Sie sind nicht eingeloggt.
LoginLogin Kostenlos anmeldenKostenlos anmelden
BeiträgeBeiträge MembersMitglieder SucheSuche HilfeHilfe StatStatistik
ChatChat VotesUmfragen FilesDateien CalendarKalender BookmarksBookmarks
Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

Anfang   zurück   weiter   Ende
Autor Beitrag
Gast
New PostErstellt: 17.11.07, 07:02     Betreff: Jugendamt Paderborn: Sorgerechtsentzug wegen Schulverweigerung Antwort mit Zitat  

tiptoi® Wieso? Weshalb? Warum? 13: t...
Gerichtsbeschluss

BGH entzieht Sorgerecht wegen Schulverweigerung

Von Reinhard Müller


"Staatlicher Erziehungsauftrag"
16. November 2007
Eltern, die ihre Kinder aus religiösen Gründen nicht zur Schule schicken, kann das Sorgerecht teilweise entzogen werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag entschieden. Die Allgemeinheit habe ein Interesse daran, Parallelgesellschaften zu verhindern. Es ging um Spätaussiedler, die einer christlichen Glaubensgemeinschaft angehörten. Sie hatten der öffentlichen Grundschule mitgeteilt, dass sie künftig zwei jüngere ihrer Kinder zu Hause unterrichten würden.

Erziehung und Bildung in der Schule seien mit ihren Glaubensüberzeugungen nicht vereinbar. Gespräche mit Schulleitung, Bezirksregierung und Integrationsbeauftragten sowie ein Bußgeld konnten die Eltern umstimmen. Daraufhin entzog das Familiengericht den Eltern die elterliche Sorge in Schulangelegenheiten sowie das Aufenthaltsbestimmungsrecht für diese Kinder und bestellte das Jugendamt zu den Pflegern der Kinder. Mit dessen Einwilligung brachten die Eltern die Kinder daraufhin in ein Dorf in Österreich.

„Missbrauch ihrer elterlichen Sorge“

Das Jugendamt setzte nach österreichischem Recht durch, dass die Mutter den Kindern Hausunterricht erteilen dürfe. Seither werden die Kinder dort von ihrer pädagogisch nicht vorgebildeten Mutter unterrichtet. Der BGH bestätigte nun im Wesentlichen die Vorinstanzen: Der Besuch der Grundschule diene dem „legitimen Ziel der Durchsetzung des staatlichen Erziehungsauftrags“. Die Allgemeinheit habe ein berechtigtes Interesse daran, der Entstehung von religiös oder weltanschaulich geprägten „Parallelgesellschaften“ entgegenzuwirken und Minderheiten zu integrieren.

Integration setze voraus, dass Minderheiten sich nicht selbst abgrenzten und sich einem Dialog mit Andersdenkenden nicht verschlössen. Das einzuüben und zu praktizieren sei eine wichtige Aufgabe der Grundschule. Die beharrliche Weigerung der Eltern, ihre Kinder auf die öffentliche Schule zu schicken, sei deshalb ein Missbrauch ihrer elterlichen Sorge. Eltern seien auch dann nicht berechtigt, ihre Kinder der Schulpflicht zu entziehen, wenn einzelne Lehrinhalte oder -methoden ihren Glaubensüberzeugungen entgegenstünden.

Der teilweise Entzug der elterlichen Sorge und die Anordnung der Pflegschaft seien im Grundsatz verhältnismäßig. Der BGH beanstandete aber die Bestellung des Jugendamtes zum Pfleger für die Kinder. Denn dieser Pfleger habe sich offenkundig als in diesen Fällen ungeeignet erwiesen, den Gefahren für das Kindeswohl effektiv zu begegnen. Es habe erst die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Kinder nach Österreich umgemeldet und dann zu Hause unterrichtet worden seien.

Aktenzeichen XII ZB 41/07.


Text: F.A.Z., 17.11.2007, Nr. 268 / Seite 7
Bildmaterial: AP
http://www.faz.net/s/Rub594835B672714A1DB1A121534F010EE1/Doc~EC52C2BB11C24484981A3CE6FB3B3013D~ATpl~Ecommon~Scontent.html
nach oben
Sortierung ändern:  
Anfang   zurück   weiter   Ende
Seite 9 von 30
Gehe zu:   
Search

powered by carookee.com - eigenes profi-forum kostenlos

Design © trevorj