Ansätzen vorhanden ist“.

    Kinderheime

    Die Situation in den Heimen für schulpflichtige Kinder beschreibt Prof. Hanns Eyferth 1950 in seinem Buch „Gefährdete Jugend“: In diesen Heimen müssen die Kinder die ganze Hausreinigung, die grobe Küchenarbeit, das Holzhauen, die Botengänge und den größten Teil der Arbeit in den Gärten und in der heimeigenen Landwirtschaft bewältigen. Durch die Arbeit der Kinder wurden Personalkosten eingespart. Die Kinderarbeit beurteilte Eyferth als eine

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    Gefährdung ihrer schulischen Bildung. Sie ließ den Kindern auch keine Zeit für selbstbestimmtes Spielen, dessen große Bedeutung für die emotionale und intellektuelle Entwicklung von Kindern auch schon 1950 zu den gesicherten Erkenntnissen der Entwicklungspsychologie und der Erziehungswissenschaft gehörte.

    Es kann heute nicht mehr bestritten werden, dass die Kinder mit der ihnen abgezwungenen Arbeit die Binnenstrukturen der Heime aufrechterhalten mussten, in die sie durch die Jugendämter eingewiesen wurden. Staatliche und kirchliche Träger der Jugendhilfe betrieben also in großem Umfang verbotene Kinderarbeit. Diese gesetzwidrige Ausbeutung der Kinder ist eine der Hauptursachen für die den Heimkindern vorenthaltene schulische und berufliche Bildung. Ein erheblicher Teil von ihnen wurde ohne Volksschul- bzw. Hauptschulabschluss aus der Heimerziehung entlassen. Nach einer Untersuchung des Heimreformers Martin Bonhoeffer besuchten 1973 nur 1% der in Heimen lebenden Kinder und Jugendlichen eine weiterführende Schule. Dass sehr viele ehemalige Heimkinder heute in Altersarmut leben müssen und auf Grundsicherung bzw. ALG II angewiesen sind, ist darauf zurückzuführen. Wie die Zwangsarbeit von Jugendlichen ist auch die verbotene Kinderarbeit einer der Gründe für die Forderung der ehemaligen Heimkinder am RTH nach einer finanziellen Entschädigung in Höhe von anrechnungsfreien 300 Euro mtl. gewesen, die bekanntlich von der Mehrheit der Institutionenvertreter am RTH (Bund, Länder, Kirchen) abgelehnt wurde.

    Die einzige finanzielle Leistung aus dem Fonds Heimerziehung mit Bezug auf die während der Unterbringung in Heimen geleisteten Arbeit, ist die sog. Rentenersatz- bzw. Rentenausgleichszahlung in Höhe von 300 Euro für jeden Monat, für den vom Heimträger keine Beiträge an die Rentenversicherung abgeführt wurden. Das gilt aber nur für Jugendliche ab dem 14. Geburtstag, die nicht mehr dem Verbot der Kinderarbeit unterlagen. Für die den Kindern abgezwungene Arbeit gibt es keinen Cent. Ein Beispiel: In einer großen diakonischen Einrichtung mussten die Kinder ab dem 10. Lebensjahr, nach dem Besuch der Heimschule am Vormittag, nachmittags an jedem Werktag vier Stunden in der Landwirtschaft der Anstalt arbeiten. Die selbe Arbeit mussten sie auch nach dem 14. Geburtstag als Jugendliche verrichten. Ein mir bekannter Ehemaliger, der mit siebzehn aus dieser Anstalt entlassen wurde, kann für die drei Jahre, die er als Jugendlicher in diesem Heim zur Arbeit gezwungen wurde, Geld aus dem Fonds bekommen. Für die vier Jahre verbotener Kinderarbeit in diesem Heim bekommt er nichts. Ein anderer Ehemaliger, der schon als Sechsjähriger in der heimeigenen Landwirtschaft eines kirchlichen Heimes arbeiten musste, dann als Vierzehnjähriger in eine Handwerkslehre „mit Kost und Logis“ entlassen wurde, bekommt für die acht Jahre verbotener Kinderarbeit keinen Cent aus dem Fonds. Obwohl er ein begabtes Kind war, durfte er nur die „Hilfsschule“ besuchen, aber auch nur dann, wenn es die jahreszeitlich schwankenden „Bedürfnisse“ der Landwirtschaft des Heimes zuließen.

    Diese vollständige Nichtanerkennung der erzwungenen Kinderarbeit in den Heimen durch den RTH, den Bundestag und die Bund-Länder-Kirchen-Vereinbarung zur Errichtung des Fonds Heimerziehung hat neues schweres Unrecht gegenüber ehemaligen Heimkindern geschaffen, das eine Quelle großer Enttäuschung und Unzufriedenheit ist.

    Die Entschädigungsfrage

    In den 40er bis 70er Jahren haben Hunderttausende Kinder und Jugendliche durch die ihnen in den Heimen der Jugendhilfe der damaligen Bundesrepublik abgezwungene Arbeit in der Haus- und Landwirtschaft der Heime selbst, in Eigenbetrieben der Heimträger und als an Fremdfirmen Ausgeliehene mehrstellige Milliardenbeträge erwirtschaftet. Mit diesem Geld wurden Jahr für Jahr die Budgets der Jugendhilfe entlastet und damit zuletzt der Steuerzahler. Der RTH hätte diesen Sachverhalt mit einer wirtschaftswisssenschaftlichen Expertise aufklären können und damit eine Grundlage für eine politisch zu vertretene und der Öffentlichkeit zu vermittelnde angemessene finanzielle Entschädigung ehemaliger

