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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Martin MITCHELL
New PostErstellt: 15.02.14, 06:25     Betreff:  EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung Antwort mit Zitat  

.
Schadenersatz für Schäden, die dem Staat zuzurechnen sind.


"Ein dunkler Fleck auf der weißen Weste des Rechtsstaats"


Woraufhin, oder vielmehr aufgrund dessen, d.h. aufgrund dieser meiner Feststellung und meines Hinweises, bezüglich "Staatshaftung" und "Staatshaftungsrecht" im unmittelbar vorhergehenden Beitrag ( oben – hier in diesem Thread ) – und meinerseits auch an vielen anderen Stellen im Internet gepostet

sagte »ekronschnabel« am 14. Februar 2014 um 21:26 Uhr im Dierk Schaefers Blog @ dierkschaefer.wordpress.com/2014/02/09/das-durfte-aufsehen-erregen/#comment-5010

    Zitat:
    .
    @ MARTIN MITCHELL
    @ ALLE


    Zu dem Thema gibt es ein Urteil vom Bundesgerichtshof, mit Pressemitteilung vom 21.10.2004.

    Az: III ZR 254/03

    Ein Jugendamt wurde zur Haftung für Schmerzensgeldzahlungen verurteilt, weil es die Aufsichtspflicht verletzte.

    Dazu veröffentlichte die Anwaltskanzlei Bussler den gesamten Vorgang:

    www.kanzlei-bussler.de/aktuelle-meldungen/einzelansicht/article/haftung-des-jugendamts-bei-misshandlung-von-pflegekindern/

    Dazu bitte auch § 225 StGB (Strafgesetzbuch) lesen.

    Misshandlung Schutzbefohlener.

    Das greift sachbezogen für die "Haftungspflicht", aus der sich auch der Staat nicht befreien kann, wie das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte [ O`Keeffe gegen Irland - EuGMR 027 (2014) vom 28.01.2014 ] belegt.
    .

NA DAS, GENAU DIESER POST, d.h. die von »ekronschnabel« IN DIESEM POST im Dierk Schaefers Blog ZUR VERFÜGUNG GESTELLTE INFORMATION, IST DOCH MAL EIN ERGÄNZENDER HILFREICHER HINWEIS FÜR UNS ALLE.
.
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