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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Martin MITCHELL
New PostErstellt: 13.02.14, 07:40     Betreff:  EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung Antwort mit Zitat  

.
Nachdem ich in den letzten paar Tagen verschiedene Stellen in Deutschland angeschrieben habe um eine Kopie desvollständigen Urteils mit Gründen“ zu bekommen, wurde mir von einer dieser Stellen gerade mitgeteilt:

    Zitat:
    .
    Sehr geehrter Herr Mitchell,

    das vollständige Urteil mit Gründen finden Sie unter diesem Link:
    hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pages/search.aspx?i=001-140235 . Leider ist es nur in englischer Sprache verfügbar und wird auch nicht ins Deutsche übersetzt, jedenfalls nicht vom Gerichtshof selbst, da Deutsch keine Amtssprache des Gerichts ist. Möglicherweise wird es Übersetzungen durch deutschsprachige Fachzeitschriften geben, mir ist aber diesbezüglich nichts bekannt.

    Herzliche Grüße,
    [ Unterschrift des Absenders ]

    .

Wenn man sich dann also die Webseite unter dem angegebenen Link mal genau ansieht, und alle von dort aus weiterführenden Links – wie, zum Beispiel, auch insbesondere »Case Details« und jeweilig überall »more« und auch »Related« – anklickt, findet man alles bezüglich diesem Urteil mit Gründen : O`Keeffe gegen Irland - EuGMR 027 (2014) vom 28.01.2014 NATÜRLICH ABER ALLES NUR IN ENGLISCH, oder aber auch in Französisch, die beiden Amtssprachen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EuGMR) in Straßburg.
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