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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Martin MITCHELL
New PostErstellt: 07.07.13, 11:11     Betreff:  HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT in der Republik Irland (Éire). Antwort mit Zitat  

EiFi 4321901 Feuerbällchen Anzünder,...
.
Zwangsarbeiten in Irland ( d.h. "Heimkinder-Zwangsarbeit" in Irland vergleichbar mit "Heimkinder-Zwangsarbeit" in der BRD und in der BRÖ ! ).


Warum wurden damalige „Heimkinder-Zwangsarbeiter“ nicht für ihre Arbeit bezahlt?


ich nenne dies jetzt einfach mal »Irische "Heimkinder-Zwangsarbeit"« „Zwangsarbeit im Dienste der [Un]Barmherzigen Schwestern vom heiligen Vinzenz von Paul“ ( the Magdalene Sistersthe [un]merciful sisters …, denn das, Zwangsarbeit, ist genau das um was es hier geht; und es handelt sich hier ausschließlich um die »Irische "Heimkinder-Zwangsarbeitin der Republik Irland ( Republic of Ireland ). --- Die diesbezügliche Situation in Nordirland ( Northern Ireland ) ist bisher noch garnicht mal untersucht worden.

    Zitat:
    .
    Irische Menschenrechtskommission: Frauen in den Magdalen-Wäschereien schutzlos

    [ in Deutsch ] Veröffentlicht am 20. Juni. 2013 von dem deutschen „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ - „VEH e.V.

    DER IRISCHE STAAT WAR NICHT IN DER LAGE, DIE MENSCHENRECHTE DER FRAUEN IN DEN MAGDALEN WÄSCHEREIEN ZU SCHÜTZEN – WIEDERGUTMACHUNGSSYSTEM MUSS DEN MENSCHENRECHTSVERLETZUNGEN RECHNUNG TRAGEN

    Stand: 18. Juni 2013

    Die irische Menschenrechtskommission (Human Rights Commission, IHRC) hat heute den Folgebericht über die staatliche Beteiligung an den Magdalen-Wäschereien veröffentlicht der besagt, der Staat sei seiner Verpflichtung, die Menschenrechte von Mädchen und Frauen in den Magdalen Wäschereien zu schützen, nicht nachgekommen. Die IHRC ruft auf zu einer umfassenden Wiedergutmachung, die individuelle Vergütung, Entschädigung und Rehabilitation der Frauen im Einklang mit staatlichen Menschenrechtsverpflichtungen. Außerdem macht die IHRC eine Reihe von Empfehlungen für erforderliche Maßnahmen, damit sich ähnliches Unrecht in der Zukunft nicht wiederholt.

    Der IHRC Folgebericht begutachtet die Fakten in dem Bericht des interministeriellen Ausschusses unter dem Vorsitz von Senator Martin McAleese und beurteilt die Auswirkungen des Unrechtes auf die Menschenrechte für den Staat. Außerdem werden die Feststellungen des IHRC Berichtes von 2010 in Anbetracht der nun verfügbaren Informationen über die Wäschereien neu bewertet. Die IHRC kommt zum Schluss, dass die Menschenrechte der Mädchen und Frauen in den Magdalen Wäschereien nicht in vollem Umfang in Bezug auf Gleichheit, Freiheit, Achtung der Privatsphäre, Bildung sowie dem Verbot von Zwangs-, Pflichtarbeit oder Knechtschaft geachtet wurden.

    Anlässlich der Vorstellung des Berichts, sagte Professor Siobhán Mullally, IHRC Kommissar:
    „Der Bericht des Interministeriellen Ausschuss (IDC) hat umfangreiche staatliche Beteiligung an den Magdalen Wäschereien bestätigt, zieht aber nicht die richtigen Rückschlüsse in Bezug auf die menschenrechtlichen Verpflichtungen des Staates. Um diese Lücke zu schließen, hat die IHRC die Ergebnisse des IDC-Berichtes an Hand von einer Reihe von menschenrechtlichen Standards bewertet. Wir schließen aus den verfügbaren Beweisen, dass die Menschenrechte von Mädchen und Frauen in den Wäschereien nicht vollständig eingehalten werden. Der Staat handelte unrecht indem er diese Frauen weder adäquat schützte noch auf ihre Klagen über einen langen Zeitraum zu reagieren. Glaubwürdige Vorwürfe des Missbrauchs sollten immer umgehend, gründlich und unabhängig untersucht werden.“

