Sie sind nicht eingeloggt.
LoginLogin Kostenlos anmeldenKostenlos anmelden
BeiträgeBeiträge MembersMitglieder SucheSuche HilfeHilfe StatStatistik
ChatChat VotesUmfragen FilesDateien CalendarKalender BookmarksBookmarks
Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

Anfang   zurück   weiter   Ende
Autor Beitrag
Martin MITCHELL
New PostErstellt: 17.02.14, 03:48     Betreff:  EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung Antwort mit Zitat  

Eve und der letzte Engländer
.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“


    Zitat:
    .
    Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)

    Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) bzw. Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten enthält einen Katalog von Grundrechten und Menschenrechten (Konvention Nr. 005 des Europarats). Über ihre Umsetzung wacht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

    .

QUELLE: WKIPEDIA @ de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Menschenrechtskonvention
SELBST DEN SEHR UMFANGREICHEN GESAMTINHALT IN DIESEM ORIGINAL STUDIEREN.



    Zitat:
    .
    Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte EGMR mit Sitz in Straßburg entscheidet über Beschwerden in denen eine Verletzung der in der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten EMRK von 1950 niedergelegten Rechte gerügt wird.

    Die EMRK ist ein völkerrechtlicher Vertrag durch den sich die Vertragsstaaten des Europarats verpflichten ihren Bürgern grundlegende zivile und politische Rechte zuzusichern.

    Jeder Mitgliedsstaat des Europarats ist zur Ratifikation der Konvention verpflichtet.

    Der Gerichtshof befasst sich mit Individualbeschwerden einzelner Personen gerichtet gegen einen Vertragsstaat der Konvention oder mit Staatenbeschwerden der Vertragsstaaten gegeneinander.

    Die Zulässigkeit einer Beschwerde hängt davon ab ob der innerstaatliche Rechtsweg erschöpft ist. In Deutschland ist Voraussetzung dass der Beschwerdeführer wegen der Verletzung seiner Rechte erfolglos das Bundesverfassungsgericht angerufen hat.

    Das Verfahren vor dem Gerichtshof ist öffentlich das Urteil ergeht in den Amtssprachen des Europarats Englisch und Französisch.

    Stellt der Gerichtshof einen Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention fest kann er der verletzten Partei nach Artikel 41 eine gerechte Entschädigung zubilligen.

    Die Parteien eines Rechtsstreits sind an die Urteile des Gerichtshofes gebunden und müssen die notwendigen Maßnahmen ergreifen um diese umzusetzen.

    Das Ministerkomitee des Europarats überwacht den Vollzug der Urteile des EGMR. Mittels dieser Verfahrensregelung ist sichergestellt dass einem Rechtsspruch des Gerichts gegen einen Mitgliedstaat auf der politischen Ebene des Europarats solange nachgegangen wird bis der verurteilte Staat Vollzug meldet. Im Falle ausbleibenden Vollzugs wird der säumige Mitgliedstaat in
    der Regel durch sog. Interimsresolutionen vom Ministerkomitee aufgefordert, das Urteil zu vollziehen.

    .
QUELLE (eine Art WIKI / ENCYCLOPAEDIA / ARCHIV): archive-de.com/de/a/auswaertiges-amt.de/2012-05-23_19954_80/Ausw%C3%A4rtiges_Amt_Deutsche_Position/
.
nach oben
Sortierung ändern:  
Anfang   zurück   weiter   Ende
Seite 313 von 1.153
Gehe zu:   
Search

powered by carookee.com - eigenes profi-forum kostenlos

Design © trevorj