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    Heimkinder bekommen. Aber obwohl von den ehemaligen Heimkindern am RTH die Anerkennung der verbotenen Kinderarbeit und der Zwangsarbeit von Jugendlichen vom ersten bis zum letzten Tag der Arbeit des RTH eingefordert wurde, obwohl die wirtschaftliche Bedeutung dieser Arbeit von ihnen immer wieder betont wurde und obwohl sie den direkten Zusammenhang zwischen der erzwungenen Arbeit und der ihnen vorenthaltenen Bildung immer wieder dargelegt haben, wurde diese Expertise von der Leitung des RTH nicht in Auftrag gegeben und dem Bundestag empfohlen, die diesbezüglichen Forderungen der ehemaligen Heimkinder zurückzuweisen. Der Versuch von mir und anderen Sachverständigen, in der die Plenumsentscheidung vorbereitenden Sitzung des Familienausschusses diese folgenreiche Fehlentscheidung zu korrigieren, scheiterte an der Weigerung der Mehrheit der Abgeordneten des Bundestages, die „Empfehlungen“ des RTH noch einmal daraufhin zu überprüfen, ob sie, wie es den ehemaligen Heimkindern am Beginn dieses Prozesses in Aussicht gestellt worden ist, wirklich einen angemessenen Beitrag zu ihrer Rehabilitation und Entschädigung leisten und für den sozialen Frieden in dieser Gesellschaft förderlich sind.

    Säuglings- und Kleinkinderheime

    Obwohl für viele ehemalige Heimkinder ihre sog. Heimkarriere (ein schreckliches und zynisches Wort, weil mit Karriere eigentlich eine individuelle Erfolgsgeschichte gemeint ist) in den Säuglings- und Kleinkinderheimen begann, spielten diese Heime in der „Aufarbeitung“ am RTH und in der öffentlichen Debatte kaum eine Rolle. Das liegt unter anderem daran, dass die Erfahrungen der ersten drei bis vier Lebensjahre bei den meisten Menschen im Gedächtnis nicht gespeichert werden. In den autobiografischen Berichten ehemaliger Heimkinder die von Geburt an in Heimen leben mussten, finden sich daher kaum Hinweise auf die Praxis der Pflege und Erziehung von Säuglingen und Kleinkindern in diesen Heimen. Allerdings sind die Auswirkungen der sog. Massenpflege international schon seit den Dreißigerjahren und in der Bundesrepublik verstärkt in den Fünfzigerjahren umfassend erforscht worden und unter dem Stichwort Hospitalismusschäden nicht nur unter Fachleuten seither bekannt.

    In der internationalen Fachliteratur werden seit langem die depravierenden Langzeitfolgen der bis in die Siebzigerjahre üblichen Massenpflege in Säuglings-mund Kleinkinderheimen genau beschrieben. Ihre Bedeutung für die Entstehung von Posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS) ist durch die Psychotraumatologie belegt. Die Forschungsergebnisse zum Deprivationssyndrom zeigen, dass Heim- bzw. Klinikaufenthalte von Säuglingen schon nach einer Dauer von wenigen Monaten schwere Traumatisierungen mit lebenslangen Folgen bewirken können.

    Der AGJJ-Fachausschuss Erziehung im frühen Kindesalter befasste sich 1956 mit der Situation von Säuglingen und Kleinkindern in Heimen. In seinem Bericht werden die Bedingungen der Massenpflege - „Der ganze Umfang des Mangels von dem das Heimkind betroffen wird“ – detailliert beschrieben. Auch die Auswirkungen dieser Mangelsituation auf die kleinen Kinder werden klar und eindringlich dargestellt: „Kinder aus solchen Heimen bleiben in ihrer körperlichen und geistigen Entwicklung weit zurück, sodass sie nicht selten wie Schwachsinnige wirken. (...) Nicht nur in der äußeren Entwicklung nimmt es (das kleine Kind, M.K.) Schaden, es entbehrt entscheidende, die Person des Menschen prägende Erfahrungen. Die Auswirkungen dieser menschlichen Verkümmerung, zum Beispiel Kontaktmangel, Misstrauen, vermindertes Selbstbewusstsein, Abwehrreaktion, reichen tief und weit in das spätere Leben hinein. Wir wissen heute, dass die Gesamthaltung zum Leben von diesen ersten Erfahrungen abhängt“. Der Ausschuss kam zu dem Fazit: „Aus solchen Erkenntnissen ergibt sich zwingend, dass das Problem der Heimerziehung der Säuglinge und kleinen Kinder neu gesehen werden muss und nach neuartigen, besseren Lösungen verlangt“. Der Ausschuss forderte die Ersetzung der Säuglings- und Kleinkinderheime durch

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    Kleinstheime, Mutter-Kind-Einrichtungen, Ausbau des Pflegekinderwesens, einen Personalschlüssel von zwei ausgebildeten Fachkräften für fünf Kinder und eine weitreichende Reform der Erzieherausbildung. Allen Mitgliedsverbänden der AGJJ, unter ihnen alle großen freien und öffentlichen Träger der Heimerziehung und der Bundesregierung wurden die Ergebnisse der Arbeit dieses AGJJ-Auschusses zugeleitet. In den AGJJ-Akten findet sich keine einzige Reaktion der Heimträger und der zuständigen Ministerien des Bundes der Länder und der Landesjugendämter auf diesen erschütternden Bericht. Die Forderungen wurden insgesamt ignoriert. Auch vom Land Baden-Württemberg und den kirchlichen Wohlfahrtsverbänden, die in staatlichem Aftrag mehr als 70% der Heime betrieben , kam keine Reaktion.

