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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Martin MITCHELL
New PostErstellt: 16.02.14, 05:22     Betreff:  EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung Antwort mit Zitat  

tiptoi® Kindersachbuch: tiptoi® Mein...
.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“


Dies, d.h. dieser Axel Springer SE / WELT KOMPAKT Artikel, ist jetzt erst im relevanten GOOGLE-Index indexiert:

DIE WELT29.01.2014 Irland muss für sexuellen Missbrauch haften. - Diese „Haftung“, jedoch, ist nicht nur beschränkt auf „sexuellen Missbrauch“. - Es schließt ebenso ein „Kindesmisshandlung“ / „Folter“ / „Quälerei“ / „Arbeitsausbeutung“ / „Zwangsarbeit“ / „jede körperliche und seelische Misshandlung und Gewaltanwendung“.

@ http://www.welt.de/print/welt_kompakt/print_politik/article124325423/Irland-muss-fuer-sexuellen-Missbrauch-haften.html

    Zitat:
    .
    Irland muss für sexuellen Missbrauch haften

    Urteil könnte auch Auswirkungen auf Entschädigungszahlungen in Deutschland haben

    – Der irische Staat trägt eine Mitverantwortung für Fälle von Kindesmissbrauch in einer irischen katholischen Schule in den 70er-Jahren. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gab gestern einer heute 50-jährigen Irin Recht, die nahe Kinsale in Cork zur Schule gegangen war. Sie war als Neunjährige mehrfach vom Schuldirektor missbraucht worden. Mindestens 20 anderen Schülern war damals ebenfalls sexuelle Gewalt angetan worden.

    Der Schuldirektor, bei dem es sich nicht um einen Geistlichen handelte, wurde später in Irland zu einer Gefängnisstrafe und hohen Entschädigungszahlungen verurteilt. Versuche der Opfer, auch den irischen Staat zu verklagen, scheiterten hingegen. Die Straßburger Menschenrechts-Experten gelangten nun zu einer anderen Bewertung als die irischen Richter. "Es gehört zu den ureigenen Pflichten einer Regierung, Kinder vor Misshandlung zu schützen, besonders in Grundschulen", unterstrichen sie.

    Sie verurteilten den Staat Irland wegen Vernachlässigung seiner Schutzpflicht und sprachen der Klägerin 30.000 Euro Entschädigung zu. Dabei nahmen sie auch Bezug auf die Besonderheiten des irischen Schulwesens in den 70er Jahren. Damals wurde ein Großteil der Grundschulen vom Staat finanziert, aber von einer Kirche – hauptsächlich der katholischen – geleitet. Gerade in einem solchen System der Auslagerung hätte es staatliche Kontrollmechanismen geben müssen, betonten die Straßburger Richter. Das Urteil könnte in Irland eine Welle von Schmerzensgeld-Forderungen anderer Missbrauchsopfer zur Folge haben. Laut deutschen Juristen lässt sich nur schwer eine Aussage treffen, inwiefern das Urteil auf Deutschland übertragbar wäre. Grund sind unter anderem die großen Unterschiede im Bildungswesen. In Deutschland sind Bund, Länder sowie die Kirchen an Hilfsfonds für Opfer von Missbrauch und gewalttätiger Heimerziehung beteiligt.

    Aus den verschiedenen Fonds werden Hilfen, etwa für Therapien oder die Bewältigung anderer Spätfolgen bezahlt, aber keine Entschädigungen. Geldzahlungen müssen die Opfer bei den Trägern der Einrichtungen beantragen, in denen der Missbrauch geschah, also etwa bei der katholischen Kirche. Vor genau vier Jahren, am 28. Januar 2010, waren in Deutschland die ersten Missbrauchsfälle in katholischen Einrichtungen bekannt geworden.

    .

QUELLE: Dieser Artikel erschien am 29. Januar 2014 in WELT KOMPAKT / Axel Springer SE.

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Wie berichtet in diesem Axel Springer SE / WELT KOMPAKT Artikel, sind unbekannte, nicht identifizierte and nicht identifizierbare „deutsche Juristen“ diesbezüglich angeblich der Meinung, dass es „schwer“ festzustellen sei, „schwer“ auszulotzen sei, und „schwer“ sei „Aussage zu treffen“ ob und in wie fern dieses Urteil auch auf Deutschland „übertragbar“ sei.

Alle wissen sie natürlich ganz genau, dass es sehr wohl voll und ganz auf Deutschland „übertragbar“ ist --- sehr wohl voll und ganz auf alle Vertragspartner der Europäischen Menschenrechtskonvention „übertragbar“ ist.

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