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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Martin MITCHELL
New PostErstellt: 25.02.13, 12:09     Betreff:  Absolutes Verbot aller Formen von Zwangsarbeit/Pflichtarbeit! Antwort mit Zitat  

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Und – ebenso bezüglich "ZWANGSARBEIT" – kürzlich zusammengestellt von Heidi Dettinger, 2. Vorsitzende des Vereins ehemaliger Heimkinder e.V., noch folgende Zusammenfassung:

    Zitat:
    Artikel 12 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland besagt:

    (1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.


    (2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.

    (3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

    Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) definierte 1930 in Art. 2 Abs. 1 des Übereinkommens über Zwangs- und Pflichtarbeit die Zwangsarbeit als unfreiwillige Arbeit oder Dienstleistung, die unter Androhung einer Strafe ausgeübt wird. Nicht dazu gehören laut Abs. 2 des Übereinkommen: Militärdienst, übliche Bürgerpflichten, Arbeit im Strafvollzug, notwendige Arbeit in Fällen höherer Gewalt und Arbeit, die dem unmittelbaren Wohl der Gemeinschaft dient.

    Die ILO verbietet den Einsatz von Zwangsarbeit

    ● als Mittel politischen Zwanges oder politischer Erziehung oder als Strafe gegenüber Personen, die gewisse politische Ansichten haben oder äußern oder die ihre ideologische Gegnerschaft gegen die bestehende politische, soziale oder wirtschaftliche Ordnung bekunden;
    ● als Methode der Rekrutierung und Verwendung von Arbeitskräften für Zwecke der wirtschaftlichen Entwicklung;
    ● als Maßnahme der Arbeitsdisziplin:
    ● als Strafe für die Teilnahme an Streiks;
    ● als Maßnahme rassischer, sozialer, nationaler oder religiöser Diskriminierung.

    Zur Erklärung:

    Die ILO ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen und beauftragt, soziale Gerechtigkeit sowie Menschen- und Arbeitsrechte zu fördern.

    Der ILO wurde 1969 der Friedensnobelpreis und 1994 der Hans-Böckler-Preis zuerkannt. Die ILO hat 185 Mitgliedstaaten, unter ihnen die Bundesrepublik Deutschland, die im Übrigen das oben genannte Übereinkommen über Zwangs- und Pflichtarbeit am 13. Juni 1956 ratifizierte!

    Es dürfte also eigentlich keiner sagen, dass
    1. Die in den Heimen geleisteten Arbeiten KEINE Zwangsarbeiten waren;
    2. Die Zeiten andere waren;
    3. Sie nichts davon gewusst hätten...

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