    1958 veröffentlichte die Kinder- und Jugendpsychiaterin Annemarie Dührssen ihre aufsehenerregende empirische Studie Heimkinder und Pflegekinder in ihrer Entwicklung. Die Ergebnisse ihrer Untersuchung bestätigten die Erkenntnisse des AGJJ-Ausschusses, waren allerdings bezogen auf die traumatisierenden Folgen der Massenpflege in den Säuglings- und Kleinkinderheimen noch genauer und weitreichender. Die Autorin kam zu folgendem Resumee: „Halten wir uns all die schlimmen Dinge vor Augen, dann wird uns deutlich, dass nur ein großzügig angelegtes Doppelprogramm wirklich Abhilfe schaffen kann, bei dem die Vermehrung des Personalbestandes unbedingt mit sorgfältiger fachlicher Ausbildung der notwendigen Hilfskräfte Hand in Hand geht. Dazu müssten umfangreiche wirtschaftliche Mittel zur Verfügung gestellt werden, was aber nicht geschehen wird. (...) Womit wir unbedingt aufhören müssen, das ist die Beschwichtigung unseres Verantwortungsgefühls mit der Vorstellung, dass die Schäden, die bei der bisherigen Form entstehen, nicht so schlimm seien, dass sie sich auswachsen oder dass sie letzten Endes konstitutionsbedingt seien.“ Dührssen kritisierte, dass sich die Verantwortlichen für die Misere der Säuglings- und Kleinkinderheime um ihr Versagen zu verschleiern „mit Hilfe von nebelhaften Vorstellungen über wissenschaftliche Einsichten“ hinwegsetzten, „die mindestens seit einem halben Jahrhundert zum Kenntnisstand der Medizin, der Psychologie und der Reformpädagogik gehören“. Während meiner 1959 begonnenen sozialpädagogischen Ausbildung war dieses Buch für mich ein Schlüsseltext, der wesentlich zu meiner Sensibilisierung für die unhaltbaren Zustände in der Heimerziehung und zu meinem Entschluss, nach der Ausbildung selbst in die Heimerziehung zu gehen und an der Veränderung dieser Verhältnisse zu arbeiten, beigetragen hat. Leider traf die Voraussage von Annemarie Dührssen zu: die notwendigen Mittel wurden nicht zur Verfügung gestellt; die menschenunwürdige und das zukünftige Leben von Säuglingen und kleinen Kindern zerstörende Praxis der Massenpflege wurde, in vollem Bewusstsein der Folgen, nicht abgeschafft.

    Auf dem zweiten Deutschen Jugendhilfetag im Jahr 1966 befasste sich eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Münchener Sozialpädagogen Andreas Mehringer mit dem „Erziehungsheim als Bildungsträger“. In ihrem Bericht beklagen die Mitglieder der AG, dass die Heimerziehung bezogen auf Säuglinge und kleine Kinder nach wie vor versage: „Der immer noch blühende Säuglingshospitalismus ist eine der stärksten Wurzeln für Erfolgslosigkeit im Bildungsbemühen der Heimerziehung“. Und es sollte noch einmal ein gutes Jahrzehnt dauern, bis Ende der Siebzigerjahre diese Heime endlich abgeschafft wurden.

    Bei Tausenden Kindern wurden die durch die Heimerziehung hergestellten Hospitalismusschäden umgemünzt in Scheindiagnosen von erblich bedingtem Schwachsinn, Lernbehinderungen, Schwererziehbarkeit etc. Die Kinder wurden zwischen Heimen der Jugendhilfe, der Psychiatrie und Einrichtungen für behinderte Kinder hin und her geschoben und viele von ihnen wurden als „bildungsunfähig“ etikettiert. Diese Stigmatisierung haftet ihnen ein ganzes Leben an. Diese „Zusammenarbeit“ zwischen Jugendhilfe und Psychiatrie und ihre schlimmen Folgen für die von ihr betroffenen Kinder und Jugendlichen,

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    einschließlich des Schicksals der in Heimen der sog. Behindertenhilfe untergebrachten, wurde vom RTH nicht aufgeklärt. Für die ehemaligen Heimkinder, die in Heimen der „Behindertenhilfe“ leben mussten sah sich das Gremium nicht zuständig und zum Verhältnis von Psychiatrie und Jugendhilfe hätten ihm, so heißt es im Abschlussbericht des RTH, keine Forschungsergebnisse zur Verfügung gestanden. Diese Praxis war aber allen Fachkräften und Verantwortlichn der Kinder- und Jugendhilfe jener Jahre bekannt.

    Die Wege ins Heim

    Kinder und Jugendliche wurden nicht erst hinter den Türen der Heime zu entrechteten Opfern von demütigender Willkür und Gewalt. Solche Erfahrungen mussten sie schon während der ganzen Prozedur machen, an deren Ende die „Unterbringung“ stand. Darum ist die Frage, wie die Kinder und Jugendlichen in die Heime kamen, von ebenso großer Bedeutung wie die Frage nach den Lebensbedingungen und der Erziehungspraxis in den Heimen. Beides gehört zusammen, wenn es um eine realistische Beurteilung der Heimerziehung der Vierziger- bis Siebzigerjahre geht.

    Auf mannigfachen Wegen wurde die Aufmerksamkeit des örtlichen Jugendamtes auf Familien, Kinder und Jugendliche gerichtet. Die soziale Kontrolle bezogen auf die Einhaltung der von der Mittelschicht geprägten normativen Erwartungen der Gesellschaft, war in der Bundesrepublik bis in die Siebzigerjahre in Abwehr der kulturellen Liberalisierungstendenzen in der Gesellschaft sehr dicht. Vor allem in ländlichem und kleinstädtischem und stark religiös bestimmtem Milieu wie in Bayern, war diese moralisch engherzige und bigotte Kontrolle unmittelbar wirksam. Nachbarn, LehrerInnen, Kirchengemeinden, Lehrherren gaben Hinweise oder es handelte sich um Kinder/Jugendliche aus im Gemeinwesen bekannten sogenannten Problemfamilien.

