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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Gast
New PostErstellt: 06.06.08, 00:39     Betreff: Re: Jugendamt Bremen: Fall Kevin Antwort mit Zitat  

Wenn das so ist
Donnerstag, 5. Juni 2008
Tod des kleinen Kevin
Ziehvater verurteilt

Wegen der tödlichen Misshandlung des zweijährigen Kevin hat das Landgericht Bremen den Ziehvater zu zehn Jahren Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Es blieb damit erheblich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die 13 Jahre Gefängnis wegen Mordes gefordert hatte. Die Richter folgten der Verteidigung, die eine Verurteilung des 43-jährigen Bernd K. wegen Körperverletzung beantragt hatte. Die Deutsche Kinderhilfe kritisierte das Urteil und forderte die Staatsanwaltschaft auf, Revision einzulegen.

Die Strafkammer sprach den Angeklagten auch wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen schuldig und ordnete die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an, aber erst nach drei Jahren verbüßter Haft. Bernd K. hatte dem zweijährigen Kind immer wieder Knochen gebrochen, was am Ende zu einer tödlichen Embolie führte. Die Leiche wurde im Oktober 2006 in seinem Kühlschrank entdeckt. Der Ziehvater hatte mit dem Kind, nachdem dessen Mutter gestorben war, allein gelebt. Das Jugendamt hatte die Amtsvormundschaft übernommen.

Mitschuld der Behörden

Wann Kevin starb, ließ sich nicht mehr klären. Sozialarbeiter hatten ihn zuletzt im April 2006 gesehen. Schon lange vorher hatten die Behörden und Politiker immer wieder Hinweise auf Gewalttätigkeit des drogenabhängigen Vaters erhalten. Doch erst im Oktober 2006 suchte das Jugendamt Kevin mit Hilfe der Polizei und fand die Leiche. Sozialsenatorin Karin Röpke übernahm die politische Verantwortung und trat zurück.

Die Bremer Bürgerschaft setzte einen Untersuchungsausschuss ein, der später eine Mitschuld der Behörden an Kevins Tod feststellte. Der zuständige Sachbearbeiter und der Amtsvormund von Kevin sind wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen angeklagt. Der Prozess steht noch aus.

Wenige Stunden vor der Verkündung des Urteils gegen den Ziehvater räumte der Bremer Bürgermeister Jens Böhrnsen ein, der Staat habe bei seiner Fürsorgepflicht für Kevin versagt. "Wir haben uns alle in der Stadt, die Politik, die Bürgerinnen und Bürger, vorgenommen, alles Menschenmögliche zu tun, damit sich so etwas, nach Menschenmöglichkeit jedenfalls, nicht mehr wiederholen kann", betonte der SPD-Politiker. Eine ganze Reihe von Maßnahmen sei auf den Weg gebracht worden.

Urteil "ist fatales Signal"

Der Verein Deutsche Kinderhilfe kritisierte das Urteil des Bremer Landgerichts. Die Einstufung des Verbrechens als Körperverletzung mit Todesfolge sei ein fatales Signal an die Öffentlichkeit und schaffe einen Präzedenzfall für ähnliche Verbrechen. Der Verein forderte die Staatsanwaltschaft auf, Revision einzulegen. "Es bleibt zu hoffen, dass der Bundesgerichtshof dieses Urteil aufhebt", meinte die Kinderhilfe.

Der Vorstandsvorsitzende, Rechtsanwalt Georg Ehrmann, habe den Prozess beobachtet. Er sagte: "Nach der ausgezeichneten Prozessführung des Vorsitzenden ... ist dieser Abschluss des Verfahrens vollkommen überraschend und nicht nachvollziehbar." Die Staatsanwaltschaft habe völlig zu Recht auf Mord plädiert. Der kleine Kevin habe ein unfassbares und lang andauerndes Martyrium erlitten und sei nach 24 Knochenbrüchen schließlich an der vollständigen Durchtrennung seines Oberschenkels qualvoll gestorben.
http://www.n-tv.de/975085.html
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