    Professor Mullally fuhr fort:
    „Die IHRC wird für eine umfassende Wiedergutmachung, die einen Ausgleich für die Auswirkungen der Menschenrechtsverletzungen für jede einzelne Frau, die in den Wäschereien arbeitete, eintreten. Das Ausmaß der Verstöße und ihre anhaltenden Auswirkungen (auf das Leben der Frauen, Red.) muss bei der Bestimmung der individuellen Vergütung und laufenden Unterstützungen in Betracht gezogen werden. Ferner sollten Maßnahmen ergriffen werden, um zu gewährleisten, dass diese Frauen Wiedergutmachung in Form von verlorenen Löhne, Renten und Sozialleistungen bekommen. Unterstützung muss geleistet werden im Bereich Wohnraum, Bildung, Gesundheit sowie besondere Unterstützung, um mit den psychologischen Auswirkungen der Zeit in den Wäschereien umzugehen.“

    Zum Bereich der nicht im vollen Umfang eingehaltenen Menschenrechte, sagte Professor Mullally:
    „Die Rechte der Frauen stehen im Mittelpunkt der Einschätzungen des IHRC. Die Magdalen Wäschereien wurden eindeutig mit diskriminierenden Regelungen betrieben. Das Recht von Frauen auf Gleichbehandlung gab es nicht in den Magdalen Wäschereien, da die Regelungen nur auf sie angewendet wurden. Es gab kein Recht auf Bildung für die Mädchen, die wenig oder keine formale Bildung erhielten, nicht einmal Unterricht im Schreiben und Rechnen.“

    Professor Mullally fuhr fort:
    „Das Recht auf Freiheit von Mädchen und Frauen, die durch die Strafjustiz oder die Jugendämter in die Wäschereien, wurde nicht eingehalten. Es gibt viele willkürliche Inhaftierungen bei denen Mädchen ohne gerichtliche Anordnung in die Magdalen Wäschereien eingesperrt wurden oder nach ihrer Entlassung aus einer sogenannten Besserungsanstalt als eine Form der Verwaltungshaft dorthin verbracht [wurden].“

    Die Arbeitsbedingungen in den Magdalen Wäschereien erklärte Sinead Lucey, Senior Legal Officer des IHRC:
    „Mädchen und Frauen, die in den Magdalen Wäschereien leben mussten, wurden einer Form von Zwangs- oder Pflichtarbeit unterworfen, die eindeutig gegen Irlands Verpflichtungen nach der 1930 Zwangsarbeitskonvention verstießen. Dies wird verschärft durch die Tatsache, dass nicht nur verschiedene irische Regierungen diese Praktiken nicht verbaten und beendeten, sondern im Gegenteil: der Staat selbst profitierte von dieser Zwangs- oder Pflichtarbeit, wenn er kommerzielle Verträge mit den Wäschereien abschloss, weil diese [die] billigsten Angebote hatten. Der entscheidende Faktor war allerdings, dass die Arbeiterinnen unbezahlt waren. Darüber hinaus bedeutet der Zwang zur Arbeit Knechtschaft nach Artikel 4 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und auch hier ist der Staat gescheitert darin, solche Praktiken zu unterbinden, wenn er im Gegenteil wissentlich erlaubt, dass Mädchen und Frauen ohne Lohn und unter Zwangsmaßnahmen in den Wäschereien arbeiten.“