    Eine immer von Heimerziehung bedrohte große Gruppe waren unehelich geborene Kinder, die besonders in religiös bestimmten Milieus von vornherein als „Kinder der Sünde“ von „gefallenen Mädchen und Frauen“ diskriminiert wurden. Diese Kinder standen als „Amtsmündel“ von Geburt an unter der Aufsicht des Jugendamtes und des Vormundschaftsgerichtes. Dieser Automatismus wurde erst um 1970 durch eine Verbesserung der Rechtsstellung der „unehelichen Mutter“ gemildert. Sehr viele dieser Kinder wurden unmittelbar nach ihrer Geburt von ihren Müttern getrennt und in Säuglings- und Kleinkinderheime gebracht, in denen ihr Anteil immer zwischen 70% bis 80% schwankte. In den Heimen für Schulkinder und Jugendliche stellten sie immer eine große Gruppe. Ihr Schicksal in den zu 70% von den Kirchen bzw. ihren Orden und Wohlfahrtsverbänden betriebenen Heimen, in denen als ErzieherInnen Nonnen, Ordensbrüder, Diakonissen und Diakone arbeiteten, die zum großen Teil keine Fachausbildung hatten, war besonders bedrückend, da sie zusätzlich noch unter der nie endenden Diskriminierung als „Hurenkinder“ und „Kinder der Sünde“ leiden mussten und ihre Mütter, von denen sie strikt ferngehalten wurden, von den religiösen ErzieherInnen als „unkeusche Flittchen“ deren sündiges Erbe sie in sich trügen, verteufelt wurden. Diese Kinder waren der Willkür der Jugendämter, die leider durch die Vormundschaftsgerichte nicht gestoppt und kontrolliert wurden, schutzlos ausgeliefert und wurden in die Heime regelrecht „entsorgt“, wo sie ein besonderes Schattendasein führten. Sie hatten i.d.R. überhaupt keinen Anschluss an eine Herkunftsfamilie, wussten oft nichts über ihre Herkunft, und konnten sich auf Grund ihrer kompletten Heimsozialisation gegen die Willkür des Heimpersonals noch weniger wehren als andere Kinder und Jugendliche. 1976 sorgte ein Untersuchungsbericht über „Vergessene Heimkinder“ für einen bundesweit diskutierten Skandal. Im Jugendamt einer norddeutschen Provinzstadt wurde bei einer Aktenrevision entdeckt, dass 131 Jugendliche bereits 10 bis 15 Jahre in Heimen lebten, ohne dass seit der Heimeinweisung jemals überprüft worden war, ob die Gründe für die damalige Entscheidung noch bestanden. Bei einigen Jugendlichen fanden

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    sich in den Akten keine Hinweise darauf, in wie vielen und welchen Heimen sie schon gewesen waren, bei anderen konnte nicht ermittelt werden seit wann sie im Heim lebten und bei 39 Kindern fanden sich keine Angaben über die Gründe für die Heimunterbringung. Bei 81 Jugendlichen fanden sich keine Entwicklungsberichte. Von all diesen „Versäumnissen“ waren überproportional die Jugendlichen betroffen, die als „Amtsmündel“ unter Amtsvormundschaft des Jugendamtes standen und für die die Vormundschaftsgerichte die letzte Verantwortung trugen. In der Folge dieses Skandals wurden in weiteren Jugendämtern der Republik ebenfalls „Vergessene Heimkinder“ entdeckt, so dass diese Bezeichnung für einige Zeit zu einem in der Jugendhilfe geläufigen Begriff wurde.

    Das wichtigste juristische Instrument bei den Entscheidungen der Jugendämter und Vormundschaftsgerichte über Heimeinweisungen von Kindern und Jugendlichen, ja sogar von Säuglingen, war die Anwendung der unbestimmten Rechtsbegriffe Verwahrlosung und drohende Verwahrlosung, (und wenn es um die Anordnung von Fürsorgeerziehung /FE ging oft in Verbindung mit Gefahr im Verzuge), die in § 63 des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (RJWG) bzw. ab 1962 in § 64 JWG geregelt waren. Elisabeth Bamberger hatte die Tilgung der Verwahrlosungsparagrafen aus dem RJWG gefordert, weil sie in der Praxis der Jugendämter und Gerichte völlig unkontrolliert mit den subjektiven Vorstellungen von Moral, Sitte und Anstand der ihn handhabenden Beamten und Richter aufgeladen wurden, die ihrerseits weitgehend vom „gesunden Volksempfinden“ und ihrer eigenen Mittelschichtsozialisation geprägt waren. In einer Veröffentlichung des Evangelischen Reichserziehungsverbandes (EREV) schrieb 1958 ein Psychologe: „Man versteht unter Verwahrlosung, ganz allgemein gesagt, eine Summe von Verhaltensweisen eines Menschen, die aus dem Rahmen des sozial Üblichen herausfallen. Verwahrloste Kinder und Jugendliche zeigen in ihrem Verhalten auffällige Erscheinungen, die zwar in sich oft widersprüchlich sein können und individuell unterschiedliche Stärkegrade haben können, die aber doch so viel Gemeinsames aufweisen, dass der Sammelbegriff ‚Verwahrlosung’ durchaus gerechtfertigt erscheint (...). So sind Verwahrloste zunächst einmal in jedem Fall unfähig, sich in die Gemeinschaft einzugliedern, sich den sozialen Ordnungen und Verbindlichkeiten zu fügen und verantwortlich zu handeln. Sie erscheinen ohne Pflichtbewusstsein, sie sind egozentrisch und unberechenbar, launisch, undiszipliniert und Gemütsregungen sind, mindestens nach außen hin, selten ersichtlich. Ihr Mangel an Halt, an Willen, an Leistungsbereitschaft, an echter Kontaktfähigkeit kennzeichnet sie in ihrem Verhalten zur Umwelt. Sie haben einen Hang zum Stehlen, Lügen, Betrügen und zu sexuellen Fehlhaltungen; ihre egoistische Anspruchshaltung treibt sie zu frechem, rohem, oft brutalem Benehmen. (...) Damit sie ihre materiellen Wünsche befriedigen können und weil sie sittlichen Forderungen gegenüber taub sind, verfallen sie leicht der Prostitution. Ihr Verhältnis zur Arbeit ist gekennzeichnet durch einen Mangel an Ausdauer. Sie bummeln, schwänzen die Schule, bleiben der Arbeit fern, wie es ihnen passt. Schon bei geringen Belastungen, Anforderungen oder Reibungen in den zwischenmenschlichen Beziehungen kommt es zu Weglaufen und nächtlichem Herumstreunen. Sie weichen fortwährend der Wirklichkeit aus, die sie als Last und Einengung empfinden“. Der Autor konfrontiert in diesem „Fernschulungsbrief“ seine LeserInnen – ErzieherInnen in Heimen der Diakonie – um ihnen einen Spiegel vorzuhalten. Im „Banne moralpädagogischer Auffassungen“, schreibt er, beurteilen Erzieher das Verhalten ihrer Zöglinge von einem „moralisch-wertenden Standpunkt aus“ mit Vokabeln wie „faul, arbeitsscheu, verschlagen, diebisch, lügnerisch, heimtückisch, mannstoll, sittlich verkommen, frech, unverschämt, schmutzig, gemeinschaftsstörend usw.“. Alle diese Vokabeln habe er „in zahlreichen Beurteilungsberichten an die Behörden lesen“ können – ein ganzes Wörterbuch der diskriminierenden, demütigenden und verächtlich machenden pädagogischen Sprache, die bis weit in die Siebzigerjahre hinein in Einrichtungen und Behörden der Jugendhilfe gesprochen wurde. Sie kennzeichnete einen hermetischen Kreis von Ämtern, Gerichten, Trägern und Heimen , in den die Heimkinder unentrinnbar eingeschlossen waren. Diese

