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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Martin MITCHELL
New PostErstellt: 10.03.14, 06:11     Betreff:  Wer sind berufene "ehemaligen Heimkinder OMBUDSPERSONEN"? Antwort mit Zitat  

.
Und wer sind diese berufenen "ehemaligen Heimkinder OMBUDSPERSONEN" neben Peter Schruth ??


Ombudsmann / Ombudsfrau;
stellvertretender Ombudsmann
stellvertretende Ombudsfrau

Ombudsperson
stellvertretende Ombudsperson

Ombudsperson / Bürgerbeauftragter / Volksanwalt / Ombudsrat

Beauftragter in Beschwerdesachen
Beauftragte in Beschwerdesachen
öffentlicher Schützer der Rechte
öffentliche Schützerin der Rechte
(Bürger)Rechtskanzler
(Bürger)Rechtskanzlerin
Volksanwalt
Volksanwältin
Bevollmächtigter
Bevollmächtigte
Sprecher
Sprecherin
Vertreter
Vertreterin
Advokat
Advokatin
Moderator
Moderatorin
Schlichter / Schlichtungsstelle / Schlichtungsrat
Schlichterin / Schlichtungsstelle / Schlichtungsrätin

„Der Bürgerbeauftragte ist in der Ausübung seines Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.“

Das Amt der Ombudsperson oder stellvertretenden Ombudsperson geht mit einer spezifischen Funktion, mit der Erfüllung von Pflichten und mit der Übernahme von Verantwortung einher.

„Ein Ombudsmann (bei weiblicher Besetzung Ombudsfrau) erfüllt die Aufgabe einer unparteiischen Schiedsperson. Ein Ombudsrat ist ein mit mehreren Personen besetztes Gremium, das entsprechende Aufgaben wahrnimmt.“

QUELLEN: verschiedene Quellen, u.a., auch
WIKIPEDIA @ de.wikipedia.org/wiki/Ombudsmann#Ombudsleute_in_Deutschland


Und siehe dann auch unbedingt »Funktion und Kompetenzen des Ombudsmanns« (Univ.-Prof. Dr. Hermann Hill ) @ www.dhv-speyer.de/HILL/Lehrangebot/Sommersemester-2009/VerwModEU/Praesentationen/Funktion%20und%20Kompetenzen%20des%20Ombudsmanns.pdf ( insgesamt 16 Seiten ).
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