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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Martin MITCHELL
New PostErstellt: 12.02.14, 01:40     Betreff:  EuGMR - Hoffnung auf betroffenenfreundlichere Rechtsprechung Antwort mit Zitat  

.
Thilo Andres : »Das Verbrechen gegen die Menschlichkeit« - »Ein Bericht zur Situation der Nachkriegsheimkinder« @ www.heidrundittrich.de/DasVerbrechen.pdf [ 6.66 MB; insgesamt 19 Seiten ] [ ungefährer Herststellungszeitraum: zweite Hälfte 2010 ]

Ich zitiere insgesamt zwei vollständige Seiten ( Seite 9 und Seite 15 ) aus diesem 19-seitigen Bericht:


    Zitat:
    .
    [ die letzten zwei Zeilen auf Seite 8 ]

    Das Unrecht hat keine Würde.
    Wer es zulässt, ermöglicht neues Unrecht.

    [ Seite 9 ]

    Ein weiteres Kapitel ist die menschenverachtende sog. Fürsorgeerziehung in Heimen, die häufig gefängnisähnlichen Character hatten. Die sog. Zöglinge befanden sich in einer Finsternes des menschlichen Nichts. Der absolute Grundrechtsverlust war gekennzeichnet durch totale Fremdbestimmung, zahlreiche Appelle, Zwangsarbeit unter Sanktionsdrohung, Religionszwang, Beleidigung, Gewalt und Isolationshaft bei geringsten Anlässen. Dies alles wird heute unter dem begriff „Schwarze Pädagogik“ subsumiert.

    Es galt als pädagogischer Erfolg, wenn die sog. Zöglinge hörig als Gebrochene alle Menschenverachtung hinnahmen. Und hierzu erachtete man die Zwangsarbeit als probates Mittel, meist unschuldige junge Menschen gefügig zu machen. Die Zwangsarbeit war allen staatlichen Institutionen bekannt, schließlich wurde der Erlös daraus im Rahmen der Pflegesatzverhandlungen stets einkalkuliert. Dass dies alles systematisch so angelegt worden ist, kann nicht ernsthaft bestritten werden.

    Häufig wurde auch in den sog. Erziehungsanstalten die Berufschulpflicht ohne Rechtsgrundlage suspendiert. Dass sich die Verantwortlichen von heute so schwer tun, die damalige menschenverachtende Behandlung als seelische Grausamkeit einzuordnen, zeugt von sozialer Kälte und Unaufrichtigkeit.

    Unverständlich ist auch das Schicksal so vieler heranwachsender junger Frauen. Sie hatten genau so unter Bildungsverweigerung und Zwangsarbeit zu leiden. Es gibt zahlreiche Berichte darüber, dass in den damaligen sog. Mädchenerziehungsanstalten ständige frauenärztliche Reihenuntersuchungen in kurzen Abständen und ohne erkennbare medizinische Indikation durchgeführt wurden. Viele Betroffene äußern nach wie vor den Verdacht, dass es Versuchsreihen im Auftrag der Pharmaindustrie waren. Gerade aus solchen verdachtsbefangenen Einrichtungen kommt wieder die Behauptung, es würden keine Akten mehr existieren. So etwas glauben zu sollen, ist unzumutbar. Selbstverständlich muss auch hier von Verbrechen gegen die Menschlichkeit gesprochen werden.

    Das Unrecht hat keine Würde.
    Jedes Unrecht ist ein Störfall der Zivilisation.

    [ Seite 15 ]

    Ob nun Vorsatz oder hemmungslose sadistische Fantasien der Organisatoren [ d.h. „der Organisatoren der Kinder- und Zwangsarbeit“ ], sie haben sich alle schuldig gemacht. Die Bundesrepublik Deutschland hat kein Recht, auf internationaler Ebene Menschenrechte anzumahnen, solange sie im eigenen Land Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht aufarbeitet.

    Die rechtliche Würdigung zur Kinder- und Zwangsarbeit wie sie vom RT [ sprich: „Runden Tisch Heimerziehung“ ] verlautbat wird, ist völlig inakzeptabel. Was Zwangsarbeit bedeutet, geht auch unmissverständlich aus Art. 12 GG deutlich hervor. Fehlsam ist die Annahme, dass gem. Abs. 3 zu Art. 12 GG Zwangsarbeit für alle Falle von Freiheitsentziehung gelten sollte.

    Wenn dennoch behauptet wird, mit Art. 12 Abs. 3 GG seien in der Nachkriegszeit auch Heimkinder positive gemeint gewesen, so stellt dies ein Verstoß gegen die Denkgrundsätze dar, schließlich gleicht dies einem Toxikologen, der aller Welt erklären will, dass der Schadstoff vor seiner Entdeckung unbedenklich gewesen sein muss.

    Allein die Tatsache, dass der sozialrechtliche Status der Heimkinder nie eigenständig definiert worden ist, rechtfertigt keinesfalls, dieselben mit totalem Grundrechtsverlust zu überziehen.
    Dass Sozialstaatsprinzip ist in der Nachkriegszeit zu Lasten der Heimkinder im großen Stil missachtet worden. Chancenwahrung wäre gem. Art 20 und 28 GG zwingend notwendig gewesen, um ein Leben in Würde und Selbstbestimmung für die Heimkinder zu ermöglichen. Tatsächlich aber ist die Zukunft der ehemaligen Heimkinder so schändlich veruntreut worden.

    Zur Verjährungsfrage:

    Von Verjährung kann überhaupt keine Rede sein, auch wenn dies von den Verantwortlichen immer wieder als feststehende Tatsache dargestellt wird. Richtig ist, dass durch das Verhalten der Behörden und insbesondere der Justiz die Rechtswegegarantie gem. Art. 19 Abs. 4 GG ausgehebelt worden ist.

    .
QUELLE: Thilo Andres
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