    Sinead Lucey fuhr fort:
    „Wir müssen von den Verletzungen der Menschenrechte von Mädchen und Frauen in den Magdalen Wäschereien lernen, um sicherzustellen, dass sich ähnliches Unrecht nicht wiederholen wird. Das Recht auf Gleichheit ist ein grundlegendes Prinzip der Menschenrechte. Der Staat darf niemals selbstgefällig und diskriminierend besonders die Schwächsten der Gesellschaft behandeln. Umfassendere Schutzmechanismen sind notwendig. Stärkere Regulierung und Aufsicht der Beziehung zwischen Staat und nicht-staatlichen Akteuren bei der Durchführung von Funktionen oder Dienstleistungen des Staates sind dringend erforderlich. Darüber müssen Gesetze erlassen werden, die Zwangs- oder Pflichtarbeit oder Leibeigenschaft als kriminelle Straftat mit hohem Verfolgungsdruck ausweisen. Insgesamt muss es der Staat unterlassen, bestimmte gesellschaftliche Gruppen zu kriminalisieren und zu institutionalisieren sondern muss vielmehr dazu übergehen, diese Gruppen zu unterstützen, denn das Gemeinwohl braucht auch dieses Potenzial.“

    Schlüsselempfehlungen

    Der Staat sollte:

    ein umfassendes Wiedergutmachungprojekt ins Leben rufen, welches individuellen Ausgleich bietet für die Auswirkungen der Menschenrechtsverletzungen von Frauen in den Magdalen Wäschereien;
    Maßnahmen durchführen, die sicher stellen, dass überlebende Frauen der Magdalen Wäschereien die Entschädigung und Rehabilitation für die erlebten Verletzungen bekommen;
    als Wiedergutmachung den betroffenen Frauen die verlorenen Löhne, Renten und Sozialleistungen auszahlen, die sie auf Grund der geleisteten Zwangsarbeit verloren haben;
    für geeignete Rehabilitationsmaßnahmen einschließlich Wohnraum, Gesundheit und Wohlfahrt, Bildung und Hilfe bei den psychologischen Auswirkungen sorgen;
    Wechselwirkungen mit nicht-staatlichen Akteuren überprüfen, um sicherzustellen, dass die staatlichen Regulierungs- und Aufsichtsfunktionen robust genug sind, um Menschenrechtsverletzungen zu verhindern, bzw. derartigen Vorwürfen gründlich und effektiv zu untersuchen, und gegebenenfalls zu entschädigen;
    sicherstellen, dass alle glaubwürdigen Anschuldigungen von Missbrauch, die eine Verletzung der staatlichen menschenrechtlichen Verpflichtungen beinhalten, umgehend, gründlich und unabhängig untersucht werden;
    die Praxis beenden, Menschen mit geistiger Behinderung in psychiatrische Anstalten einzusperren;
    eine unmittelbare und obligatorische staatliche Kontrolle und Lizenzierung von Heimen für Menschen mit Behinderungen einfahren;
    ein System für die Bereitstellung von Informations- und Suchdienste verabschieden für Menschen verabschieden, darunter auch für diejenigen, die informell in der Vergangenheit angenommen wurden.


    Das englisch-sprachige Original finden Sie hier [ »Irish State failed to protect and vindicate the human rights of women in Magdalen Laundries. - Redress Scheme must reflect impact of human rights violations experienced.« @ www.ihrc.ie/newsevents/press/2013/06/18/irish-state-failed-to-protect-and-vindicate-the-hu/ ]


    Verschlagwortet mit: EFPAC, Entschädigung, Fonds Heimkinder, Geschichte, Heimgeschichte, Heimkinder, Irland, Kinderrechte, Kirche, Menschenrechte, Zwangsarbeit
    .
QUELLE: ( aktuell aufzufinden auf der Vereinswebseite desVereins ehemaliger heimkinder e.V.“ - „VEH e.V.“ in der Rubrik »Aktuelle Infos« [ „Aktuelle Informationen und Nachrichten“ ] ) www.veh-ev.eu/home/vehevinf/public_html/ sowohl wie auch hier unter dieser URL @ www.veh-ev.eu/home/vehevinf/public_html/uncategorized/irische-menschenrechtskommission-frauen-in-den-magdalen-waschereien-schutzlos/


Man vergleiche die Situation bezüglich der HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT in der Bundesrepublik Deutschland sowohl wie auch die Situation bezüglich der HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT in der Bundesrepublik Österreich !
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