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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Martin MITCHELL
New PostErstellt: 03.03.14, 04:47     Betreff:  EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung Antwort mit Zitat  

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.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“


Ich zitiere einen Großteil aus einem von mir vor kurzer Zeit schon anderswo im HEIMKINDER-FORUM.DE getätigten relevanten Beitrag:

Beitrag 498 vom Donnerstag, 23. Januar 2014, um 04:49 Uhr (MEZ) im Thread »Warum wurden damalige „Heimkinder-Zwangsarbeiter“ nicht für ihre Arbeit bezahlt?«

    Zitat:
    .
    [ Ich der Australier Martin MITCHELL als Boardnutzer »martini« ]
    Folgend auf die »HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT«-Entscheidung in Irland von der, meinerseits, u.a., auch hier @ www.ehemalige-heimkinder-tatsachen.com/viewtopic.php?f=3&t=19 berichtet wird.


    Auch deutsche und österreichische Opfer von Menschenrechtsverbrechen / Zwangsarbeit fordern eine gerechte und angemessene Entschädigung.


    Weiterführend insbesondere zum gestrigen Beitrag 496 und zum gestrigen Beitrag 497 ( oben – hier in diesem Thread ) [ d.h. in dem relevanten Thread im HEIMKINDER-FORUM.DE ].

    und in Bezug auf die uns alle beschäftigende 'STREITFRAGE' ob Ehemalige Heimkinder schon allein aufgrund der unentlohnten "Zwangsarbeit", die die meisten von ihnen haben verrichten müssen für die Heimbetreiberfirmen selbst sowohl wie auch in großem Umfang in vielerlei Produktionsarbeiten für die damalige Marktwirtschaft, „gerecht und angemessen entschädigt werden sollten“.


    ( Natürlich soll niemand der/die nicht betroffen ist entschädigt werden und niemand der/die betroffen ist und eine „gerechte und angemessene Entschädigung“ für sich selbst persönlich ablehnt, gezwungen werden diese anzunehmen. )


    Ich zitiere mich selbst aus dem Thread »Heimkinder gegen Heimkinder« aus dem dortigen Beitrag 123 vom Mittwoch, 22. Januar 2014, um 13:10 Uhr (MEZ) [ d.h. in dem relevanten Thread im HEIMKINDER-FORUM.DE ].


    [ ……… ]
    .

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