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    Sprache der Verunglimpfung, gesprochen von Personen mit öffentlichem Ansehen „die es ja wissen mussten“, produzierte und verstetigte das öffentliche Bild vom „verwahrlosten und schwererziehbaren Heimkind“, das den solchermaßen Stigmatisierten ein Leben lang anhaftet und eine der Hauptursachen für das jahrzehntelange Schweigen der ehemaligen Heimkinder war, das mit ihrer 2003 begonnenen Initiative für ihre Rehablitierung und Entschädigung, die auch zu unserer heutigen Veranstaltung geführt hat, jetzt endlich gebrochen wird.

    Zu den „Wegen ins Heim“ wäre noch viel zu sagen. Besonders zu den oft brutalen und täuschenden Methoden der „Überführung“, „Überstellung“, „Zuführung“, „Aufgreifung und Rückführung“ (nach erfolglosen Fluchten) – aber dazu reicht die Zeit für diesen Vortrag nicht. Ich habe in der Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe (ZJJ) Nr.3/ 2011 ausführlich darüber berichtet. Heute will ich zu den „Wegen ins Heim“ Sonja Djurovic zitieren, die als ehemaliges Heimkind am RTH mitgearbeitet hat. Sie berichtet aus eigener Erfahrung: „1964, ich war gerade 14 Jahre, entschied ein Gericht in Bayern, dass ich in einem geschlossenen 'Mädchenerzehungsheim' untergebracht werden soll. Ich selbst war die Letzte, die darüber informiert wurde. Ich erfuhr erst avon, als ich von zu Hause abgeholt wurde. Es war eine schlimme Situation für mich (…). Ich wude mit der Heimeinweisung dafür bestraft, dass der Freund meiner Mutter mich täglich sexuell nötigte, zu vergewaltigen versuchte und mich immer wieder verprügelte (…). Wie in tausenden von Akten von Heimindern der damaligen Zeit, stand auch in meiner Akte, dass eine 'sittliche Verwahrlosung' drohe und ich nicht anpassungsfähig sei (…). Diese Ungerechtigkeit und große Missachtng der Wahrheit war sehr schmerzlich für mich. Sie betraf nicht nur die Ignoranz einem Kind gegenüber – es war so, als hätte ich keine Rechte, als sei ich wertlos. Ich fühlte mich hilflos, machtlos und allein gelassen (…). Eines morgens (…) kam eine Mitarbeiterin des für mich zuständigen Jugendamtes, um mich abzuholen. (…). Ich wurde abgeholt und wußte nict einmal wohin die Reise ging. Ich musste auf dem Rücksitz eines Autos sitzen. Der Fahrer und die Jugendamtsmitarbeiterin saßen vorne im Wagen. Sie schwiegen. Es herrschte eine eisige Kälte. Keine meiner Fragen wurde beantwortet. Nach einer schier endlos langen Fahrt gelangten wir zum Ziel der Reise, einem geschlossenen Mädchenheim. Ich wurde der Oberschwester des von Diakonissen geführten Heimes übergeben wie ein Paket. Ihr wurden meine Unterlagen ausgehändigt. Dann fiel die Türe hinter mir ins Schloss und ich war gefangen in einer 'Erziehungsanstalt'“. (Djurovic, Sonja, Im Mädchenerziheungsheim – Erlebnisse, Erfahrungen und Folgen geschlossener Unterbringung, in: Sozial Exra 2/2014).

