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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Martin MITCHELL
New PostErstellt: 17.02.14, 13:54     Betreff:  EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung Antwort mit Zitat  

Zweibrüder LED-Lenser P7.2 High-End ...
.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“


Herr Kronschnabel aus Leipzig schrieb an mich gerichtet diesbezüglich:

    Zitat:
    .
    »ekronschnabel« sagte, am 16. Februar 2014, um 11:34 Uhr (MEZ)

    im Dierk Schaefers Blog

    @
    dierkschaefer.wordpress.com/2014/02/09/das-durfte-aufsehen-erregen/#comments


    @ Martin MITCHELL

    Der DIE WELT-Artikel [ vom Fr. 31.02.2014 betitelt »
    Irland muss für sexuellen Missbrauch haften« - »Urteil könnte auch Auswirkungen auf Entschädigungszahlungen in Deutschland haben« ] stellt wenigstens in einem Punkt die Wahrheit klar.


    Gezahlt wurden/werden bis jetzt lediglich Gelder als Hilfen zur Abmilderung von nachteiligen Heimaufenthaltsfolgen, aber KEINE ENTSCHÄDIGUNGEN.

    SCHMERZENSGELDANSPRÜCHE sind damit nicht befriedigt. Und genau DAS sagt das Urteil des EGMR in Straßburg [ O`Keeffe gegen Irland - EuGMR 027 (2014) vom 28.01.2014 ].

    Die Meinung deutscher Juristen – vor allem von denen, die ihre Brötchen von Täterseite bezahlt bekommen – sollte man nicht so ernst nehmen. Sie reagieren wie die Hofhunde, die kläffen auch nur für ihren Chef, weil der den Schlüssel zur Futterkammer hat. Solch ein Voll….Jurist hatte doch auch die Rotzigkeit, den EGMR-Richtern "mangelndes juristisches Denken" vorzuwerfen.

    Motto: Nur an deutschem Justizwesen kann die Welt genesen!
    So hätten sie es gern, die Hofhunde der Täterseite.

    Ich muss jetzt noch über die Fassungslosigkeit des „Juristischen Oberkirchenrates“ der Lippischen Landeskirche lachen, als es um die von der Hannoverschen Landeskirche [ für Missbrauch eines Schutzbefohlenen ] gezahlten € 32.000,00 ging. Es ist nicht nur die Summe, die diese Täternachfolgerhelfer erschreckt. Es ist der Schlag ins Gesicht, den sie von einer anderen Landeskirche bekamen, die Fehler bereinigen wollte. Die Kläffer der uneinsichtigen Täternachfolger merken langsam, dass ihr Machtgefüge bröselt. Und DAS macht der Bande wirklich Angst.

    Nicht aufhören, Martin! - Die, nach denen wir mit Steinen werfen, sind so schön machtblind, dass sie nicht merken, dass sie uns die Steine unfreiwillig liefern. Die paar Sehenden auf der Täterseite leisteten uns wunderbare Hilfen, nutzen wir sie.

    .

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