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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Martin MITCHELL
New PostErstellt: 06.03.14, 02:58     Betreff:  EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung Antwort mit Zitat  

ALPINA Erwachsene Skihelm Grap, Blac...
.
Deutscher Jurist / Kirchenrechtler löscht wichtige, relevante und zutreffende Beiträge zum EGMR-Urteil in Straßburg.


Am Dienstag, 4. März 2014, jeweilig, um 20:18 Uhr und um 20:28 Uhr hatte ich, der Australier Martin MITCHELL – ein westdeutsches Ehemaliges Heimkind der 1960er Jahre / ein Schutzbefohlener in damaligen kirchlichen Institutionen – genau zu diesem Thema: dem Fall O`Keeffe gegen Irland - EuGMR 027 (2014) vom 28.01.2014 – an zutreffender Stelle

auf der von dem Lehrbeauftragten für Staatskirchenrecht und Kirchenrecht an der UNIVERSITÄT HEIDELBERG - JURISTISCHE FAKULTÄT, dem Jurist Dr. Georg Neureither betriebenen Internetplattform


Religion - Weltanschauung - Recht [ RWR ] @
religion-weltanschauung-recht.net/2014/01/28/egmr-structure-of-primary-education-in-ireland-in-the-1970s-failed-to-protect-a-schoolgirl-from-sexual-abuse-by-her-teacher/


die folgenden zwei Kommentare abgegeben, die dann auch sofort dort online erschienen:

Beitrag von Martin MITCHELL vom Dienstag, 4. März 2014, um 20:18 Uhr:

    Zitat:
    .
    "Natürlich ist der Schutz der Bürger erste Staatspflicht.

    Als zu schützende Personen / Subjekte eines europäischen Staates oder als Ansässige oder Gäste und Besucher ( oder auch 'Gefangene' / 'Insassen' ) in einem solchen Staat, d.h. als Kinder und Jugendliche in den damaligen 'Heimen' und 'Anstalten' in einem solchen Staat – ob in Deutschland, ob in Österreich oder ob in der Schweiz; oder ob in England und Wales, ob in Irland oder ob in Schottland – und, als solche Personen / Subjekte in unserer rechtmäßigen Einforderung des Schutzes des Staates, stützen wir uns einzig und allein vollumfänglich IM EINZELNEN UND IN IHRER GESAMTHEIT AUF DIE ARTIKEL DER EUROPÄISCHEN MENSCHENRECHTSKONVENTION ( ratifiziert in Deutschland in 1952 und ratifiziert in Österreich in 1958 ). Nichts anderes, und nichts weniger.

    .

Beitrag von Martin MITCHELL vom Dienstag, 4. März 2014, um 20:28 Uhr:

    Zitat:
    .
    UPDATE !

    Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (
    im Fall O’Keeffe gegen Irland - EuGMR 027 (2014) vom 28.01.2014 ): „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“.

    In diesem ganzen Zusammenhang, IN BEZUG AUF DIE NACHKRIEGSDEUTSCHE HEIMERZIEHUNG ( WEST ca. 1949-1985 | OST ca. 1949-1990 ), hat die Bundesrepublik Deutschland sich nicht ( über den Zeitraum 2006-2011 ) mehrfach zu schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen bekannt ? – Hat die Bundesrepublik Deutschland sich nicht somit ( über den Zeitraum 2006-2011 ) mehrfach zu diversen schwerwiegenden Verstößen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention bekannt ? – Hat das Parlament der Bundesrepublik Deutschland – der Deutsche Bundestag – nicht ( über den Zeitraum 2006-2011 ) mehrfach bestätigt dass dem im Nachkriegsdeutschland tatsächlich so war ? – Ist die Bundesrepublik Deutschland gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention somit nicht verpflichtet ALLE durch ihre Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention GESCHÄDIGTEN ANGEMESSEN ZU ENTSCHÄDIGEN ? (
    Und hier ist nicht von Almosen oder Sozialhilfe die Rede ! — HIER IST VON WIRKLICHER ENTSCHÄDIGUNG DIE REDE ! ) – Worauf also wartet die Bundesrepublik Deutschland ?

    Die Bundesrepublik Deutschland steht diesbezüglich nicht nur unter Beobachtung aller anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention aber auch unter Beobachtung der gesamten Weltengemeinschaft / Völkergemeinschaft ( einschließlich dem UNO-Antifolterkomitee ! )

    .

Innerhalb der nächsten zwei Stunden nach Veröffentlichung dieser zwei Beiträge wurden diese jedoch von dem Betreiber dieser Internetplattform Religion - Weltanschauung - Recht [ RWR ] oder auf seine Veranlassung hin gelöscht.

Für die Berufslaufbahn von dem Betreiber dieser Internetplattform Religion - Weltanschauung - Recht [ RWR ] dem Jurist Dr. Georg Neureither siehe @ www.jusmeum.de/profile/Georg_Neureither
.
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