    Schlussbemerkung

    Für Alles was ich hier vorgetragen habe werden die Belege in den Archiven der Landesjugendämter, des zuständigen Ministeriums, der Jugendämter, der kirchlichen Träger und im Staatsarchiv zu finden sein. Ganz bewusst habe ich nur „politisch unverdächtige“ Quellen zitiert und darauf verzichtet, aus den umfangreichen Materialien der von der Außerparlamentarischen Opposition der späten Sechzigerjahre getragenen Heimkampagne zu berichten, der nicht zuletzt das historische Verdienst zukommt, mit ihrer radikalen Kritik der Heimerziehung wichtige Anstöße zu ihrer Reform und zur Veränderung des Jugendhilferechts gegeben zu haben. Diese Reform war ein langer Weg. In dem schließlich 1990/91 in Kraft getretenen Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG / SGB VIII) wurden der „Verwahrlosungsbegriff“, die „Fürsorgeerziehung“ und die „Geschlossene Unterbringung“ ersatzlos gestrichen.. Allerdings sehe ich mit Trauer und mit Beklemmung, dass, während wir hier in der Hochschule Esslingen uns des Leids und des Unrechts vergewissern, dass den heute zwischen fünfzig und achtzig Jahre alten Frauen und Männern in ihrer Kindheit und Jugend in Heimen der Jugendhilfe angetan wurde, in diversen Bundesländern sukzessive wieder freiheitsentziehende Maßnahmen in der Jugendhilfe gegen

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    Jugendliche angeordnet werden und die Geschlossene Unterbringung – jetzt als „verbindliche Unterbringung“ oder als „pädagogisch-therapeutische Intensivmaßnahme“ sprachlich kosmetisiert – wieder hoffähig wird. Auch das unsägliche Wort „Verwahrlosung/verwahrlost“ wird von Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe zunehmend wieder gesagt, so, als hätte es die einhellige Kritik der Jugendhilfe der Siebziger- und Achtzigerjahre an dieser verwahrlosten und verwahrlosenden Sprache nie gegeben. Wenn diese Entwicklung nicht gestoppt wird, wird sich die Kinder- und Jugndhilfe in zwanzig oder dreißig Jahren mit dem Unrecht und Leid befassen müssen, was Kindern und Jugendlichen gegenwärtig und zukünftig in ihren Einrichtungen zugefügt wird. Dazu ein Beispiel aus der jüngsten Vergangenheit: In der „Hausordnung“ von Heimen des Trägers „Haasenburg“, die im vergangenen Herbst vom Landesjugendamt Brandenburg, nach anhaltender Kritik in den Medien und sehr langem Zögern, geschlossen wurden, heißt es: >
    „1. Ich höre auf alle Erzieher und Mitarbeiter der Haasenburg!
    2. Dem Erzieher gegenüber antworte ich mit >JA< oder >NEIN< und nenne ihn beim Namen!
    3. Es herrscht angemessene Lautstärke in den Wohnräumen, der Schule, auf dem Gelände und auf dem Pausenhof!
    4. Ich rede nicht über das Weglaufen und mache es auch nicht!
    5. Ich diskutiere nur in angemessenen Situationen, mit einem angemessenen Ziel in angemessenem Tonfall!
    6. Ich halte Distanz und habe keinen Körperkontakt!
    7. Wenn die Jugendlichen wartend in der Reih stehen, ist der Mund geschlossen und der Blick ist nach vorn gerichtet. Es wird ca. eine Armlänge Abstand zum Vordermann gehalten!
    8. Die Jugendlichen laufen erst dann los, wenn die Erzieher es sagen und nur so weit wie es gesagt wird!
    9. Die Jugendlichen laufen immer rechts neben dem Erzieher!
    10. Während der Dienstzeit ist der Mund geschlossen. Nach Arbeitsmaterieal wird angemessen gefragt! (…)“
    „Ich habe die Regeln der Haasenburg gelesen und verstanden und ich bin bereit, sie während meines Aufenthaltes einzuhalten. Verstöße gegen die Regeln der Haasenburg haben Konsequenzen!“. (Zitiert in Sozial Extra 2/2014, S. 51.)
    Alles was ich hier vorgetragen habe war, ich wiederhole es, zu jedem Zeitpunkt der Nachkriegsgeschichte der Jugendhilfe den Leitungen der Einrichtungen, den Verantwortlichen in Trägern und Behörden, den zuständigen PolitikerInnen bekannt. Genauer: Es hätte ihnen bekannt sein können und müssen, wenn sie das Schicksal der Heimkinder wirklich interessiert hätte, wie sie immer behaupteten. Dass die Mittel für die immer geforderte tiefgreifende Reform der Heimerziehung im boomenden Wirtschaftswunderland Bundesrepublik Deutschland, nicht bereitgestellt wurden, ist eine gesellschaftliche und historische Schuld, die mit dem Fonds Heimerziehung nicht hinreichend anerkannt und in der Hauptsache – der angemessenen Entschädigung der heute noch lebenden ehemaligen Heimkinder – mit den Leistungen des Fonds Heimerziehung nicht einmal im Ansatz abgegolten wird.

    Freilich, die bescheidenen Leistungen dieses Fonds sollten offensiv in Anspruch genommen werden und die MitarbeiterInnen der Anlauf- und Beratungsstellen in den Ländern sollten die Frauen und Männer offensiv, kreativ und unbürokratisch und mit voller Wertschätzung unterstützen, wenn sie zu ihnen kommen, um einen Antrag zu stellen. Das wird nicht immer leicht sein, denn die berechtigte Unzufriedenheit und der Ärger mit dem Ausmaß und den Regularien des Fonds wird sich zuerst ihnen gegenüber artikulieren. Sie sollten die Kritik und Unzufriedenheit aber nicht beschwichtigen und vertuschen, sondern sie weiterleiten und veröffentlichen und sich selbst dessen bewusst sein, dass sie mit den Mitteln des Fonds zwar

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    akute Notsituationen ehemaliger Heimkinder lindern können und sollen, dass damit aber deren berechtigte Forderungen nach einer umfassenden Rehabilitierung, die ohne eine wirkliche Entschädigung nicht möglich ist, nicht erfüllt werden.

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QUELLE: Vereinswebseite des VEREINs EHEMALIGER HEIMKINDER E.V. @ www.veh-ev.eu/home/vehevinf/public_html/

Weitest mögliche Weiterverbreitung des Ganzen erlaubt und ausdrücklich erwünscht.
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Martin MITCHELL
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New PostErstellt: 10.06.14, 08:29  Betreff:  Vortrag vom 27.05.2014 Esslingen: Prof.Dr. Manfred Kappeler  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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(Weiteres) Schreiben seitens des Ehemaligen Heimkindes Martin Mitchell in Australien an Prof. Dr. Manfred Kappeler in Berlin. Schreiben vom Dienstag, 10. Juni 2014.


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Martin MITCHELL
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(Weiteres) Schreiben seitens des Ehemaligen Heimkindes Martin Mitchell in Australien an Prof. Dr. Manfred Kappeler in Berlin. Schreiben vom Mittwoch, 11. Juni 2014.


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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 13.06.14, 02:22  Betreff:  Vortrag vom 27.05.2014 Esslingen: Prof.Dr. Manfred Kappeler  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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Weitest mögliche Weiterverbreitung des Ganzen erlaubt und ausdrücklich erwünscht.

Übrigens schrieb mir Prof. Dr. Manfred Kappler diesbezüglich auch schon am Freitag 8. Mai 2009 / Samstag 9. Mai 2009 ( unter seiner seinerzeitigen Email-Adresse prof.dr.manfredkappeler[a]web.de ) :
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    Hallo Herr Mitchell - selbstverständlich können Sie meine Vorträge ins Netz stellen. Je mehr Menschen diese Texte lesen um so besser.

    Mit freundlichen Grüßen

    Manfred Kappeler

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Und, da bin ich mir ganz sicher, dies wird sich auch im Jahre 2014 in Bezug auf seitherige Vorträge von Prof. Dr. Manfred Kappeler nicht geändert haben.
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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 14.06.14, 11:51  Betreff:  Heimkinder massiv ausgebeutet und um Milliarden betrogen  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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Entschädigung Ehemaliger Heimkinder.Was wäre „eine angemessene Entschädigung“ für das von ihnen erlittene Martyrium?

25 Milliarden Euro für potenzielle 800000 Opfer. --- Zuviel?

Dierk Schäfer in seinem Blog, dem Dierk Schaefers Blog, nimmt Bezug auf einen wichtigen Medienbericht in der Schweiz, der sich eingehend mit der »Entschädigung Ehemaliger Heimkinder« befasst.

Der Artikel auf den hier Bezug genommen wird erschien am Mittwoch, 11. Juni .2014, um 08:27 Uhr im schweizer TAGES-ANZEIGER.

Der Begriff „begünstigt“ wird in diesem Artikel aus der Schweiz als Synonym für „entschädigt“ verwendet.


    Zitat:
    .
    Das kann ja noch werden.

    »Begünstigt würden ehemalige Verding- und Heimkinder, Zwangssterilisierte, Opfer von Medikamentenversuchen und administrativ verwahrte Personen«[1].

    Weitere Auszüge:

      Zitat:
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      Das Gutachten zeichnet detailliert die Aufarbeitung in sechs verschiedenen Ländern nach. Es geht um Fremdplatzierungen und Missstände in Heimen (Deutschland, Irland und Norwegen ), Zwangssterilisierte (Schweden und der US-Gliedstaat North Carolina) sowie zwangsweise Adoptionen (Australien). Das Schicksal der Betroffenen gleicht sich in einem Punkt: Ihre Epoche war blind gegenüber den Zumutungen, denen die Opfer der Zwangsmassnahmen ausgesetzt wurden.«

      Das Gutachten, das dem «Tages-Anzeiger» vorliegt, spielt der Justizministerin in die Hände. Denn die Botschaft zwischen den Zeilen lässt sich nicht übersehen: Das Ausland hat etwas für die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen gemacht. Die Schweiz dagegen hat es bislang weitgehend bei schönen Worten belassen. Das ist auch die Lesart der Initianten der Wiedergutmachungsinitiative. «… Die Initiative sieht Entschädigungszahlen von insgesamt 500 Millionen Franken vor. Begünstigt würden ehemalige Verding- und Heimkinder, Zwangssterilisierte, Opfer von Medikamentenversuchen und administrativ verwahrte Personen.»

      Die Höhe der Entschädigungszahlungen geht dabei weit auseinander. Deutschland hat ehemalige Heimkinder im Durchschnitt mit umgerechnet 6700 Franken entschädigt, wobei der Maximalbetrag 12’200 Franken betrug. Irland hat Heimkindern durchschnittlich umgerechnet 75’000 Franken ausbezahlt. Die höchste Summe, die bislang einem Opfer zugesprochen wurde, liegt bei 365’000 Franken. Die gesamten irischen Entschädigungszahlungen belaufen sich auf rund 1,2 Milliarden Franken [ = z.Zt. 984574991,80 Euro, d.h. also ungefähr neunhundertvierundachtzig-und-ein-halb-Millionen Euro ]. In Norwegen beträgt die durchschnittliche Wiedergutmachung 74’000 Franken. Schweden wiederum hat den Opfern von Zwangssterilisationen einen einheitlichen Betrag von umgerechnet rund 30’000 Franken bezahlt. North Carolina schliesslich stellt eine Summe von umgerechnet knapp 9 Millionen Franken zur Verfügung. Bekannt sind 200 Anspruchsberechtigte. Zum Vergleich: Die Initianten der Wiedergutmachungsinitiative gehen von einer durchschnittlichen Entschädigung von 25’000 Franken aus.

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    Wie gesagt: Das kann ja noch was werden – solange sich die Schweiz nicht am deutschen Modell orientiert, was sie eigentlich nicht gerne tut. Doch wenn es sich um Heimkinder handelt, fallen oft alle Schamgrenzen. Wir drücken die Daumen.

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    1] Alle Zitate aus: www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Vorbilder-fuer-Solidaritaetsfonds/story/13859607

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QUELLE: Dierk Schaefers Blog @ dierkschaefer.wordpress.com/2014/06/11/das-kann-ja-noch-was-werden/


ZUSAMMENFASSUNG:

In der Schweiz soll angeblich momentan für alle schweizer Opfer eine Entschädigungssumme von insgesamt z.Zt. 410239579,91 Euro zur Verfügung gestellt werden; zumindest ist das die Summe die dort gefordert wird und von der dort die Rede ist.

Durchschnittliche Entschädigungszahlungen in Deutschland: z.Zt. 5497,21 Euro
Der bisher maximale in Deutschland gezahlte Entschädigungsbetrag: z.Zt. 10009,85 Euro.

Durchschnittliche Entschädigungszahlungen in Irland: z.Zt. 61535,94 Euro
Die höchste Summe, die bislang einem irischen Opfer zugesprochen wurde, liegt bei: z.Zt. 299474,89 Euro.

Durchschnittliche Entschädigungszahlungen in Norwegen: z.Zt. 60715,46 Euro.

Durchschnittliche Entschädigungszahlungen in Schweden: z.Zt. 24614,37 Euro.

In North Carolina beträgt die zur Verfügung stehende Gesamtenschädigungssumme für insgesamt 200 Anspruchsberechtigte: z.Zt. 7384312,44 Euro.

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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 16.06.14, 10:12  Betreff:  Heimkinder massiv ausgebeutet und um Milliarden betrogen  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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Die unterschiedlichen und unterschiedlisten Entschädigungszahlungen an Ehemalige Heimkinder / Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen in den verschiedenen im vorhergehenden Beitrag erwähnten Ländern ( = countries ) – auch in diesem vorhergehenden Beitrag zur Verfügung gestellt in EUROS – wurden von Martin MITCHELL unter Nutzung und mit Hilfe des WÄHRUNGSRECHNERs @ www.umrechner-euro.de/umrechnung-schweizer-franken ausgearbeitet.
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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 16.06.14, 10:17  Betreff:  »"Tatort Kinderheim" - "Zentren der Gewalt"«  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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"Tatort Kinderheim" - Erziehungsheime waren "Zentren der Gewalt" gleichermaßen in Deutschland, Österreich und in der Schweiz !

Vor kurzem von Dr. Horst Schreiber zur Situation der HEIMKINDERPROBLEMATIK IN ÖSTERREICH abgegebene Stellungnahme.

@
www.heimerziehung.at/images/Gelebte_Heuchelei.pdf


    Zitat:
    .
    Gelebte Heuchelei

    Niederprügeln, demütigen, sexuell ausbeuten, schuften statt lernen. So sah die Heimerziehung für die Mehrzahl hilfsbedürftiger Kinder aus, die ärmsten Verhältnissen entstammten. Von 1945 bis Anfang der 1980er Jahre. LR Christine Baur lehnt den Kompromissvorschlag von LA Andreas Brugger ab, durch den Heimopfer die Möglichkeit bekommen, die an ihnen begangenen systematischen Menschenrechtsverletzungen vor Gericht zu bringen.

    Innerhalb der Verjährungsfristen konnten die Opfer in der Vergangenheit in eigener Sache nicht tätig werden. Politik, Ämter, Gerichte, Psychiatrie und Exekutive schauten weg, schüchterten ein, vertuschten und vernichteten Beweismittel. Eine unabhängige Beschwerdestelle gab es nicht, kaum jemand schenkte den Betroffenen Glauben. Jahrzehntelang wurde das Recht gebeugt, nun beruft sich LR Baur auf die Rechtsstaatlichkeit – zum Schutz des Landes Tirol.

    2010 hat die Steuerungsgruppe Opferschutz des Landes Tirol einen Bericht vorgelegt, zu dessen Umsetzung sich das Land bekannt hat. Darin heißt es, „dass ein sehr hoher Teil der Fälle bereits verjährt ist und daher selbst bei bester Beweislage nicht mehr in einem gerichtlichen Verfahren verfolgt werden kann. Wie die Tiroler Fälle zeigen, sollten wenigstens die Verjährungsfristen für schwere Amtshaftungsfälle verlängert oder noch besser für schwere Fälle aufgehoben werden.“

    Univ.-­ Doz. Dr. Horst Schreiber

    .


„LR“ steht für Landesrätin
Zu der Landesrätin Christine Baur siehe
WIKIPEDIA @ de.wikipedia.org/wiki/Christine_Baur sowohl wie auch @ www.tirol.gv.at/regierung/christine-baur/ sowohl wie auch @ tirol.gruene.at/partei/abgeordnete/baur
„LA“ steht für „Landtagsabgeordneter“
Zu dem Landtagsabgeordneten Anreas Brugger siehe
WIKIPEDIA @ de.wikipedia.org/wiki/Andreas_Brugger_(Politiker) sowohl wie auch @ fakten-uber.de/andreas_brugger_(politiker)
Zu Univ.­- Doz. Dr. Horst Schreiber siehe @ www.horstschreiber.at/



Siehe auch noch einmal den diesbezüglichen Bericht dazu in der Tiroler Tageszeitung ONLINE ( vom 14.06.2014 ) »Heimopfer: Verjährung wackelt« @ www.tt.com/politik/landespolitik/8511976-91/heimopfer-verj%C3%A4hrung-wackelt.csp
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